Beschl. 2014/312/EU
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie Beurteilungs- und Prüfanforderungen
Kriterium 1. Weißpigment und Nassabriebbeständigkeit
Tabelle 1: Verhältnis zwischen Nassabriebbeständigkeit und TiO2-Gehalt bei Innenfarben
Kriterium 2. Titandioxidpigment
Kriterium 3. Nutzungseffizienz
Tabelle 2: Leistungsanforderungen für verschiedene Arten Farben und Lacke
Kriterium 4. Gehalt an flüchtigen und schwerflüchtigen organischen Verbindungen (VOC, SVOC)
Tabelle 3: VOC- und SVOC-HöchstgehaltTabelle 4: (aufgehoben)
Kriterium 5. Beschränkung gefährlicher Stoffe und Gemische
Tabelle 5: Beschränkende Gefahreneinstufungen und ihre Zuordnung zu den KategorienTabelle 6. Einstufung des Endprodukts: CLP gegenüber DSD, Entsprechung
Kriterium 6. Verbraucherinformationen
Kriterium 7. Angaben auf dem EU-Umweltzeichen
Anlage 1 Liste über Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf gefährliche Stoffe
1. Konservierungsmittel, die Farbstoffen, Bindemitteln und dem Endprodukt zugefügt werden2. Trockenstoffe und Antihautmittel
3. Korrosionsschutzmittel
4. Tenside
5. Diverse funktionsbezogene Stoffe mit allgemeiner Anwendung
6. Diverse funktionsbezogene Stoffe mit spezieller Anwendung
7. Stoffrückstände, die im Endprodukt vorliegen können
8. Stoffe in Bindemitteln und Polymerdispersionen
(Stand: 19.07.2022)
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