umwelt-online: JAR-OPS 3 (20)
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8.3 Flugbetriebliche Verfahren
8.3.1 Grundsätze für VFR-/IFR-Flüge
Eine Beschreibung der Grundsätze, nach denen Flüge nach VFR zulässig sind oder Flüge nach IFR erforderlich werden, oder für den Übergang von einer Betriebsart zur anderen.
8.3.2 Navigationsverfahren
Eine Beschreibung aller Navigationsverfahren für die vorgesehenen Betriebsarten und die Einsatzgebiete. Hierbei sind zu berücksichtigen:
(a) Standard-Navigationsverfahren, einschließlich der Grundsätze für die Durchführung unabhängiger Gegenkontrollen von per Tastatur gemachten Eingaben, soweit diese den vom Hubschrauber zu fliegenden Flugweg beeinflussen,(b) Navigation nach Spezifikationen für Mindestnavigationsleistungen, Polarnavigation und Navigation in anderen besonders bezeichneten Gebieten,
(c) Flächennavigation (RNAV). Eine Beschreibung der jeweiligen in Teil C festgelegten Flächennavigationsverfahren,
(d) Umplanung während des Fluges,
(e) Verfahren im Fall der Leistungsverringerung von Systemen.
8.3.3 Verfahren zur Einstellung der Höhenmesser
8.3.4 Bedienung des Stimmenwarngerätes (Audio Voice Alerting Device [AVAD])
8.3.5 Reserviert
8.3.6 Reserviert
8.3.7 Grundsätze und Verfahren für das Kraftstoffmanagement im Fluge
8.3.8 Widrige und möglicherweise gefährliche atmosphärische Bedingungen
Verfahren für den Betrieb unter und/oder für das Meiden möglicherweise gefährlicher atmosphärischer Bedingungen, einschließlich:
(a) Gewittern,(b) Vereisungsbedingungen,
(c) Turbulenz,
(d) Windscherung,
(e) Strahlstrom,
(f) Vulkanaschewolken,
(g) schweren Niederschlägen,
(h) Sandstürmen,
(i) Leewellen
(j) bedeutsamen Temperaturinversionen.
8.3.9 Wirbelschleppen und Rotorabwinde
Staffelungskriterien bezüglich Wirbelschleppen und Rotorabwinden, unter Berücksichtigung des jeweiligen Hubschraubermusters, der Windbedingungen und der Lage der jeweiligen Endanflug- und Startflächen (FATO).
8.3.10 Besatzungsmitglieder an ihren Plätzen
Die Regelungen für Besatzungsmitglieder, nach denen diese während der verschiedenen Flugphasen oder wenn es im Interesse der Sicherheit notwendig erscheint, die ihnen zugewiesenen Plätze oder Sitze einzunehmen haben.
8.3.11 Benutzung von Anschnallgurten durch die Besatzung und die Fluggäste
Die Regelungen für Besatzungsmitglieder und Fluggäste, nach denen diese während der verschiedenen Flugphasen, oder wenn es im Interesse der Sicherheit notwendig erscheint, Anschnallgurte zu benutzen haben.
8.3.12 Zutritt zum Cockpit
Die Bedingungen für das Betreten des Cockpits durch nicht der Flugbesatzung angehörende Personen. Die Regelungen für das Betreten des Cockpits durch behördliche Aufsichtspersonen müssen ebenfalls enthalten sein.
8.3.13 Benutzung freier Besatzungssitze
Die Bedingungen und Verfahren für die Benutzung
freier Besatzungssitze.
8.3.14 Ausfall von Besatzungsmitgliedern während des Fluges
Die Verfahren, die im Falle des Ausfalles von Besatzungsmitgliedern im Flug zu befolgen sind. Beispiele für die Arten der Ausfälle und Mittel zu deren Erkennung sind anzugeben.
8.3.15 Regelungen bezüglich der Sicherheit in der Kabine
Folgende Bereiche müssen erfasst sein:
(a) Vorbereitung der Kabine für den Flug, Regeln, die während des Fluges einzuhalten sind, und Vorbereitung der Kabine zur Landung, einschließlich der Verfahren zur Sicherung von Kabine und Bordküchen(b) Verfahren zur Sicherstellung, dass die Fluggäste so plaziert sind, dass sie bei einer Noträumung diese bestmöglich unterstützen können und nicht behindern,
(c) Verfahren, die beim Ein- und Aussteigen der Fluggäste zu befolgen sind,
(d) Verfahren, die beim Tanken zu befolgen sind, während sich Fluggäste an Bord befinden oder einsteigen oder aussteigen,
(e) Rauchen an Bord.
8.3.16 Verfahren für die Unterweisung der Fluggäste
Der Inhalt, die Mittel und der zeitliche Ablauf der Fluggastunterweisung in Übereinstimmung mit JAR-OPS 3.285.
8.3.17 Reserviert
8.4 Allwetterflugbetrieb
Eine Beschreibung der Betriebsverfahren in Verbindung mit Allwetterflugbetrieb. (Siehe JAR-OPS 3, Abschnitt D und E).
8.5 Reserviert
8.6 Benutzung der Mindestausrüstungslisten (MEL) und der Konfigurationsabweichungslisten (CDL)
8.7 Flüge ohne Entgelt
Verfahren und betriebliche Einschränkungen für:
(a) Schulungsflüge,(b) technische Prüfflüge,
(c) Auslieferungsflüge,
(d) Überführungsflüge (ferry flights),
(e) Vorführungsflüge,
(f) Überstellungsflüge (positioning flights), einschließlich der Personengruppen, die auf solchen Flügen an Bord sein dürfen.
8.8 Regelungen bezüglich Sauerstoff
8.8.1 Eine Darlegung der Bedingungen, unter denen Sauerstoff bereitzustellen und zu verwenden ist.
8.8.2
(a) Die Regelungen bezüglich Sauerstoff für:die Flugbesatzung,
(b) die Flugbegleiter,
(c) die Fluggäste.
9. Gefährliche Güter und Waffen
9.1 Angaben, Anweisungen und allgemeine Richtlinien für die Beförderung gefährlicher Güter, einschließlich:
(a) der Grundsätze des Luftfahrtunternehmers für die Beförderung gefährlicher Güter,(b) von Erläuterungen zu den Vorschriften für die Annahme, Beschilderung (Kennzeichnung), Handhabung, Unterbringung und voneinander getrennte Verstauung gefährlicher Güter,
(c) der Maßnahmen für Notfälle im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern,
(d) der Aufgaben des betroffenen Personals gemäß JAR-OPS 3.1215,
(e) der Anweisungen für die Mitnahme von Mitarbeitern des Luftfahrtunternehmers.
9.2 Die Bedingungen, unter denen Kriegswaffen, Kampfmittel und Sportwaffen mitgeführt werden dürfen.
10. Luftsicherheit
(Stand: 29.08.2018)
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