Beschl. (EU) 2016/1332
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Artikel 2 Für den Zweck dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck
Anhang Rahmenbestimmungen
Kriterium 1: Produktbeschreibung
Kriterium 2: Allgemeine Anforderungen hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Gemische
Tabelle 1: Gruppeneinstufung der eine Verwendungsbeschränkung bewirkenden Gefahren
2.1. Beschränkung des Gehalts von SVHC
2.2. Beschränkung des Gehalts der gemäß CLP-Verordnung eingestuften Stoffe und Gemische im Möbelprodukt
Tabelle 2: Ausnahmen von den gefahrenbezogenen Verwendungsbeschränkungen in Tabelle 1 und zugehörige Bedingungen
Kriterium 3: Holz, Kork, Bambus und Rattan
3.1. Nachhaltiges Holz und Rattan, nachhaltiger Kork und Bambus
3.2. Stoffbeschränkungen
Tabelle 3: Grenzwerte für Schadstoffe in recyceltem HolzTabelle 4: Anforderungen an die Qualität der Oberflächenbeschaffenheit, wenn die Menge der aufgetragenen VOC 30-60 g/m beträgt
3.3. Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffplatten
Tabelle 5: Beurteilung und Prüfung von Platten mit geringen Formaldehydemissionen
Kriterium 4: Kunststoffe
4.1. Kennzeichnung von Kunststoffbestandteilen
4.2. Stoffbeschränkungen
Tabelle 6: Beurteilung und Prüfung von Schwermetallverunreinigungen in Kunststoffen
4.3. Kunststoffrecyclatgehalt
Kriterium 5: Metalle
5.1. Galvanisierungsbeschränkungen
5.2. Schwermetalle in Farben, Grundierungen und Lacken
5.3. VOC-Gehalt in Farben, Grundierungen und Lacken
Tabelle 7: Anforderungen an die Qualität der Oberflächenbeschaffenheit, wenn die Menge der aufgetragenen VOC 30-60 g/m beträgt
Kriterium 6: Polsterbezugsmaterialien
6.1. Physikalische Qualitätsanforderungen
Tabelle 8: Physikalische Anforderungen an Polsterbezugsmaterialien aus Textilgewebe für MöbelTabelle 9: Physikalische Anforderungen an beschichtete Polsterbezugsstoffe für Möbel
6.2. Anforderungen hinsichtlich der Prüfung auf chemische Stoffe
Tabelle 10: Anforderungen hinsichtlich der Prüfung von Bezugsmaterialien aus Leder, Textilien und beschichtetem Gewebe auf chemische Stoffe
6.3. Beschränkungen bei den Herstellungsverfahren
Tabelle 11: Verwendung beschränkter Stoffe bei der Herstellung von Leder, Textilien und beschichteten Geweben
6.4. Baumwollfasern und andere natürliche zellulosische Samenfasern
Kriterium 7: Polsterfüllmaterialien
7.1. Latexschaum
Tabelle 12: Beschränkte Stoffe in Latexschaumstoffen, die für die Möbelpolsterung eingesetzt werdenTabelle 13: VOC-Emissionsgrenzwerte für Latexschaum
7.2. Polyurethanschaum (PUR)
Tabelle 14: Liste beschränkter Stoffe und Gemische in PURTabelle 15: Grenzwerte für VOC-Emissionen nach 72 Stunden für PUR-Schaum
7.3. Andere Polsterfüllmaterialien
Kriterium 8: Glas - Verwendung von Schwermetallen
Kriterium 9: Anforderungen an das Endprodukt
9.1. Gebrauchstauglichkeit
9.2. Erweiterte Produktgarantie
9.3. Verfügbarkeit von Ersatzteilen
9.4. Zerlegbarkeit
9.5. Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen
Tabelle 16: Maximale Grenzwerte für VOC-Emissionen bei spezifischen MöbelproduktenTabelle 17: Maximale Grenzwerte für VOC-Emissionen bei bestimmten Bestandteilen/verwendeten Materialien von Möbeln
Kriterium 10: Verbraucherinformationen
Kriterium 11: Angaben auf dem EU-Umweltzeichen
Tabelle 18: Informationen über die in Textilien enthaltene Baumwolle, die neben dem EU-Umweltzeichen stehen können
Anlage I Anleitung für die Berechnung der in Oberflächenbeschichtungen verwendeten VOC-Menge
Tabelle Effizienzfaktoren als Anhaltspunkte für Beschichtungstechniken:
Anlage II Anforderungen an in Möbeln verwendetes Leder gemäss EN 13336
Tabelle Physikalische Anforderungen an Leder, das in mit EU-Umweltzeichen versehenen Möbeln verwendet wird (gemäß EN 13336)
Anlage III Verbotene Arylaminverbindungen in fertigen Materialien aus Leder, Textilien und beschichtetem Gewebe
Tabelle 1: Karzinogene Arylamine, auf die bei Textilien oder Leder zu testen istTabelle 2: Indikative Liste von Farbstoffen, die durch Spaltung karzinogene Arylamine bilden können
Anlage IV Normen für Haltbarkeit, Festigkeit und Ergonomie von Möbelprodukten
Tabelle Indikative Liste von EN-Möbelnormen (erarbeitet vom Technischen Ausschuss "Möbel" CEN/TC 207), die für Kriterium 9.1 relevant sind