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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung

Vom 30. November 2011
(Brem.GBl. Nr. 41 vom 21.12.2011 S. 450)



Aufgrund des § 16 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488, 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 287) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet:

Artikel 1

Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 - 9511-d-1), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 613) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Nummer 24

24. Offshore-Verkehr
Fahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von Vorräten, Material und Ausrüstung zu meerestechnischen Einrichtungen (Offshore-Anlagen) eingesetzt werden.

wird aufgehoben.

b) Die bisherigen Nummern 25 bis 27 werden Nummern 24 bis 26.

c) Nach der neuen Nummer 26 wird folgende Nummer 27 eingefügt:

"27. ESI
Der Environmental Ship Index (ESI) dient als Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Schadstoffemission der Schiffe über den IMO-Regelungen."

2. §§ 6 bis 9 erhalten folgende Fassung:

alt neu
  § 6 Raumgebühr0810a

Die Raumgebühr bis zu einer Kappungsgrenze von 100.000 BRZ wird für einen Zeitraum von sieben Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.

Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro pro 100 BRZ
Short Sea Verkehre  
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 2,86
Fahrzeuge bis 14.000 BRZ 5,84
Fahrzeuge über 14.000 BRZ 7,37
Offshore-Verkehr
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 6,69
Fahrzeuge bis 14.000 BRZ 8,57
Fahrzeuge über 14.000 BRZ 10,78
Europaverkehr  
Trampverkehr  
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 10,39
Fahrzeuge über 7.000 BRZ 21,75
Linienverkehr/Spezialverkehr  
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 5,30
Fahrzeuge bis 14.000 BRZ 10,61
Fahrzeuge über 14.000 BRZ 15,90
Tankfahrzeuge  
Fahrzeuge bis 700 BRZ 13,79
Fahrzeuge über 700 BRZ 23,34
Autocarrier 3,08
Ro-Ro Fahrzeuge 3,92
Fahrzeuge mit Schüttgut 11,94
Überseeverkehr  
Trampverkehr  
Fahrzeuge bis 4.000 BRZ 19,63
Fahrzeuge über 4.000 BRZ 39,15
Linienverkehr/Spezialverkehr  
Fahrzeuge bis 4.000 BRZ 10,08
Fahrzeuge über 4.000 BRZ 20,31
Tankfahrzeuge  
Fahrzeuge bis 700 BRZ 25,56
Fahrzeuge über 700 BRZ 43,50
Autocarrier  
Fahrzeuge bis 10.000 BRZ 5,09
Fahrzeuge über 10.000 BRZ 8,33
Ro-Ro Fahrzeuge
Fahrzeuge bis 10.000 BRZ 9,28
Fahrzeuge über 10.000 BRZ 11,40
Fahrzeuge mit Schüttgut 26,42
Sonstige Verkehre
Kühlschiffe 24,18
Fahrgastschiffe 20,90
Ermäßigungen
Stop-Over-Anläufe (alle Reisen) 50%
Welcome-Tarif (1. Reise) 50%
3.-10. Reise 25%
11. - 20. Reise 30%
21. - 30. Reise* 40%
Ab 31. Reise* 50%
* Ab 1. Reise
Fahrzeuge, die ausschließlich den Weserhafen Bremen Hemelingen anlaufen 11,94
Fahrzeuge, bei Anlauf von öffentlichen niedersächsischen Weserhäfen
Ein Weserhafen
Fahrzeuge bis 4.000 BRZ 10,61
Fahrzeuge über 4.000 BRZ 22,60
Zwei Weserhäfen
Fahrzeuge bis 4.000 BRZ 7,21
Fahrzeuge über 4.000 BRZ 15,07

§ 7 Liegegeld0608

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