Besonderheiten, die für das Einlaufen und Liegen berücksichtigt werden müssen.
1.3 Ankunft Schlepp- oder Schubverbände (nur Seeschlepper oder Seeschubfahrzeuge)
Bei Schlepp- oder Schubverbänden sind für das schleppende oder schiebende Fahrzeug die Angabe nach Nummer 1.1 und für den Anhang folgende Angaben erforderlich:
Anlaufreferenznummer des Schleppers
Name des Anhangs
Flagge des Anhangs
Kontaktdaten des Betreibers des Anhangs
Vermessung (BRZ)
Länge und Breite über alles
Anlaufzweck
Tiefgang
Hinweis, wenn sich Gefahrgut auf dem Anhang befindet.
Die Angaben nach Nummer 1.3 sind elektronisch zu melden.
Bei Schlepp- oder Schubverbänden, sind für das schleppende oder schiebende Fahrzeug die Angaben nach Nummer 1.5 und für den Anhang folgende Angaben erforderlich:
Anlaufreferenznummer des Schleppers (nur bei Seeschiffen)
Name des Anhangs
Flagge des Anhangs, wenn sich diese während des Hafenaufenthalts geändert hat
Tiefgang
Bemerkungen/weitere Informationen.
Bei Seeschiffen sind die Angaben nach 1.6 elektronisch zu übermitteln.
Neben den unter Nummer 1.1 bis 1.6 aufgeführten schiffsbezogenen Angaben sind bei einem Hafenanlauf für statistische Zwecke folgende Angaben zu liefern:
Umschlagsart (Laden/Entladen)
Warenart (nach Warenkatalog gemäß der Anhang a zu dieser Anlage)
Anzahl (bei Warenarten 11, 12, 16 und 19; siehe Warenkatalog)
Gesamtladungsmasse.
Bei Seeschiffen sind die Angaben nach 1.7 elektronisch zu übermitteln. Die Angaben können auch nach Ankunft des Schiffes gemeldet werden. Bei Seeschiffen ist bei einer nachträglichen Meldung zusätzlich die Angabe der Anlaufreferenznummer erforderlich.