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Anlage a Teil B
Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen in Doppelhüllenbauweise

1 Allgemeines

1.1. Anwendung

1.1.1 Der Code gilt für alle Doppelhüllen-Massengutschiffe mit Eigenantrieb mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr.

1.1.2 Der Code gilt für Besichtigungen des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme in Laderäumen, Kofferdämmen, Rohrtunneln, Leerräumen und Brennstofftanks im Ladungsbereich sowie in allen Ballasttanks.

1.1.3 Der Code enthält den Mindestumfang der Untersuchungen, Dickenmessungen und Tankprüfungen. Die Besichtigung ist zu erweitern, wenn erhebliche Korrosion und/oder Schäden an Bauteilen vorgefunden werden, und muss gegebenenfalls eine zusätzliche Nahbesichtigung mit einschließen.

1.1.4 Bei Massengutschiffen mit kombinierten Laderaumanordnungen, z.B. mit einigen Laderäumen als Einhüllenräume und anderen als Doppelhüllenräume, gelten die Anforderungen des Teils A der Anlage a für Laderäume in Einhüllenbauweise.

1.1.5 Die Besichtigungen sind während der in Regel I/10 des Übereinkommens vorgeschriebenen Besichtigungen durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesem Code bestimmt ist.

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1Doppelhüllen-Massengutschiff ist ein Schiff, das im Allgemeinen als Eindecker mit oberen Seitentanks und Hopper-Seitentanks in Laderäumen gebaut und vorwiegend für die Beförderung von trockenen Massengütern bestimmt ist, und schließt Erzfrachtschiffe und Tank-Massengutschiffe mit ein, in denen alle Laderäume durch eine Doppelhülle begrenzt sind (unabhängig von der Breite des Seitenraumes) 6.

1.2.2Ballasttank ist ein Tank, der vorwiegend für Salzwasser-Ballast benutzt wird, oder ist, sofern zutreffend, ein Raum, der sowohl für Ladung als auch für Salzwasser-Ballast benutzt wird und der als ein Ballasttank behandelt wird, wenn in diesem Raum erhebliche Korrosion festgestellt worden ist. Für die Zwecke der Besichtigung ist ein Doppelhüllen-Tank als ein separater Tank anzusehen, auch wenn er entweder mit dem oberen Seitentank oder mit dem Hopper-Seitentank in Verbindung steht.

1.2.3Räume sind abgetrennte Abteilungen, einschließlich Laderäumen, Tanks, Kofferdämmen und Leerräumen, die an Laderäume, Decks und die Außenhaut angrenzen.

1.2.4Generelle Besichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher der allgemeine Zustand des Schiffskörpers festgestellt und der Umfang zusätzlicher Nahbesichtigungen festgelegt wird.

1.2.5Nahbesichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher die Einzelheiten der Bauteile in unmittelbarer Sichtweite des Besichtigers sind, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.

1.2.6Schiffsquerschnitt ist der Querschnitt des Schiffskörpers senkrecht zur Mittellinie des Schiffes und schließt alle in Längsrichtung verlaufenden Bauteile mit ein, wie die Beplattung, die Längsbalken und Längsträger des Decks, die Seite, der Boden, der Innenboden, die Seitenbeplattung der Hopper-Seitentanks, die Längsschotte und die Bodenbeplattung in den oberen Seitentanks. Bei Massengutschiffen in Querspantenbauweise umfasst ein Schiffsquerschnitt angrenzende Spanten und ihre Endbefestigungen im Bereich der Schiffsquerschnitte.

1.2.7Repräsentative Räume sind solche Räume, von denen angenommen wird, dass sie den Zustand anderer Räume des gleichen Typs und ähnlicher Verwendung und mit den gleichen Korrosionsschutzsystemen wiedergeben. Bei der Auswahl repräsentativer Räume sind bisherige Verwendung und Reparatur an Bord und erkennbare kritische Strukturbereiche und/oder verdächtige Bereiche zu berücksichtigen.

1.2.8Verdächtige Bereiche sind Stellen, die eine erhebliche Korrosion aufweisen und/oder bei denen der Besichtiger erwartet, dass sie für schnellen Materialverlust anfällig sind.

1.2.9Erhebliche Korrosion bezeichnet einen Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung einen Materialverlust von mehr als 75 % der zulässigen Toleranzen ergibt, aber innerhalb zulässiger Grenzen. Bei Schiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, ist erhebliche Korrosion ein Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung eine gemessene Dicke zwischen tren+ 0,5 mm und trenergibt. Die Erneuerungsdicke (tren) ist die zulässige Mindestdicke in Millimeter, unter welcher eine Erneuerung der Bauteile durchgeführt werden muss.

1.2.10 EinKorrosionsschutzsystem wird im Allgemeinen als vollständige harte Schutz-Beschichtung angesehen. Eine harte Schutzbeschichtung muss üblicherweise aus Epoxid oder einem gleichwertigen Werkstoff bestehen. Andere Beschichtungssysteme, die weder weiche noch halbharte Beschichtungen sind, können alternativ als zulässig angesehen werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen des Herstellers aufgebracht und instandgehalten werden.

1.2.11 DerBeschichtungszustand wird wie folgt definiert:

GUT Zustand mit nur geringfügigen Roststellen,
ANNEHMBAR Zustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT.
SCHLECHT

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