Beschl. 2014/763/EU
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Anhang Anforderungen in Bezug auf Beurteilung und Prüfung
Kriterium 1. Produktbeschreibung
Kriterium 2. Zellstoff (Fluff Pulp)
2.1. Herkunft
2.2. Bleichen
2.3. Optische Aufheller und Farbstoffe
2.4. Bei der Herstellung freigesetzte Emissionen von CSB und Phosphor (P) in Gewässer sowie von Verbindungen von Schwefel (S) und NOx in die Luft
Tabelle 1: Referenzwerte für Emissionen unterschiedlicher Zellstofftypen
2.5. CO2-Emissionen aus der Produktionio
Tabelle 2: Referenzwerte für CO2-Emissionen aus unterschiedlichen Energiequellen
Kriterium 3. Zellulose-Kunstfasern (einschließlich Viskose-, Modal-, Lyocell-, Cupro- und Triacetatfasern)
3.1. Herkunft
3.2. Bleichen
3.3 Optische Aufheller und Farbstoffe
3.4 Faserherstellung
Tabelle 3: Schwefelemissionen bei Viskose- und Modalfasern
Kriterium 4. Baumwolle und andere natürliche zellulosische Samenfasern
4.1. Herkunft und Rückverfolgbarkeit
4.2. Bleichen
4.3. Optische Aufheller und Farbstoffe
Kriterium 5. Kunststoffe und superabsorbierende Polymere
5.1. Herstellung von synthetischen Polymeren und Kunststoffen
5.2. Zusatzstoffe in Kunststoffen
5.3. Superabsorbierende Polymere
Kriterium 6. Andere Materialien und Bestandteile
6.1. Klebstoffe
6.2. Druckfarben und Farbstoffe
6.3. Duftstoffe
6.4. Lotionen
6.5. Silikon
6.6. Nanosilberpartikel
Kriterium 7. Verbotene oder Beschränkungen unterliegende Stoffe oder Gemische
7.1. Gefährliche Stoffe und Gemische
Tabelle 4: Gefahrenhinweise und Risikosätze
7.2. In der Liste nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Stoffe
Kriterium 8. Materialeffizienz bei der Herstellung
Kriterium 9. Hinweise für die Entsorgung des Produkts
Kriterium 10. Gebrauchstauglichkeit und Qualität des Produkts
Tabelle 5: Merkmale und Parameter, die die Gebrauchstauglichkeit des zu prüfenden Produkts beschreiben
Kriterium 11. Soziale Aspekte
(Stand: 19.07.2022)
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