RegelwerkGefahrgut/Transport

PBZugV
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§ 1 Persönliche Zuverlässigkeit

§ 2 Finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 3 Fachliche Eignung

§ 4 Fachkundeprüfung

§ 5 Prüfungsausschuss

§ 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen

§ 7 Anerkennung leitender Tätigkeit

§ 8 (aufgehoben)

§ 9 Überwachung

§ 10 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Eigenkapitalbescheinigung

Anlage 2 (aufgehoben)

Anlage 3 Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs

A.
Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist

1. Recht

1.1 Personenbeförderungsrecht

1.2 Straßenverkehrsrecht

1.3 Arbeitsrecht

1.4 Sozialversicherungsrecht

1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts

1.6 Grundzüge des Steuerrechts

2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs

2.1 Zahlungsverkehr

2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)

2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens

2.4 Buchführung

2.5 Versicherungswesen

3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere - Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen

4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

B.
Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam sind

5.1 Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt

5.2 Paß- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind

5.3 Beförderungsdokumente.

Anlage 4 (aufgehoben)

Anlage 5 Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Taxen- und Mietwagenverkehr BRD

Anlage 6