VO (EU) 257/2010
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Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Prioritäten für die Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe

Artikel 4 Verfahren zur Neubewertung

Artikel 5 Aufforderung zur Vorlage von Daten

Artikel 6 Vorlage von Daten

Artikel 7 Sonstige Informationen

Artikel 8 Vertraulichkeit

Artikel 9 Überwachung der Fortschritte

Artikel 10 Inkrafttreten

Anhang I Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden und deren Neubewertung durch die EFSa zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung abgeschlossen ist

Anhang II Spezifische Prioritäten für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe der in Artikel 3 Absätze 1 und 2 genannten Funktionsgruppen von Lebensmittelzusatzstoffen

Teil I:
Lebensmittelfarbstoffe

Teil II: