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Entschließung MEPC.322(74)
Änderungen der Richtlinien von 2018 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten (Entschließung MEPC.308(73))
Vom 1. Oktober 2020
(VkBl. Nr. 20 vom 31.10.2020 S. 692)
(angenommen am 17. Mai 2019)
Siehe Fn. *
der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,
gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (dem Ausschuss) durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,
sowie gestützt darauf, dass er auf seiner zweiundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.203(62) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (Aufnahme von Regeln betreffend die Energieeffizienz von Schiffen in Anlage VI von MARPOL) angenommen hat,
im Hinblick darauf, dass die oben genannten Änderungen der Anlage VI von MARPOL am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind,
sowie im Hinblick darauf, dass Regel 20 (Erreichter Energieeffizienz-Kennwert (erreichter EEDI)) der Anlage VI von MARPOL, in der jeweils gültigen Fassung, verlangt, dass der EEDI unter Berücksichtigung der von der Organisation erarbeiteten Richtlinien berechnet werden muss,
ferner im Hinblick auf die auf seiner dreiundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.212(63) angenommenen Richtlinien von 2012 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten und auf die auf seiner vierundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.224(64) angenommenen Änderungen an diesen,
ferner im Hinblick darauf, dass er auf seiner sechsundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.245(66) die Richtlinien von 2014 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten und mit den Entschließungen MEPC.263(68) auf seiner achtundsechzigsten Tagung und mit MEPC.281(70) Änderungen an diesen angenommen hat,
ferner im Hinblick darauf, dass er auf seiner dreiundsiebzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.308(73) die Richtlinien von 2018 über die Methode zur Berech
nung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten angenommen hat,
in der Erkenntnis, dass die Änderungen der Anlage VI von MARPOL einschlägige Richtlinien für eine reibungslose und einheitliche Umsetzung der Regeln erfordern,
nach der auf seiner vierundsiebzigsten Tagung erfolgten Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien von 2018 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten,
Änderungen der Richtlinien von 2018 über die Methode zur Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten (Entschließung MEPC.308(73))
1 Im "Inhaltsverzeichnis" wird hinter Punkt 2.2.18 der folgende Wortlaut hinzugefügt:
"2.2.19 fm ; Faktor für Schiffe mit den Eisklassen Ia Super und IA"
2 Die EEDI-Formel in Abschnitt 2.1 wird durch Folgendes ersetzt:
alt | neu |
2.1 EEDI-Formel
Der erreichte Energieeffizienz-Kennwert (Energy Efficiency Design Index = EEDI) für Schiffsneubauten ist ein Maß für die Energieeffizienz (g / t × nm) von Schiffen und wird mit folgender Formel berechnet: |
"2.1 EEDI-Formel
Der erreichte Energieeffizienz-Kennwert (Energy Efficiency Design Index = EEDI) für Schiffsneubauten ist ein Maß für die Energieeffizienz (g / t × nm) von Schiffen und wird mit folgender Formel berechnet: |
3 Ein neuer
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