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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
- Bremen -
Vom 6. Dezember 2023
(Brem.GBl. Nr. 115 vom 19.12.2023 S. 572)
Aufgrund des § 16 Absatz 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488; 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2022 (Brem.GBl. S. 374) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet:
Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 - 9511-d-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. April 2023 (Brem.GBl. S. 343) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3b wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 werden nach den Wörtern "Tarif Linienverkehr/Spezialverkehr im Überseeverkehr" die Wörter "oder nach dem Tarif Autocarrier im Überseeverkehr" eingefügt.
b) Absatz 3a
3a) Reeder oder Charterer, deren Fahrzeuge nach dem Tarif Autocarrier im Überseeverkehr abgerechnet werden, erhalten folgenden Frequenzrabatt auf die zu zahlende Raumgebühr für das Kalenderjahr 2023:
150. bis 249. Anlauf 15 Prozent ab 250. Anlauf 20 Prozent. Der Frequenzrabatt wird zum Jahresende 2023 gewährt. Sofern ein Frequenzrabatt gewährt wird, wird kein Mehrverkehrsrabatt nach Absatz 5 Nummer 1 gewährt.
wird aufgehoben.
c) Folgender Absatz 7 wird angefügt:
"(7) Fahrzeuge, die die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 5 Satz 1 des Bremischen Schiffsabfall-Entsorgungsgesetzes erfüllen, erhalten einen Rabatt von 2 Prozent auf die Gebühr nach § 10 Absatz 1 und 2. Hierfür ist bis zum 31. März eines Jahres für das vorherige Kalenderjahr ein schriftlicher Antrag bei bremenports einzureichen. Die Einreichung kann auch auf dem elektronischen Weg erfolgen."
2. § 6 wird wie folgt gefasst:
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§ 6 Raumgebühr
Die Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.
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" § 6 Raumgebühr
Die Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.
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(Stand: 28.12.2023)
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