VO (EG) 1272/2008
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Titel I
Allgemeines
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen
Artikel 4 Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
Titel II
Gefahreneinstufung
Kapitel 1
Ermittlung und Prüfung von Informationen
Artikel 5 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe
Artikel 6 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische
Artikel 7 Tierversuche und Versuche am Menschen
Artikel 8 Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische
Kapitel 2
Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung
Artikel 9 Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische
Artikel 10 Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und Gemischen
Artikel 11 Berücksichtigungsgrenzwerte
Artikel 12 Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle
Artikel 13 Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen
Artikel 14 Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen
Artikel 15 Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen
Artikel 16 Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen
Titel III
Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung
Kapitel 1
Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Artikel 17 Allgemeine Vorschriften
Artikel 18 Produktidentifikatoren
Artikel 19 Gefahrenpiktogramme
Artikel 20 Signalwörter
Artikel 21 Gefahrenhinweise
Artikel 22 Sicherheitshinweise
Artikel 23 In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen
Artikel 24 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
Artikel 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
Artikel 26 Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme
Artikel 27 Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise
Artikel 28 Rangfolgeregelung für Sicherheitshinweise
Artikel 29 Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
Artikel 30 Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten
Kapitel 2
Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
Artikel 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
Artikel 32 Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
Artikel 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung
Artikel 34 Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien
Titel IV
Verpackung
Artikel 35 Verpackung
Titel V
Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Kapitel 1
Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 36 Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 37 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 38
Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen
Kapitel 2
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Artikel 39 Anwendungsbereich
Artikel 40 Meldepflicht gegenüber der Agentur
Artikel 41 Einvernehmliche Einträge
Artikel 42 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Titel VI
Zuständige Behörden und Durchsetzung
Artikel 43 Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit
Artikel 44 Auskunftsstelle
Artikel 45 Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle
Artikel 46 Durchsetzung und Berichterstattung
Artikel 47 Sanktionen bei Verstößen
Titel VII
Allgemeine und Schlussvorschriften
Artikel 48 Werbung
Artikel 49 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen
Artikel 50 Aufgaben der Agentur
Artikel 51 Freier Warenverkehr
Artikel 52 Schutzklausel
Artikel 53 Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Artikel 53a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 53b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 53c Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
Artikel 54 Ausschussverfahren
Artikel 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
Artikel 56 Änderung der Richtlinie 1999/45/EWG
Artikel 57 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung
Artikel 58 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010
Artikel 59 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015
Artikel 60 Aufhebung
Artikel 61 Übergangsbestimmungen
Artikel 62 Inkrafttreten
Anhang I Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
1. Teil 1:
Allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung
1.0 Begriffsbestimmungen
1.1 Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.0 Zusammenarbeit zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung1.1.1 Aufgabe und Anwendung der Beurteilung durch Experten und der Ermittlung der Beweiskraft
1.1.2 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte
1.1.2.2 BerücksichtigungsgrenzwerteTabelle 1.1: Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte
1.1.3 Übertragungsgrundsätze für die Einstufung von Gemischen, wenn keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vorliegen
1.1.3.1 Verdünnung1.1.3.2 Chargenanalogie
1.1.3.3 Konzentrierung hochgefährlicher Gemische
1.1.3.4 Interpolation innerhalb einer Gefahrenkategorie
1.1.3.5 Im Wesentlichen ähnliche Gemische
1.1.3.6 Überprüfung der Einstufung bei veränderter Zusammensetzung eines Gemisches
Tabelle 1.2: Übertragungsgrundsätze für Veränderungen der Gemischzusammensetzung
1.1.3.7 Aerosole1.2 Kennzeichnung
1.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten nach Artikel 31Tabelle 1.3: Mindestabmessungen der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme
1.3 In Sonderfällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften
1.3.1 Ortsbewegliche Gasflaschen
1.3.2 Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas (LPG)
1.3.3 Aerosolpackungen und Behälter mit einer versiegelten Sprühvorrichtung, die Stoffe oder Gemische enthalten, welche als Aspirationsgefahr eingestuft wurden
1.3.4 Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische
1.3.5 Explosive Stoffe/Gemische, die zur Erzeugung einer Explosionswirkung oder pyrotechnischen Wirkung in Verkehr gebracht werden
1.3.6 Stoffe oder Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1) oder schwere Augenschädigung (Kategorie 1) eingestuft wurden
1.4 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
1.4.2 Wahl der chemischen Bezeichnung(en) für Gemische, die für die Duftstoff- oder Parfümindustrie vorgesehen sind1.5 Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
1.5.1 Ausnahmen von Artikel 31 [(Artikel 29 Absatz 1)]1.5.2 Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]
1.5.2.1 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml1.5.2.1.2 Die Sicherheitshinweise
1.5.2.1.3 Die Gefahrenpiktogramme
1.5.2.2 Kennzeichnung von auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch
2. Teil 2:
Physikalische Gefahren2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.1 Begriffsbestimmungen2.1.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.1.1: Kriterien für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.1.2 Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.1.1: Fließdiagramm für das gesamte Verfahren zur Einstufung eines Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses in die Gefahrenklasse der explosiven Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Klasse 1 für die Beförderung)
Abbildung 2.1.2: Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Abbildung 2.1.3 Verfahren für die Zuordnung zu einer Unterklasse der Klasse explosiver Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff (Klasse 1 für die Beförderung)Abbildung 2.1.4: Verfahren zur Einstufung von Ammoniumnitratemulsionen, -suspensionen oder -gels (ANE)
2.1.4.2 Screeningverfahren
2.2 Entzündbare Gase
2.2.1 Begriffsbestimmung2.2.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.2.1: Kriterien für entzündbare Gase
2.2.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.2.2: Kriterien für chemisch instabile Gase
Tabelle 2.2.3 Kennzeichnungselemente für entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabiler Gase)
2.2.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.3 Aerosole
2.3.1 Begriffsbestimmungen:2.3.2 Einstufungskriterien
Abbildung 2.3.1a: Aerosole
Abbildung 2.3.1b: Sprühaerosole
Abbildung 2.3.1c: Schaumaerosole
2.3.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.3.1: Kennzeichnungselemente für Aerosole
2.3.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.4 Oxidierende Gase
2.4.1 Begriffsbestimmung:2.4.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.4.1 Kriterien für oxidierende Gase
2.4.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.4.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Gase
2.4.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.5 Gase unter Druck
2.5.1 Begriffsbestimmung2.5.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.5.1: Kriterien für Gase unter Druck
2.5.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.5.2: Kennzeichnungselemente für Gase unter Druck
2.5.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.6 Entzündbare Flüssigkeiten
2.6.1 Begriffsbestimmung2.6.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.6.1: Kriterien für entzündbare Flüssigkeiten
2.6.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.6.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Flüssigkeiten
2.6.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Tabelle 2.6.3: Methoden zur Bestimmung des Flammpunkts von entzündbaren Flüssigkeiten
Tabelle 2.6.4
Methoden zur Bestimmung des Siedebeginns von entzündbaren Flüssigkeiten2.7 Entzündbare Feststoffe
2.7.1 Begriffsbestimmung2.7.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.7.1: Kriterien für entzündbare Feststoffe
2.7.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.7.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Feststoffe
2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.8.1 Begriffsbestimmung2.8.2 Einstufungskriterien
2.8.2.4 Kriterien für die Temperaturkontrolle
2.8.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.8.1: Kennzeichnungselemente für selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.8.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.8.1: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.9 Pyrophore Flüssigkeiten
2.9.1 Begriffsbestimmung2.9.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.9.1: Kriterien für pyrophore Flüssigkeiten
2.9.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.9.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Flüssigkeiten
2.9.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.10 Pyrophore Feststoffe
2.10.1 Begriffsbestimmung2.10.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.10.1: Kriterien für pyrophore Feststoffe
2.10.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.10.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Feststoffe
2.10.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.11.1 Begriffsbestimmung2.11.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.11.1: Kennzeichnungselemente für selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.11.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.11.2 Kennzeichnungselemente für selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.11.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.11.1.: Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.1 Begriffsbestimmung2.12.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.12.1: Kriterien für Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.12.2 Kennzeichnungselemente für Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.13 Oxidierende Flüssigkeiten
2.13.1 Begriffsbestimmung2.13.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.13.1: Kriterien für oxidierende Flüssigkeiten
2.13.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.13.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Flüssigkeiten
2.13.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.14 Oxidierende Feststoffe
2.14.1 Begriffsbestimmung2.14.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.14.1: Kriterien für oxidierende Feststoffe
2.14.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.14.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Feststoffe
2.14.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.15 Organische Peroxide
2.15.1 Begriffsbestimmung2.15.2 Einstufungskriterien
2.15.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.15.1: Kennzeichnungselemente für organische Peroxide
2.15.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Abbildung 2.15.1: Organische Peroxide
2.16 Korrosiv gegenüber Metallen
2.16.1 Begriffsbestimmung2.16.2 Einstufungskriterien
Tabelle 2.16.1: Kriterien für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind
2.16.3 Gefahrenkommunikation
Tabelle 2.16.2: Kennzeichnungselemente für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind
2.16.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
3. Teil 3
Gesundheitsgefahren3.1 Akute Toxizität
3.1.1 Begriffsbestimmung3.1.2 Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch
Tabelle 3.1.1: Gefahrenkategorien der akuten Toxizität und Schätzwerte Akuter Toxizität (ATE) zur Festlegung der betreffenden Kategorien
3.1.2.2 Besondere Hinweise für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch
3.1.2.3 Besondere Hinweise für die Einstufung von Stoffen als akut inhalationstoxisch
3.1.3 Kriterien zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch
Abbildung 3.1.1: Mehrstufiges Verfahren zur Einstufung von Gemischen bezüglich ihrer akuten Toxizität
3.1.3.4 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten zur akuten Toxizität für das komplette Gemisch vorliegen3.1.3.5 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten zur akuten Toxizität für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.1.3.6 Einstufung von Gemischen auf Basis ihrer Bestandteile (Additivitätsformel)
3.1.3.6.2 Einstufung von Gemischen, wenn nicht für alle Bestandteile Daten verfügbar sind
Tabelle 3.1.2: Umrechnungswerte der im Versuch ermittelten akuten Toxizitätsbereiche (oder der Gefahrenkategorien akuter Toxizität) zur Verwendung in den Formeln für die Einstufung von Gemischen
3.1.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.1.3: Kennzeichnungselemente für die akute Toxizität
3.2. Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung
3.2.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.2.2 Einstufungskriterien für Stoffe
3.2.2.1. Einstufung anhand von TierversuchsdatenTabelle 3.2.1: Die Kategorie Ätzwirkung auf die Haut und ihre Unterkategorien
Tabelle 3.2.2: Kategorie der Hautreizung
3.2.2.2. Die Einstufung in einem mehrstufigen Verfahren3.2.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.2.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.2.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze.
3.2.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
Tabelle 3.2.3: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile, die als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C)/oder Hautreizung (Kategorie 2) eingestuft sind, die zur Einstufung des Gemischs als Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung führen, wenn das Additivitätsprinzip anwendbar ist
Tabelle 3.2.4: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile, die zur Einstufung des Gemischs als Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung führen, wenn das Additivitätsprinzip nicht anwendbar ist
3.2.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.2.5: Kennzeichnungselemente für Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung
3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung
3.3.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.3.2 Einstufungskriterien für Stoffe
3.3.2.1 Einstufung anhand von TierversuchsdatenTabelle 3.3.1 Schwere Augenschädigunga
Tabelle 3.3.2: Augenreizunga
3.3.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.3.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.3.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.3.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
Tabelle 3.3.3: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile, die als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C) und/oder als schwere Augenschädigung (Kategorie 1) oder als Augenreizung (Kategorie 2) eingestuft sind, die zur Einstufung des Gemisches als schwere Augenschädigung/Augenreizung führen, wenn das Additivitätsprinzip anwendbar ist
Tabelle 3.3.4: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte der Bestandteile, die zur Einstufung des Gemischs als schwere Augenschädigung (Kategorie 1) oder Augenreizung (Kategorie 2) führen, wenn das Additivitätsprinzip nicht anwendbar ist
3.3.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.3.5: Kennzeichnungselemente für schwere Augenschädigung/Augenreizunga
3.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
3.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.4.2 Einstufungskriterien für Stoffe
3.4.2.1 Inhalationsallergene3.4.2.1.1 Gefahrenkategorien
Tabelle 3.4.1: Gefahrenkategorie und Gefahrenunterkategorien für Inhalationsallergene
3.4.2.1.2 Erfahrungen beim Menschen3.4.2.1.3. Tierstudien
3.4.2.2 Hautallergene
3.4.2.2.1 Gefahrenkategorien
Tabelle 3.4.2: Gefahrenkategorie und Gefahrenunterkategorien für Hautallergene
3.4.2.2.2 Erfahrungen beim Menschen3.4.2.2.3 Tierstudien
Tabelle 3.4.3 Ergebnisse von Tierversuchen für die Unterkategorie 1a
Tabelle 3.4.4 Ergebnisse von Tierversuchen für die Unterkategorie 1B
3.4.2.2.4 Besondere Erwägungen3.4.2.2.4.4. Immunologische Kontakturtikaria
3.4.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.4.3.1 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.4.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.4.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
Tabelle 3.4.5
Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte der entweder als Inhalations- oder als Hautallergene eingestuften Bestandteile eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führenTabelle 3.4.6 Konzentrationsgrenzwerte für die Auslösung einer allergischen Reaktion durch Bestandteile eines Gemisches
3.4.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.4.7: Kennzeichnungselemente für die Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege
3.5 Keimzellmutagenität
3.5.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.5.2 Einstufungskriterien für Stoffe
Tabelle 3.5.1: Gefahrenkategorien für Keimzell-Mutagene
3.5.2.3 Besondere Erwägungen für die Einstufung von Stoffen als Keimzellmutagene3.5.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.5.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegenTabelle 3.5.2: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als keimzellmutagen eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen
3.5.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.5.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.5.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.5.3: Kennzeichnungselemente für Keimzellmutagenität
3.5.5 Zusätzliche Erwägungen für die Einstufung
3.6 Karzinogenität
3.6.1 Begriffsbestimmung3.6.2 Einstufungskriterien für Stoffe
Tabelle 3.6.1: Gefahrenkategorien für karzinogene Stoffe
3.6.2.2 Besondere Erwägungen für die Einstufung von Stoffen als karzinogen3.6.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.6.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegenTabelle 3.6.2: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als karzinogen eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen
3.6.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.6.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.6.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.6.3: Kennzeichnungselemente für karzinogene Wirkungen
3.7 Reproduktionstoxizität
3.7.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.7.1.3 Beeinträchtigung von Sexualfunktion und Fruchtbarkeit3.7.1.4 Beeinträchtigung der Entwicklung von Nachkommen
3.7.2 Einstufungskriterien für Stoffe
3.7.2.1 GefahrenkategorienTabelle 3.7.1 a): Gefahrenkategorien für reproduktionstoxische Stoffe
Tabelle 3.7.1 b): Gefahrenkategorie für Wirkungen auf die Laktation
3.7.2.2 Einstufungsgrundlage3.7.2.3 Ermittlung der Beweiskraft der Daten
3.7.2.4 Maternale Toxizität
3.7.2.5 Tierversuchs- und Prüfdaten
3.7.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.7.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegenTabelle 3.7.2: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von entweder als reproduktionstoxisch oder aufgrund ihrer Wirkungen auf oder über die Laktation eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen
3.7.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.7.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.7.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.7.3: Kennzeichnungselemente für Reproduktionstoxizität
3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine ErwägungenTabelle 3.8.1: Kategorien der spezifischen Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
3.8.2 Einstufungskriterien für Stoffe
3.8.2.1 Stoffe der Kategorie 1 und der Kategorie 23.8.2.1.7 Wirkungen, die als Argument für eine Einstufung in die Kategorien 1 und 2 gelten
3.8.2.1.8 Wirkungen, die nicht als Argument für eine Einstufung in die Kategorien 1 und 2 gelten
3.8.2.1.9 Richtwerte als Einstufungshilfe bei Kategorie 1 und 2 auf der Grundlage von Befunden aus tierexperimentellen Studien
Tabelle 3.8.2: Richtwertbereiche nach Einzeldosis-Exposition
3.8.2.1.10 Sonstige Erwägungen3.8.2.2 Stoffe der Kategorie 3: reversible Wirkungen auf Zielorgane
3.8.2.2.1 Kriterien für die Reizung der Atemwege
3.8.2.2.2 Kriterien für narkotisierende Wirkungen
3.8.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.8.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.8.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.8.3.4 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
Tabelle 3.8.3: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als spezifisch zielorgantoxisch eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zu einer Einstufung des Gemisches in Kategorie 1 oder Kategorie 2 führen
3.8.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.8.4: Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
3.9.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.9.2 Einstufungskriterien für Stoffe
Tabelle 3.9.1: Kategorien für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
3.9.2.7 Wirkungen, die als Argument für eine Einstufung aufgrund der spezifischen Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition gelten3.9.2.8 Wirkungen, die nicht als Argument für eine Einstufung aufgrund der spezifischen Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition gelten
3.9.2.9 Richtwerte als Einstufungshilfe auf der Grundlage von Befunden aus tierexperimentellen Studien
Tabelle 3.9.2: Richtwerte als Hilfe für die Einstufung in die Kategorie 1
Tabelle 3.9.3: Richtwerte als Hilfe für die Einstufung in die Kategorie 2
3.9.2.10 Sonstige Erwägungen3.9.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.9.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.9.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.9.3.4 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
Tabelle 3.9.4: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als spezifisch zielorgantoxisch eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zu einer Einstufung des Gemisches führen
3.9.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.9.5: Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
3.10 Aspirationsgefahr
3.10.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen3.10.1.6 Besondere Erwägungen
3.10.1.6.3 Einstufung von Aerosolen/Nebeln3.10.2 Einstufungskriterien für Stoffe
Tabelle 3.10.1: Gefahrenkategorie der Aspirationsgefahr
3.10.3 Einstufungskriterien für Gemische
3.10.3.1 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen3.10.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
3.10.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur für manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
3.10.3.3.1 Kategorie 1
3.10.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 3.10.2: Kennzeichnungselemente für Aspirationsgefahr
4. Teil 4
Umweltgefahren4.1 Gewässergefährdend
4.1.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen4.1.1.1 Begriffsbestimmungen4.1.1.2 Grundelemente
4.1.1.3 Sonstige Erwägungen
4.1.2 Einstufungskriterien für Stoffe
Abbildung 4.1.1
Kategorien für langfristig (chronisch) gewässergefährdende StoffeTabelle 4.1.0: Kategorien für die Einstufung von Stoffen als gewässergefährdend
4.1.2.7 Aquatische Toxizität4.1.2.8 Bioakkumulation
4.1.2.9 Schnelle Abbaubarkeit organischer Stoffe
4.1.2.10 Anorganische Verbindungen und Metalle
4.1.3 Einstufungskriterien für Gemische
Abbildung 4.1.2: Mehrstufiges Verfahren zur Einstufung von Gemischen nach ihrer kurzfristigen (akuten) und langfristigen (chronischen) Gewässergefährdung
4.1.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen4.1.3.3.3. Einstufung in die Kategorie Akut 1
4.1.3.3.4. Einstufung in die Kategorien Chronisch 1, 2 und 3
4.1.3.3.5. Einstufung in die Kategorie Chronisch 4
4.1.3.4 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen:
Übertragungsgrundsätze4.1.3.5 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für einige oder alle Bestandteile des Gemisches vorliegen
4.1.3.5.5 Summierungsmethode
4.1.3.5.5.1 Grundlage
4.1.3.5.5.2 Einstufungsverfahren
4.1.3.5.5.3 Einstufung in die Kategorie Akut 1
Tabelle 4.1.1: Einstufung eines Gemischs nach seiner kurzfristigen (akuten) Gewässergefährdung auf der Grundlage der Summierung der eingestuften Bestandteile
4.1.3.5.5.4 Einstufung in die Kategorien Chronisch 1, 2, 3 und 4Tabelle 4.1.2: Einstufung eines Gemischs nach seiner langfristigen (chronischen) Gewässergefährdung auf der Grundlage der Summierung der Konzentrationen der eingestuften Bestandteile
4.1.3.5.5.5 Gemische mit hochtoxischen BestandteilenTabelle 4.1.3: Multiplikationsfaktoren für hochtoxische Bestandteile von Gemischen
4.1.3.6 Einstufung von Gemischen mit Bestandteilen, zu denen keine verwertbaren Informationen vorliegen4.1.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 4.1.4: Kennzeichnungselemente für Gewässergefährdung
5. Teil 5
Weitere Gefahren5.1 Die Ozonschicht schädigend
5.1.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen5.1.2 Einstufungskriterien für Stoffe
5.1.3 Einstufungskriterien für Gemische
Tabelle 5.1: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für als die Ozonschicht schädigend eingestufte Stoffe
5.1.4 Gefahrenkommunikation
Tabelle 5.2: Kennzeichnungselemente für "die Ozonschicht schädigend"
Anhang II Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische
1.Teil 1
Ergänzende Gefahrenmerkmale1.1 Physikalische Eigenschaften
1.2 Gesundheitsgefährliche Eigenschaften
2. Teil 2
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische2.1 Bleihaltige Gemische
2.2 Cyanacrylathaltige Gemische
2.3 Zement und Zementgemische
2.4 Isocyanathaltige Gemische
2.5 Gemische, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von< 700 enthalten
2.6 Gemische, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden und Aktivchlor enthalten
2.7 Cadmiumhaltige Gemische (Legierungen), die zum löten oder schweissen verwendet werden
2.8 Gemische, die mindestens einen sensibilisierenden Stoff enthalten
2.9 Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten
2.10 Nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmte Gemische
2.11 Aerosole
3. Teil 3
Besondere Vorschriften für die Verpackung3.1 Bestimmungen für kindergesicherte Verschlüsse
3.1.1 Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Verpackungen3.1.2 Wiederverschließbare Verpackungen
3.1.3 Nichtwiederverschließbare Verpackungen
3.1.4 Hinweise
3.1.4.2 Sonderfälle3.2 Tastbare Gefahrenhinweise
3.2.1 Mit einem tastbaren Gefahrenhinweis auszustattende Verpackungen3.2.2 Bestimmungen für tastbare Gefahrenhinweise
3.3 Flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch
4. Teil 4
Besondere Vorschrift für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln5. Teil 5
Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische, für die Artikel 29 Absatz 3 giltAnhang III Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente
1. Teil 1
GefahrenhinweiseTabelle 1.1: Gefahrenhinweise für physikalische GefahrenTabelle 1.2: Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
Tabelle 1.3: Gefahrenhinweise für Umweltgefahren
2. Teil 2
Ergänzende GefahrenmerkmaleTabelle 2.1: Physikalische EigenschaftenTabelle 2.2: Gesundheitsgefährliche Eigenschaften
Tabelle 2.3 - gestrichen -
3. Teil 3
Ergänzende Kennzeichnungselemente/ Informationen über bestimmte GemischeAnhang IV Liste der Sicherheitshinweise
1. Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise
Tabelle 6.1: Sicherheitshinweise - AllgemeinesTabelle 6.2: Sicherheitshinweise - Prävention
Tabelle 6.3: Sicherheitshinweise - Reaktion
Tabelle 6.4: Sicherheitshinweise - Lagerung
Tabelle 6.5: Sicherheitshinweise - Entsorgung
2.Teil 2: Sicherheitshinweise
Tabelle 1.1: Sicherheitshinweise - AllgemeinesTabelle 1.2: Sicherheitshinweise - Prävention
Tabelle 1.3: Sicherheitshinweise - Reaktion
Tabelle 1.4: Sicherheitshinweise - Aufbewahrung
Tabelle 1.5: Sicherheitshinweise - Entsorgung
Anhang V Gefahrenpiktogramme
1. Teil 1: Physikalische Gefahren
1.1. Symbol: explodierende Bombe1.2. Symbol: Flamme
1.3. Symbol: Flamme über einem Kreis
1.4. Symbol: Gasflasche
1.5. Symbol: Ätzwirkung
1.6. Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren
2. Teil 2: Gesundheitsgefahren
2.1. Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen2.2. Symbol: Ätzwirkung
2.3. Symbol: Ausrufezeichen
2.4. Symbol: Gesundheitsgefahr
2.5. Für die folgenden Kategorien der Gesundheitsgefahren ist kein Piktogramm erforderlich
3. Teil 3: Umweltgefahren
3.1. Symbol: UmweltAnhang VI Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1. Teil 1:
Einführung zur Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen1.1.1.1 Indexnummern
1.1.1.2 EG-Nummer
1.1.1.3 CAS-Nummer
1.1.1.4 Internationale chemische Bezeichnung
1.1.1.5 Einträge für Stoffgruppen
1.1.2 Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3.1
1.1.2.1 Einstufungskodierungen
1.1.2.1.1 Kodierungender Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
1.1.2.1.2 Kodierungender Gefahrenhinweise
1.1.2.2 Kennzeichnungskodierungen
1.1.2.3 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte und Multiplikationsfaktoren
1.1.3 Einem Eintrag zugeordnete Anmerkungen
1.1.3.1 Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
1.1.3.2 Anmerkungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
1.1.4 Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3.2
1.1.4.1 Einstufungskodierungen
1.1.4.2 Kennzeichnungskodierungen
1.1.4.3 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
1.1.4.4 Nichtübereinstimmung mit Tabelle 3.1 bei physikalischen Gefahren
1.2.1 Mindesteinstufung
1.2.2 Expositionsweg kann nicht ausgeschlossen werden
1.2.3 Gefahrenhinweise für die Reproduktionstoxizität
1.2.4 Ordnungsgemäße Einstufung nach physikalischen Gefahren konnte nicht vorgenommen werden
2. Teil 2
Dossiers für harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung3. Teil 3:
Tabelle zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung -Tabelle 3: Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Tabelle 3.1: - ersetzt durch Tabelle 3Anhang VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung
1. Umwandlungstabelle
Tabelle 1.1: Umwandlung der Einstufungen gemäß der Richtlinie 67/548/EWG in Einstufungen gemäß dieser Verordnung
Tabelle 1.2: Umwandlung der R-Sätze gemäß der Richtlinie 67/548/EWG in ergänzende Kennzeichnungsanforderungen gemäß dieser Verordnung
Anhang VIII Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen
Teil A
Allgemeine Vorschriften1. Anwendung
2. Zweck, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
3. Anforderungen an die Mitteilung
4. Gruppenmitteilung
5. Eindeutiger Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier - UFI)
6. Formate und technische Unterstützung für die Übermittlung der Informationen
Teil B
In einer Mitteilung enthaltene Informationen1. Identifizierung des Gemischs und des Mitteilungspflichtigen
2. Gefahrenbezeichnung und zusätzliche Informationen
3. Informationen zu den Gemisch-Bestandteilen
3.1. Allgemeine Anforderungen3.2. Identifizierung von Gemisch-Bestandteilen
3.3. Mitteilungsanforderungen unterliegende Gemisch-Bestandteile
3.4. Konzentration und Konzentrationsbereiche der Gemisch-Bestandteile
3.4.1. Gefährliche Bestandteile, die für die gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen von besonderer Bedeutung sind
Tabelle 1 Konzentrationsbereiche der gefährlichen Bestandteile, die für die gesundheitliche Notversorgung von besonderer Bedeutung sind
3.4.2. Andere gefährliche Bestandteile und Bestandteile, die nicht als gefährlich eingestuft sind
Tabelle 2 Konzentrationsbereiche für andere gefährliche Bestandteile und für Bestandteile, die nicht als gefährlich eingestuft sind
3.5. Einstufung der Gemisch-Bestandteile
4. Aktualisierung der Mitteilung
Tabelle 3 Abweichungen bei der Bestandteil-Konzentration, die eine Aktualisierung der Mitteilung erfordernTeil C
Format der Mitteilung1.1. Format der Mitteilung
1.2. Identifizierung des Gemischs und des Mitteilungspflichtigen
1.3. Einstufung des Gemischs, Kennzeichnungselemente und Toxikologie