VO (EU) 2017/1509
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Kapitel I
Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Kapitel II
Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen
Kapitel III
Beschränkungen für bestimmte kommerzielle Tätigkeiten
Kapitel IV
Beschränkungen für Geldtransfers und Finanzdienstleistungen
Kapitel V
Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
Kapitel VI
Verkehrsbeschränkungen
Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Anhang II Güter und Technologien nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c und Artikel 7
A. Güter
II.A0. Kerntechnische Materialien, Anlagen und AusrüstungenII.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
II.A2. Werkstoffbearbeitung
II.A3. Elektronik
II.A6. Sensoren und Laser
II.A7. Navigation und Luftfahrtelektronik
II.A9. Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
B. Software
C. Technologien
Teil III
Sonstige Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die zu dem Bereich der ballistischen Flugkörper der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) beitragen könnten.
A. Güter
III.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
Teil IV
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die gemäß Ziffer 25 der Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrats ermittelt und benannt wurden.
A. Güter
IV.A0. Kerntechnische Materialien, Anlagen und AusrüstungenIV.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und Zugehörige Ausrüstung
IV.A2. Werkstoffbearbeitung
Teil V
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die gemäß Ziffer 4 der Resolution 2321 (2016) des VN-Sicherheitsrats ermittelt und benannt wurden.
A. Güter
V.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und Zugehörige AusrüstungV.A2. Werkstoffbearbeitung
V.A6. Sensoren und Laser
V.A9. Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
B. Software
Teil VI
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die gemäß Ziffer 4 der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrats ermittelt und benannt wurden.
A. Güter
VI.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und Zugehörige Ausrüstung
Teil VII
Mit konventionellen Waffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die nach Ziffer 5 der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrats benannt wurden.
A. Güter
VII.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und Zugehörige AusrüstungVII.A4. Rechner
VII.A6. Sensoren und Laser
VII.A7. Navigation und Luftfahrtelektronik
VII.A8. Marine
VII.A9. Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
B. Software
C. Technologien
Teil VIII
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien aufgeführt, die mit Ziffer 4 der Resolution 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrats benannt wurden.
A. Güter
VIII.A0. Kerntechnische Materialien, Anlagen und AusrüstungenVIII.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
VIII.A2. Werkstoffbearbeitung
VIII.A3. Elektronik
B. Software
Teil IX
Mit konventionellen Waffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die mit Ziffer 5 der Resolution 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrats benannt wurden.
A. Güter
IX.A1. Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
IX.A2. Werkstoffbearbeitung
IX.A3. Elektronik
IX.A6. Sensoren und LaserIX.A7. Navigation und Luftfahrtelektronik
IX.A8. Meeres- und Schiffstechnik
IX.A9. Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
B. Software
C. Technologien
Anhang III Flugkraftstoff nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b
Anhang IV Gold, Titanerz, Vanadiumerz und Seltenerdminerale nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d
Anhang V Kohle, Eisen und Eisenerz nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e
Anhang VI Erdölerzeugnisse nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f
Anhang VII Kupfer, Nickel, Silber und Zink gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g
Anhang VIII Luxusgüter nach Artikel 10
1. Pferde2. Kaviar und Kaviarersatz
3. Trüffel und Zubereitungen daraus
4. Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
5. Zigarren und Zigarillos
6. Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten
7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel im Wert von mehr als 50 EUR/Stück
8. Mäntel im Wert von mehr als 75 EUR/Stück, oder Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material) im Wert von mehr als 20 EUR/Stück
9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handwerklich oder nicht
10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
13. Qualitativ hochwertiges Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
14. Artikel aus Bleikristall
15. Elektronische Geräte für Haushaltszwecke im Wert von mehr als 50 EUR/Stück
16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 50 EUR/Stück
17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg mit im Wert von mehr als 10 000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte, Zugmechanismen für Standseilbahnen oder Motorräder im Wert von mehr als 1 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
19. Musikinstrumente
20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z.B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
Anhang IX Gold, Edelmetalle und Diamanten gemäß Artikel 11
Anhang X Statuen gemäß Artikel 13
Anhang XI Hubschrauber und Schiffe gemäß Artikel 15
Anhang XIa Fisch und Meeresfrüchte gemäß Artikel 16a
Anhang XIb Blei und Bleierz gemäß Artikel 16b
Anhang XIc Erdgaskondensate und Flüssiggas gemäß Artikel 16c
Anhang XId Raffinierte Mineralölerzeugnisse nach Artikel 16d
Anhang XIe Rohöl nach Artikel 16f
Anhang XIf Textilien nach Artikel 16h
Anhang XIg Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Artikel 16j
Anhang XIh Maschinen und elektrische Ausrüstung nach Artikel 16k
Anhang XIi Erden und Steine, einschliesslich Magnesit und Magnesia nach Artikel 16l
Anhang XIj Holzwaren nach Artikel 16m
Anhang XIk Schiffe nach Artikel 16n
Teil A
Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Artikel 16p
Teil B
Luftfahrzeugmodelle und -typen nach Artikel 16q Absatz 1
Anhang XII Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 18
Teil A:
Dienstleistungen im Bereich Bergbau und im Bereich Fertigung in der chemischen, der Bergbau- und der Raffinerieindustrie:
Teil B:
Computer- und verwandte Dienstleistungen (CPC: 84)
Anhang XIII Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3
a) Natürliche Personenb) Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Anhang XIV Schiffe nach Artikel 34 Absatz 2 und Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe g und vom Sanktionsausschuss festgelegte anzuwendende Maßnahmen
A. Zu beschlagnahmende SchiffeB. Schiffe, denen die Einfahrt in Häfen verboten ist
Anhang XV Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3
a) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personenb) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte Personen, Organisationen und Einrichtungen
c) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte Personen
d) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
e) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe c benannte natürliche Personen
f) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe c benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Anhang XVI Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3
a) Natürliche Personenb) Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Anhang XVII Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3