Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.245(66
Inhalt =>
1 Begriffsbestimmungen
2 Energieeffizienz-Kennwert (EEDI)
Tabelle 1: Leistungs-Korrekturfaktor fj für Schiffe mit EisklasseTabelle 2: Kapazitäts-Korrekturfaktor fi für Schiffe mit Eisklasse
Anhang 1 Eine vereinfachte typische Schiffsmaschinenanlage
Anhang 2 Richtlinien für die Erstellung von EEDI-Stromverbrauchstabellen (EPT-EEDI)
1 Einleitung2 Begriffsbestimmungen zur Leistungsaufnahme der Verbraucher in Hilfsanlagen
3 Bestimmung der in die EEDI-Stromverbrauchstabelle aufzunehmenden Angaben
4 In die EEDI-Stromverbrauchstabelle aufzunehmende Angaben
5 Das Dokument "EEDI-Stromverbrauchstabelle"
Anhang 3 Eine vereinfachte typische Schiffsmaschinenanlage für ein für Kreuzfahrten eingesetztes Fahrgastschiff
mit nichtkonventionellem Antriebssystem
Anhang 4 EEDI-Berechnungsbeispiele für die Anwendung bei Zweistoffmotoren
Fall 1: Standard Kamsarmax-Schiff, ein Hauptmotor (MDO), Standard Hilfsmotoren (MDO), kein Wellengenerator:Fall 2: LNG wird als der "Hauptbrennstoff" angesehen, falls der Zweistoff-Hauptmotor und der Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO; kein Wellengenerator) mit größeren LNG-Tanks ausgestattet sind
Fall 3: LNG wird nicht als der "Hauptbrennstoff" angesehen, falls der Zweistoff-Hauptmotor und der Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO; kein Wellengenerator) mit kleineren LNG-Tanks ausgestattet sind
Fall 4: Ein Zweistoff-Hauptmotor (LNG, Zündöl MDO) und ein Hauptmotor (MDO) und ein Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO, kein Wellengenerator), wobei LNG nur für den Zweistoff-Hauptmotor als der "Hauptbrennstoff" angesehen werden könnte.
Fall 5: Ein Zweistoff-Hauptmotor (LNG, Zündöl MDO) und ein Hauptmotor (MDO) sowie ein Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO, kein Wellengenerator), wobei LNG nicht als der "Hauptbrennstoff" für den Zweistoff-Hauptmotor angesehen werden könnte.