IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code
Übersicht
Teil 1 | Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Unterweisung | |||||||||||||
1.1 | Allgemeine Vorschriften | |||||||||||||
1.2 | Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen | |||||||||||||
1.3 | Unterweisung | |||||||||||||
1.4 | Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr) | |||||||||||||
1.5 | Allgemeine Vorschriften betreffend Klasse 7 | |||||||||||||
Teil 2 | Klassifizierung | |||||||||||||
2.0 | Einleitung | |||||||||||||
2.1 | Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff | |||||||||||||
2.2 | Klasse 2 - Gase | |||||||||||||
2.3 | Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe | |||||||||||||
2.4 | Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser, entzündbare Gase entwickeln | |||||||||||||
2.5 | Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide | |||||||||||||
2.6 | Klasse 6 - Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe | |||||||||||||
2.7 | Klasse 7 - Radioaktive Stoffe | |||||||||||||
2.8 | Klasse 8 - Ätzende Stoffe | |||||||||||||
2.9 | Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9) und umweltgefährdende Stoffe | |||||||||||||
2.10 | Meeresschadstoffe | |||||||||||||
Teil 3 | Gefahrgutliste, Sondervorschriften und Ausnahmen | |||||||||||||
3.1 | Allgemeines | |||||||||||||
3.2 | Gefahrgutliste | |||||||||||||
3.3 | Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände | |||||||||||||
3.4 | In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter | |||||||||||||
3.5 | In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter | |||||||||||||
Teil 4 | Vorschriften für Verpackungen und Tanks | |||||||||||||
4.1 | Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen | |||||||||||||
4.2 | Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) | |||||||||||||
4.3 | Verwendung von Schüttgut-Containern | |||||||||||||
Teil 5 | Verfahren für den Versand | |||||||||||||
5.1 | Allgemeine Vorschriften | |||||||||||||
5.2 | Beschriftung und Kennzeichnung von Versandstücken einschließlich Großpackmittel (IBC) | |||||||||||||
5.3 | Plakatierung und Kennzeichnung von Güterbeförderungseinheiten | |||||||||||||
5.4 | Dokumentation | |||||||||||||
5.5 | Sondervorschriften | |||||||||||||
Teil 6 | Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und Straßentankfahrzeuge | |||||||||||||
6.1 | Bau und die Prüfvorschriften von Verpackungen, (außer Verpackungen für Stoffe der Klasse 6.2) | |||||||||||||
6.2 | Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen, Gefäßen, klein mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas | |||||||||||||
6.3 | Bau und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie a der Klasse 6.2 | |||||||||||||
6.4 | Vorschriften für Bau, Prüfung und Zulassung von Versandstücken und Stoffen der Klasse 7 | |||||||||||||
6.5 | Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) | |||||||||||||
6.6 | Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen | |||||||||||||
6.7 | Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) | |||||||||||||
6.8 | Vorschriften für Straßentankfahrzeuge | |||||||||||||
6.9 | Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Schüttgut-Containern | |||||||||||||
Teil 7 | Vorschriften für die Beförderung | |||||||||||||
7.1 | Allgemeine Stauvorschriften | |||||||||||||
7.2 | Allgemeine Trennvorschriften | |||||||||||||
7.3 | Packen und Verwendung von Güterbeförderungseinheiten und damit zusammenhängende Vorschriften (Versandvorgänge) | |||||||||||||
7.4 | Stauung und Trennung auf Containerschiffen | |||||||||||||
7.5 | Stauung und Trennung auf Ro/Ro-Schiffen | |||||||||||||
7.6 | Stauung und Trennung auf Stückgutschiffen | |||||||||||||
7.7 | Trägerschiffsleichter auf Trägerschiffen | |||||||||||||
7.8 | Besondere Vorschriften für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern | |||||||||||||
7.9 | Ausnahmen, Genehmigungen und Bescheinigungen | |||||||||||||
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