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Änderungstext
Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2014
Vom 01. Februar 2016
(VkBl. Nr. 4 vom 29.02.2016 S. 90)
Hiermit gebe ich Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 37-14 (VkBl. 2014, S. 810 mit Beilage B 8185) bekannt.
. 1.5.1.1 Der letzte Satz wird durch folgenden Satz ersetzt:
alt | neu |
Erläuterndes Material ist in "Advisory Material for the IAEa Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, IAEa Safety Standards Series No. TS-G-1.1 (Rev.2), IAEA, Wien (2012) enthalten. | "Erläuterndes Material ist in "Advisory Material for the IAEa Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material (Ausgabe 2012), IAEa Safety Standards Series No. SSG-26, IAEA, Wien (2014)" enthalten." |
. 1.5.1.5.1 In Absatz .1 wird nach der Angabe "5.1.5.2.2" die Angabe ", 5.1.5.2.3" eingefügt.
. 2.2.1.3. Nach den Wörtern "tiefgekühlt verflüssigte Gase," werden die Wörter "adsorbierte Gase," eingefügt.
. 2.3.2.5.2 In Absatz .2 werden die Wörter "der viskose Stoff" durch die Wörter "die viskose Flüssigkeit" ersetzt.
. 2.9.4 In Absatz .5 wird die Nummerierung der Absätze (i) bis (ix) durch die Nummerierung .1 bis .9 ersetzt. In der Bemerkung werden die Wörter "(i) bis (ix)" durch die Wörter ".1 bis .9" ersetzt.
UN 0190 | In Spalte (17) werden die Wörter "Siehe Glossar der Benennungen in Anhang B" durch die Wörter "Stoff oder Gegenstand" ersetzt. |
UN 0224 | In Spalte (17) werden die Wörter "Siehe Glossar der Benennungen in Anhang B" durch die Wörter "Empfindliche Stoffe, die in Detonatoren Verwendung finden und die extrem empfindlich werden, wenn sie ihre befeuchtenden Substanzen verlieren. Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohol, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nur mit besonderer Zulassung der zuständigen Behörde befördert werden." |
UN 0285 | In Spalte (15) wird die Angabe "S-Y" durch die Angabe "S-X" ersetzt. |
UN 0449 | In Spalte (2) werden die Wörter " TORPEDOES, LIQUID-FUELLED" durch die Wörter "TORPEDOES, LIQUID FUELLED" ersetzt. |
UN 0450 | In Spalte (2) werden die Wörter " TORPEDOES, LIQUID-FUELLED" durch die Wörter "TORPEDOES, LIQUID FUELLED" ersetzt. |
UN 1826, VG I und II: | In Spalte (15) wird jeweils die Angabe "S-Q" durch die Angabe "S-B" ersetzt. |
UN 2280 | In der Zeile für HEXAMETHYLENDIAMIN, GESCHMOLZEN wird in der Spalte (7b) die Angabe "E1" durch die Angabe "E0" ersetzt. |
UN 3082 | In der Spalte (14) wird die Angabe "TP2" durch die Angabe "TP1 " ersetzt. |
UN 3509 | In der Spalte (2) wird nach dem Wort "PACKAGINGS" ein Komma eingefügt. |
. Kapitel 3.3 Sondervorschriften
. 317 | Der Text der Sondervorschrift wird wie folgt gefasst:
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. 958 | Nach den Wörtern "Dieser Eintrag gilt" wird das Wort "auch" eingefügt. | ||||||
. 4.1.1.3 | Die Angabe "6.5.4" wird durch die Angabe "6.5.6" ersetzt. | ||||||
. 4.1.4.1 | Verpackungsanweisungen | ||||||
. P 200 | In Tabelle 2 werden bei der UN-Nummer 1058 in den Spalten "Prüfdruck, bar" und "Füllungsgrad" die Wörter "Prüfdruck = 1,5-facher Betriebsdruck" gestrichen und in der Spalte "Sondervorschriften für die Verpackung" die Angabe "z" eingefügt. | ||||||
. P 908 | Der einleitende erste Satz wird durch folgenden Satz ersetzt:
Der zweite Satz wird durch folgenden Satz ersetzt:
|
(Stand: 23.12.2020)
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