RL 2014/45/EU
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Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Allgemeine Pflichten
Artikel 4 Zuständigkeiten
Kapitel III
Mindestanforderungen an die technische Überwachung
Artikel 5 Prüfungszeitpunkt und -häufigkeit
Artikel 6 Prüfungsinhalte und -methoden
Artikel 7 Bewertung von Mängeln
Artikel 8 Prüfbescheinigung
Artikel 9 Weiterverfolgung von Mängeln
Artikel 10 Prüfnachweis
Kapitel IV
Verwaltungsvorschriften
Artikel 11 Prüfeinrichtungen und -geräte
Artikel 12 Prüfstellen
Artikel 13 Prüfer
Artikel 14 Überwachung von Prüfstellen
Kapitel V
Zusammenarbeit und Austausch von Informationen
Artikel 15 Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 16 Elektronische Plattform für Fahrzeuginformationen
Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 20 Berichterstattung
Artikel 21 Sanktionen
Artikel 22 Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Aufhebung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Anhang I Mindestanforderungen an die Prüfinhalte und empfohlene Methoden der Prüfung
1. Allgemeines
2. Umfang der Überprüfung
3. Inhalte und Methoden der Prüfung sowie Bewertung von Mängeln an Fahrzeugen
0. Identifizierung des Fahrzeugs1. Bremsanlage
1.1. Mechanischer Zustand und Funktion1.2 Betriebsbremse: Wirkung und Wirksamkeit
1.3. Hilfsbremse (Notbremse): Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)
1.4. Feststellbremse: Wirkung und Wirksamkeit
2. Lenkung
2.1. Mechanischer Zustand2.2. Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange
3. Sicht
4. Leuchten, reflektierende Einrichtungen und elektrische Anlage
4.1. Frontscheinwerfer4.2. Begrenzungs- und Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten sowie Tagfahrleuchten
4.3. Bremsleuchten
4.4. Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten
4.5. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
4.6. Rückfahrscheinwerfer
4.7. Hintere Kennzeichenbeleuchtung
4.8. Rückstrahler, auffällige (retroflektierende) Markierung und hintere Kennzeichnungstafeln
4.9. Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem
5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
5.1. Achsen5.2. Räder und Reifen
5.3. Aufhängung
6. Fahrgestell und daran befestigte Teile
6.1. Fahrgestell oder Rahmen und daran befestigte Teile6.2. Führerhaus und Karosserie
7. Sonstige Ausstattungen
7.1. Sicherheitsgurte/Gurtschlösser und Rückhaltesysteme8. Umweltbelastung
8.1. Geräuschpegel8.2. Auspuffemissionen
8.2.1. Emissionen von Fremdzündungsmotoren
8.2.2. Emissionen von Selbstzündungsmotoren
8.3. Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen
8.4. Andere umweltrelevante Positionen
9. Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen (Zur Personenbeförderung) der Klassen M2 und M3
9.1. Türen9.4. Sitze
9.10. Vorschriften für die Beförderung von Kindern (X)9.11. Vorschriften für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (X)
9.12. Sonstige Sonderausstattungen (X)
Anhang II Mindestangaben in der Prüfbescheinigung
Anhang III Mindestanforderungen an Einrichtungen und Geräte für die technische Überwachung
I. Einrichtungen und Geräte
II. Kalibrierung von Messgeräten
Tabelle I Erforderliche Mindestausstattung für die technische Überwachung
Anhang IV Mindestanforderungen an die Befähigung, Ausbildung und Zertifizierung der Prüfer
1. Befähigung
2. Grundausbildung und Auffrischungsschulungen
3. Bescheinigung der Befähigung