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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes
- Niedersachsen -

Vom 21. Juni 2023
(Nds. GVBl. Nr. 11 vom 21.06.2023 S. 106)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes

§ 7 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes vom 28. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 188), wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Im einleitenden Satzteil wird nach dem Wort "Anlage 1" die Angabe "und nach § 5 Abs. 14 in Verbindung mit Anlage 4" eingefügt.

b) In Nummer 2 werden das Semikolon und die Worte "abweichend davon im Jahr 2017 9,58489 vom Hundert, im Jahr 2018 10,33489 vom Hundert und im Jahr 2019 11,08489 vom Hundert" gestrichen.

2. In Absatz 5 Satz 1 wird im einleitenden Satzteil nach dem Wort "Anlage 1" die Angabe "und nach § 5 Abs. 14 in Verbindung mit Anlage 4" eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2022 in Kraft.

ID: 231299

ENDE

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(Stand: 04.07.2023)

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