VO (EU) 996/2010
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 5 Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung
Artikel 6 Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen
Artikel 7 Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 8 Beteiligung der EASa und der nationalen Zivilluftfahrtbehörden an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 9 Pflicht zur Meldung von Unfällen und schweren Störungen
Artikel 10 Beteiligung der Mitgliedstaaten an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 11 Status der Untersuchungsbeauftragten
Artikel 12 Koordinierung der Untersuchungen
Artikel 13 Beweissicherung
Artikel 14 Schutz sensibler Sicherheitsinformationen
Artikel 15 Weitergabe von Informationen
Artikel 16 Untersuchungsbericht
Artikel 17 Sicherheitsempfehlungen
Artikel 18 Folgemaßnahmen zu Sicherheitsempfehlungen und Datenbank für Sicherheitsempfehlungen
Artikel 19 (aufgehoben)
Artikel 20 Informationen über Personen und gefährliche Güter an Bord
Artikel 21 Unterstützung der Opfer von Flugunfällen und ihrer Angehörigen
Artikel 22 Zugang zu Dokumenten und Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Sanktionen
Artikel 24 Änderung der Verordnung
Artikel 25 Aufhebungen
Artikel 26 Inkrafttreten