Beschl. (EU) 2019/1308
- Inhalt =>
Artikel 1 Genetisch veränderter Organismus und spezifischer Erkennungsmarker
Artikel 2 Zulassung
Artikel 3 Kennzeichnung
Artikel 4 Nachweisverfahren
Artikel 5 Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt
Artikel 6 Gemeinschaftsregister
Artikel 7 Zulassungsinhaber
Artikel 8 Geltungsdauer
Artikel 9 Adressat
Antragsteller und Zulassungsinhaber:Bezeichnung und Spezifikation der Erzeugnisse:
Kennzeichnung:
Nachweisverfahren:
Spezifische Erkennungsmarker:
Informationen gemäß Anhang II des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt:
Bedingungen oder Einschränkungen für das Inverkehrbringen, die Verwendung oder die Handhabung der Erzeugnisse:
Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen:
Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen bei Verwendung der Lebensmittel zum menschlichen Verzehr: