RheinSchPersEV
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§ 1 Inkraftsetzung
§ 2 Anwendung der Binnenschiffspersonalverordnung
§ 3 Ausnahmen von der Patentpflicht
§ 4 Zuständige Behörden
§ 5 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
§ 6 Befähigungszeugnisse
§ 7 Ausbildungsprogramme, Lehrgänge, Prüfungen
§ 8 Pflichten der Eigentümer, Ausrüster, Schiffsführer und Besatzungsmitglieder
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsbestimmungen für Tauglichkeitsuntersuchungen
§ 11 Übergangsbestimmung für Befähigungszeugnisse auf Grund von Prüfungen nach Landesrecht zuständiger Behörden
§ 12 Umtausch von Schifferdienstbüchern
§ 12a Umschreibung von Behördenpatenten
§ 13 Nichtanwendung von Vorschriften