Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Personenbeförderung

Mobilitätsgesetz
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Präambel

Abschnitt 1
Zielorientierte integrierte Mobilitätsgewährleistung für Berlin

Unterabschnitt 1
Verkehrsmittelübergreifende Ziele

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Mobilität für alle

§ 4 Menschen- und stadtgerechter Verkehr

§ 5 Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität

§ 6 Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr

§ 7 Förderung der Stadtentwicklung

§ 8 Klima- und Umweltschutz

§ 9 Minimierung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

§ 10 Verkehrssicherheit

§ 11 Sicherheit im öffentlichen Raum

§ 11a Bildung

§ 12 Gewährleistung von Mobilität bei Großveranstaltungen

§ 13 Berücksichtigung der Hauptstadtfunktionen

§ 14 Berücksichtigung der Metropolregion Berlin-Brandenburg

§ 15 Optimale Anbindung des Fernverkehrs

Unterabschnitt 2
Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

§ 16 Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr

§ 17 Verkehrssicherheitsprogramm

§ 17a Schulisches Mobilitätsmanagement

§ 18 Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept

§ 19 Beteiligung bei Erstellung und Umsetzung der Planwerke dieses Gesetzes

Unterabschnitt 3
Umsetzung der Ziele und Planwerke sowie Konfliktlösungsprozesse

§ 20 Umsetzung der Ziele und Planwerke durch Verwaltungshandeln

§ 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

§ 22 Störungsfreie Nutzbarkeit der Verkehrswege des Umweltverbundes sowie von Liefer- und Ladezonen

§ 23 Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung

§ 24 Bewältigung von Konfliktlagen zwischen verschiedenen Planwerken

§ 25 Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen

Abschnitt 2
Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

§ 26 Besondere Ziele der Entwicklung des ÖPNV

§ 27 Aufgabenträger für den ÖPNV

§ 28 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)

§ 29 Nahverkehrsplan

§ 30 Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge (Verkehrsverträge)

§ 31 Anforderungen an Haltestellen und Stationen des ÖPNV

§ 32 Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur

§ 33 Anforderungen des ÖPNV an die Straßenverkehrsinfrastruktur

§ 34 Vermeidung von Störungen bei Bus und Straßenbahn

§ 35 Finanzierung des ÖPNV

Abschnitt 3
Entwicklung des Radverkehrs

§ 36 Besondere Ziele der Entwicklung des Radverkehrs

§ 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr

§ 38 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr

§ 39 Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen

§ 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan

§ 41 Berliner Radverkehrsnetz

§ 42 Vorrangnetz und prioritärer Umsetzungsbedarf

§ 43 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen

§ 44 Fahrradstraßen und Nebenstraßen im Radverkehrsnetz

§ 45 Radschnellverbindungen

§ 46 Öffnung von Einbahnstraßen und Sackgassen für den Radverkehr

§ 47 Fahrradabstellanlagen

§ 48 Erhalt und Sanierung Radverkehrsnetz

§ 49 Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs

Abschnitt 4
Entwicklung des Fußverkehrs

§ 50 Besondere Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs

§ 50a Erhalt und Sanierung Fußverkehrsnetz

§ 51 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr

§ 52 Fußverkehrsplan

§ 53 Planung und Verkehrsführung bei Baumaßnahmen

§ 54 Bezirkliche Fußverkehrsnetze

§ 55 Querungen

§ 56 Fußverkehrsfreundliche Nebenstraßen

§ 57 Informations- und Wegeleitsystem

§ 58 Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs

§ 59 Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs

Abschnitt 5
Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs

§ 60 Besondere Ziele der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs

§ 61 Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf den Wirtschaftsverkehr

§ 62 Sicherung von Flächen zur Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs

§ 63 Liefer- und Ladeverkehrsflächen

§ 64 Stadtverträgliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs

§ 65 Routennetz für Großraum- und Schwertransporte

§ 66 Innovationsfördernde Rahmenbedingungen

§ 67 Open Data für Innovationen

§ 68 Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung der Stadtverträglichkeit und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs

Abschnitt 6
Übergangsbestimmungen

§ 69 Übergangsbestimmungen