Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
1.2 Anwendungsbereich
1.3 Begriffsbestimmungen
1.4 Befreiungen
1.5 Gleichwertiger Ersatz
1.6 Besichtigungen
1.7 Bestätigung
Kapitel 2
Stabilität und Unterteilung
Kapitel 3
Maschinenanlagen
3.2 Ruderanlage
Kapitel 4
Elektrische Anlagen
4.2 Notstromquelle
Kapitel 5
Zeitweise unbesetzte Maschinenräume
5.2 Spezialschiffe, die mehr als 240 Personen an Bord befördern
Kapitel 6
Brandschutz
Kapitel 7
Gefährliche Güter
Kapitel 8
Rettungsmittel
Kapitel 9
Funk
Kapitel 10
Sicherung der Seefahrt
Kapitel 11
Gefahrenabwehr
Anlage Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe
Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
Vermerk über jährliche Besichtigungen bezüglich Schiffskörper, Maschinenanlage und Ausrüstung,
auf die in Abschnitt 2.1 dieses Zeugnisses verwiesen wird
Vermerk über jährliche und regelmässige Besichtigungen bezüglich Rettungsmittel und sonstiger
Ausrüstung, auf die in den Abschnitten 2.2, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 dieses Zeugnisses verwiesen wird
Vermerk über regelmässige Besichtigungen bezüglich Funkanlagen, auf die in Abschnitt 2.5 dieses Zeugnisses verwiesen wird
Vermerk für die Verlängerung des Zeugnisses
Anhang
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
(Form SPS)
1 Angaben zum Schiff
2 Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln
3 Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen
4 Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Funkeinrichtungen (SOLAS-Regeln IV/15.6 und 15.7)