Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn

TEIV
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:

§ 3 Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

§ 4 Technische Spezifikationen für die Interoperabiliät

Zweiter Teil
Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung

§ 5 Ausnahmen von der Anwendung von Technischen Spezifikationen

§ 6 Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen

§ 7 Serienzulassung

§ 7a  Zulassung von Fahrzeugvarianten

§ 7b Genehmigung von Fahrzeugtypen

§ 8 Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung

§ 9 Umfangreiche Umrüstung und Erneuerung von strukturellen Teilsystemen

Dritter Teil
Interoperabilitätskomponenten

§ 10 Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten

§ 11 Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen

Vierter Teil
Pflichten der Eisenbahnen, Halter von Eisenbahnfahrzeugen, Hersteller

§ 12 Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen

§ 13 Mitwirkungspflichten

§ 14 Aufbewahrungspflichten

Fuenfter Teil
Benannte Stellen

§ 15 Aufgaben der benannten Stellen

§ 16 Unterauftragsvergabe

§ 17 Sonstige Pflichten der benannten Stellen

§ 18 Übertragungsverfahren für benannte Stellen

§ 19 Rücknahme, Widerruf

Sechster Teil
Fahrzeugeinstellungsregister

§ 20 Inhalt des Fahrzeugeinstellungsregisters

§ 21 Zugang zum Fahrzeugeinstellungsregister

Siebter Teil
Schlussbestimmungen

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

§ 23 Übergangsvorschrift

Anlage 1 (zu § 1) Geltungsbereich der Verordnung

Anlage 2 Umsetzung von Entscheidungen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

1. Gemeinsame Bestimmungen

1.1. Begriffsbestimmungen

1.2 Module zur Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie für die EG-Prüfung

2. Teilsystem Infrastruktur

2.1 Konventionelles Eisenbahnsystem

2.2 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

3. Teilsystem Fahrzeuge

3.1 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

3.2 Konventionelles Eisenbahnsystem

3.3 Maßgaben

4. Teilsystem Energie

4.1 Konventionelles Eisenbahnsystem

4.2 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

5. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

5.1 Transeuropäisches Eisenbahnsystem

5.2 Maßgaben

6. Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

7. Übergreifende Bereiche des transeuropäischen Eisenbahnsystems

7.1 Sicherheit in Eisenbahntunneln

7.2 Eingeschränkt mobile Personen

Anlage 3 Maßnahmen, die als umfangreiche Erneuerung oder Umrüstung einzustufen sind

A. Teilsystem Infrastruktur

B. Teilsystem Energie

C. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

D.