Beschl. (EU) 2021/260
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Genehmigung nationaler Maßnahmen in seuchenfreien Gebieten
Artikel 3 Genehmigung von Tilgungsprogrammen für Seuchen, die nationalen Maßnahmen unterliegen
Artikel 4 Verbringungen von Wassertieren empfänglicher Arten zwischen Mitgliedstaaten oder Teilen von Mitgliedstaaten, die nationalen Maßnahmen einschließlich Tilgungsprogrammen unterliegen
Artikel 5 Jahresberichte der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Änderung genehmigter nationaler Maßnahmen
Artikel 7 Aufhebung
Artikel 8 Geltungsbeginn
Artikel 9 Adressaten
Anhang I Mitgliedstaaten oder Teile von Mitgliedstaaten, die als frei von bestimmten Wassertierseuchen gelten und für die die nationalen Maßnahmen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 genehmigt wurden
Anhang II Mitgliedstaaten oder Teile von Mitgliedstaaten mit Tilgungsprogrammen für bestimmte Wassertierseuchen, für die die nationalen Maßnahmen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 genehmigt wurden