§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Schiffahrtszeichen
1. Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
2. Gesperrte Wasserflächen
3. Durchfahren von Brücken
4. Durchfahren beweglicher Brücken und Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen
§ 6 Schallsignalanlagen
§ 7 Sichtzeichen
§ 8 Sichtzeichen kleiner Fahrzeuge
§ 9 Durchfahren von Brücken
§ 10 Zuständigkeiten
§ 11 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
§ 12 Befreiung
§ 13 Ermächtigung zum Erlaß von strom- und schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
§ 14 Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung
§ 15 Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Schiffahrtsordnung Emsmündung