Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen |
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich |
Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
Artikel 3 Geeignete Recyclingtechnologien |
Kapitel II Inverkehrbringen von recyceltem Kunststoff und von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff |
Artikel 4 Anforderungen an Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff |
Artikel 5 Anforderungen an Dokumentation, Anweisungen und Kennzeichnung |
Kapitel III Allgemeine Anforderungen an das Recycling von Kunststoffen und die Verwendung von recyceltem Kunststoff |
Artikel 6 Anforderungen an die Sammlung und Vorbehandlung |
Artikel 7 Anforderungen an die Dekontaminierung |
Artikel 8 Nachbehandlung und Verwendung von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff |
Artikel 9 Anforderungen an den Betrieb von Recyclingsystemen |
Kapitel IV Entwicklung und Auflistung von Recyclingtechnologien |
Artikel 10 Anforderungen an die Entwicklung einer neuartigen Technologie |
Artikel 11 Bedingungen für den Betrieb von Recyclinganlagen, in denen neuartige Technologien eingesetzt werden |
Artikel 12 Anforderungen an zusätzliche Informationen über Recyclinganlagen, in denen neuartige Technologien eingesetzt werden |
Artikel 13 Überwachung und Meldung von Kontaminationsgraden |
Artikel 14 Bewertung neuartiger Technologien |
Artikel 15 Entscheidung über die Eignung einer neuartigen Technologie |
Artikel 16 Schutzklausel für das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit einer neuartigen oder geeigneten Recyclingtechnologie hergestellt wurden |
Kapitel V Verfahren für die Zulassung einzelner Recyclingverfahren |
Artikel 17 Antrag auf Zulassung einzelner Recyclingverfahren |
Artikel 18 Stellungnahme der Behörde |
Artikel 19 Zulassung eines einzelnen Recyclingverfahrens |
Artikel 20 Von der Behörde veröffentlichte Leitlinien |
Artikel 21 Allgemeine Verpflichtungen, die sich aus der Zulassung eines Recyclingverfahrens ergeben |
Artikel 22 Antrag des Zulassungsinhabers auf Änderung einer Zulassung |
Artikel 23 Änderung, Aussetzung und Widerruf der Zulassung eines Recyclingverfahrens auf Initiative der zuständigen Behörden, der Behörde oder der Kommission |
Kapitel VI Registrierung der für die Kontrollen erforderlichen Informationen |
Artikel 24 Unionsregister der Technologien, Recycler, Recyclingverfahren, Recyclingsysteme und Dekontaminierungsanlagen |
Artikel 25 Registrierung von Recyclern und Dekontaminierungsanlagen |
Artikel 26 Zusammenfassung der Konformitätsüberwachung und Überprüfung des Betriebs einer Dekontaminierungsanlage |
Kapitel VII Amtliche Kontrollen |
Artikel 27 Amtliche Kontrollen von Recyclinganlagen |
Artikel 28 Nichtkonformität von recyceltem Kunststoff |
Kapitel VIII Konformitätsunterlagen |
Artikel 29 Spezifische Anforderungen an Konformitätserklärungen für Recycler und Verarbeiter |
Kapitel IX Schlussbestimmungen |
Artikel 30 Aufhebung |
Artikel 31 Übergangsbestimmungen |
Artikel 32 Besondere Übergangsbestimmungen für die Herstellung von Materialien und Gegenständen, bei denen der recycelte Kunststoff hinter einer funktionellen Barriere verwendet wird |
Artikel 33 Inkrafttreten |
Anhang I Geeignete Recyclingtechnologien gemäß Artikel 3 |
Tabelle 1: Liste geeigneter Recyclingtechnologien |
Tabelle 2: Detaillierte Spezifikation von Polymeren |
Tabelle 3: Ausführliche Beschreibung der Dekontaminierungstechnologie |
Tabelle 4: Spezifikationen und Anforderungen für den Einsatz der Technologie gemäß Artikel 4 Absatz 4 |
Tabelle 5: Ausnahmen für den Einsatz der Technologie gemäß Artikel 4 Absatz 5 |
Anhang II Muster für die Zusammenfassung der Konformitätsüberwachung gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2022/1616 |
1. Abschnitt 1: Identifikation |
1.1. Angaben zur Recyclinganlage |
1.2. Angaben zum Recycler |
1.3. Zulassungsentscheidung für Recyclingverfahren oder neuartige Technologie |
1.4. Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ("EFSA") verwendete Dokumentenreferenzen |
1.5. Weitere für den Betrieb der Recyclinganlage verantwortliche Person(en) |
2. Abschnitt 2: Betrieb der Recyclinganlage |
2.1. Schriftliche Erklärungen |
2.2. Recyclingvorgänge im Recyclingbetrieb |
2.3. Interne Dokumente |
2.4. Definition der Chargen |
2.5. Fließschema der Dekontaminierungsanlage |
2.6. Kontrolle kritischer Dekontaminierungsvorgänge |
2.7. Relevante Standardarbeitsanweisung für den Betrieb |
3. Abschnitt 3: Qualitätsbewertung |
3.1. Liste der Qualitätsbewertungsstufen |
3.2. Relevante Standardarbeitsanweisungen für die QA-Stufen |
4. Abschnitt 4: Aufzeichnungsarchiv |
4.1. Aufzeichnungssysteme für die Qualitätsbewertung |
4.2. Liste der Standardarbeitsanweisungs-Codes für das Aufzeichnungssystem |
4.3. Andere relevante Aufzeichnungen/Systeme |
Anhang III Muster für die Konformitätserklärung |
Teil A Von Recyclern zu verwendende Konformitätserklärung |
Teil 1: Identifikation |
Teil 2: Konformität |
Teil 3: Anweisungen und Informationen für die Nutzer des Produkts |
Teil 4: Unterschrift |
Teil B Von den Verarbeitern zu verwendende Konformitätserklärung, wenn das verarbeitete Kunststoffmaterial recycelten Kunststoff enthält |
Teil 1 Identifikation |
Teil 2: Konformität |
Teil 3: Anweisungen und Informationen für die Nutzer des Produkts |
Teil 4: Unterschrift |