VO (EU) 668/2014
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Artikel 1 Besondere Vorschriften für Namen
Artikel 2 Abgrenzung des geografischen Gebiets
Artikel 3 Besondere Vorschriften für Futtermittel
Artikel 4 Ursprungsnachweis
Artikel 5 Beschreibung mehrerer unterschiedlicher Erzeugnisse
Artikel 6 Verfahrensvorschriften für Eintragungsanträge
Artikel 7 Besondere Vorschriften für die Beschreibung des Erzeugnisses und der Erzeugungsmethode
Artikel 8 Gemeinsame Anträge
Artikel 9 Verfahrensregeln für Einsprüche
Artikel 10 Verfahrensregeln für die Änderung einer Produktspezifikation
Artikel 11 Löschung
Artikel 12 Übermittlungsweg
Artikel 13 Verwendung von Zeichen und Angaben
Artikel 14 Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben und Register der garantiert traditionellen Spezialitäten
Artikel 15 Übergangsvorschriften
Artikel 16 Inkrafttreten und Geltung
Anhang 1 Einziges Dokument
Anhang II Antrag auf Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität
Anhang III Mit Gründen versehener Einspruch
Anhang IV Meldung des Abschlusses von Konsultationen nach einem Einspruch
Anhang V Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe
Anhang VI Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation einer garantiert traditionellen Spezialität
Anhang VII Antrag auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung
Anhang VIII Mitteilung einer vorübergehenden Änderung
Anhang IX Löschungsantrag
Anhang X Reproduktion der EU-Zeichen und Angaben für G. U., G. G. A. und G. T. S.
1. EU-Zeichen in Farbe
2. EU-Zeichen in Schwarz und Weiß
3. Schriftbild
4. Verkleinerung
5. "Geschützte Ursprungsbezeichnung" und die entsprechenden Abkürzungen in den EU-Amtssprachen
6. "Geschützte geografische Angabe" und die entsprechenden Abkürzungen in den EU-Amtssprachen
7. "Garantiert traditionelle Spezialität" und die entsprechenden Abkürzungen in den EU-Amtssprachen
Anhang XI Klassifizierung der Erzeugnisse
1. Für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse gemäß Anhang I AEU-Vertrag
2. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
I. Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben