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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung und der Bremischen Hafenordnung
- Bremen -

Vom 3. Dezember 2014
(BremGBl. Nr. 135 vom 05.12.2014 S. 719)



Aufgrund des § 16 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488, 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 10) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet und aufgrund des § 20 Nummer 1 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488, 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 10) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung

Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 - 9511-d-1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Nummer 15 wird wie folgt gefasst:

alt neu
15 Besondere Fahrzeuge


Pontons, Bargen, Schwimmkräne, Schleppverbände.

"15. Besondere Fahrzeuge

Pontons im Zulieferverkehr für die Offshore-Industrie, Bargen, Schwimmkräne, Schleppverbände und Installationsschiffe, die über keine Aufjackvorrichtung verfügen."

2. § 6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 " § 6

Raumgebühr

Die Raumgebühr bis zu einer Kappungsgrenze von 120.000 BRZ wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen


Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro pro BRZ
Short Sea Verkehr
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 0,0301
Fahrzeuge bis 14.000 BRZ 0,0614
Fahrzeuge bis 21.000 BRZ 0,0774
Fahrzeuge über 21.000 BRZ 0,0935
Europaverkehr
Trampverkehr
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 0,1124
Fahrzeuge über 7.000 BRZ 0,2353
Linienverkehr/Spezialverkehr
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 0,0557
Fahrzeuge bis 14.000 BRZ 0,1115
Fahrzeuge bis 21.000 BRZ 0,1671
Fahrzeuge über 21.000 BRZ 0,1949
Tankfahrzeuge
Fahrzeuge bis 700 BRZ 0,1492
Fahrzeuge über 700 BRZ 0,2526
Autocarrier
Fahrzeuge bis 20.000 BRZ 0,0330
Fahrzeuge bis 40.000 BRZ 0,0357
Fahrzeuge über 40.000 BRZ 0,0410
Ro-Ro Fahrzeuge
Fahrzeuge bis 10.000 BRZ 0,0410
Fahrzeuge bis 20.000 BRZ 0,0412
Fahrzeuge über 20.000 BRZ 0,0462
Fahrzeuge mit Schüttgut 0,1292
Überseeverkehr
Trampverkehr
Fahrzeuge bis 4.000 BRZ 0,2125
Fahrzeuge über 4.000 BRZ 0,4237
Linienverkehr/Spezialverkehr
Fahrzeuge bis 20.000 BRZ 0,2134
Fahrzeuge bis 50.000 BRZ 0,2206
Fahrzeuge über 50.000 BRZ 0,2259
Tankfahrzeuge
Fahrzeuge bis 700 BRZ 0,2766
Fahrzeuge über 700 BRZ 0,4707
Autocarrier
Fahrzeuge bis 50.000 BRZ 0,0882
Fahrzeuge bis 70.000 BRZ 0,0946
Fahrzeuge über 70.000 BRZ 0,0987
Ro-Ro Fahrzeuge
Fahrzeuge bis 10.000 BRZ 0,1005
Fahrzeuge über 10.000 BRZ 0,1233
Fahrzeuge mit Schüttgut 0,2859
Sonstige Verkehre
Kühlschiffe 0,2617
Fahrgastschiffe 0,2243
Ermäßigungen
Stop-Over-Anläufe (alle Reisen) 50%
Welcome-Tarif (1. Reise) 50%
3. bis 10. Reise 25%
11. bis 20. Reise 30%
21. bis 30. Reise * 40%
Ab 31. Reise * 50%

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