Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen
HafenVO-BW
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anwendung anderer Vorschriften
§ 3 Hafenbehörde
§ 4 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
Zweiter Teil
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 5 Allgemeines Verhalten im Hafengebiet
§ 6 Erlaubnis zum Einlaufen
§ 7 Überbelegung des Hafens
§ 8 An- und Abmeldung
§ 9 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
§ 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
§ 11 Reinhaltung des Hafens
§ 12 Verhalten bei Feuersgefahr
§ 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
§ 14 Verkehrsstörende Einrichtungen
2. Abschnitt
Verkehr, Aufenthalt und Umschlag
§ 15 Verhalten bei Fahrten im Hafen
§ 16 Schlepp- und Schubverkehr
§ 17 Zuweisung der Liegeplätze
§ 18 Festmachen und Ankern
§ 19 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
§ 20 Landgänge
§ 21 Stillegen von Fahrzeugen
§ 22 Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen
§ 23 Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Bord
§ 24 Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Land
§ 25 Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die entzündbare Flüssigkeiten befördern
§ 26 Meldung besonderer Vorfälle
§ 27 Aufenthaltsbeschränkung
§ 28 Eigenversorgung mit Treibstoffen
§ 29 Benutzung von Hafenanlagen
§ 30 Beseitigung störender Gegenstände
§ 31 Lagern von Gütern
Dritter Teil
Besondere Vorschriften für die Häfen, in denen gefährliche Güter befördert und umgeschlagen werden.
1. Abschnitt
Beförderung und Umschlag von entzündbaren flüssigen Stoffen im Sinne des ADNR mit Tankschiffen (Klasse IIIa, Kategorien K0s, K0n, K1s, K1n, K2, K3)
§ 32 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
§ 33 Schlepp- und Schubverkehr
§ 34 Festmachen von Fahrzeugen
§ 35 Umschlagstellen
§ 36 Fluchtwege
§ 37 Laden und Löschen
§ 38 Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer
§ 39 Tankluken
§ 40 Aufenthalt an Bord
§ 41 Aufsicht
§ 42 Wache und Alarm
§ 43 Umschlagleitungen
§ 44 Elektrische Schutzmaßnahmen
§ 45 Schutz des Hafengewässers
§ 46 Verhalten nach dem Umschlag
§ 47 Reinigen und Entgasen
§ 48 Tankschiffsliegeplätze
2. Abschnitt
Beförderung und Umschlag sonstiger gefährlicher Güter im Sinne des ADNR mit Tankschiffen
§ 49 Beförderung und Umschlag von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen der Klasse Id ADNR
§ 50 Beförderung und Umschlag von entzündbaren flüssigen Stoffen der Kategorie Kx der Klasse IIIa ADNR
§ 51 Beförderung und Umschlag von Stoffen der Klasse IVa ADNR
§ 52 Beförderung und Umschlag von Stoffen der Klasse V ADNR
3. Abschnitt
Beförderung und Umschlag gefährlicher Stoffe im Sinne des ADNR in Versandstücken
§ 53 Anwendungsbereich
§ 54 Aufsicht
§ 55 Laden und Löschen
§ 56 Fluchtweg
§ 57 Anwendung anderer Vorschriften
4. Abschnitt
Beförderung und Umschlag von gefährlichen Stoffen im Sinne des ADNR in loser Schüttung
§ 58 Anwendung anderer Vorschriften
5. Abschnitt
Beförderung und Umschlag wassergefährdender Stoffe
§ 59 Sorgfaltspflicht
§ 60 Sicherheitsvorkehrungen
Vierter Teil
Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
§ 60a Geltungsbereich
§ 60b Begriffsbestimmungen
§ 60c Pflichten der Hafenbetriebsverwaltung
Fuenfter Teil
Besondere Vorschriften für einzelne Häfen
§ 61 Sicherheitszone der Häfen Weil, Breisach, Kehl, Karlsruhe, Mannheim, Heilbronn, Stuttgart und Plochingen
§ 61a Festlegung der Grenzen nach § 15 des Hafensicherheitsgesetzes
§ 62 Hafen Weil am Rhein
§ 63 Hafen Breisach am Rhein
§ 64 Hafen Kehl
1. Hafengebiet
2. Umschlag von Schwergut
§ 65 Städt. Rheinhäfen Karlsruhe
1. Hafengebiet
2. Besondere Vorschriften für den Rheinhafen
3. Besondere Vorschriften für den Ölhafen
§ 66 Hafen Mannheim
1. Hafenbeschreibung
2. Schiffsverkehr
3. Besondere Vorschriften für den Öl- und den Petroleumhafen
§ 67 Hafen Heilbronn
1. Hafengebiet
2. Anlegen und Wenden
3. Verkehr im Alten Neckar
4. Umschlag von Schwergut
5. Sonstige Lade- und Löschplätze
§ 68 Hafen Stuttgart
1. Hafenbeschreibung
2. Wenden
3. Stilliegen
4. Umschlag von Schwergut
§ 69 Hafen Plochingen
1. Hafenbeschreibung
2. Wenden
3. Verhalten bei Hochwasser
4. Umschlag von Schwergut
Sechster Teil
Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
§ 70 Ausnahmen
§ 71 Ordnungswidrigkeiten
§ 72 Aushang der Verordnung