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Regelwerk

Entschließung A.800(19)
Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von Sprinkler- und Wassersprühsystemen, die Regel II-2/12 SOLAS gleichwertig sind

Vom 10. März 2011
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2011 S. 276, Sonderheft B 8144;
MSC. 265(84) VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2011 S. 276, Sonderheft B 8144 11;
MSC. 284(86) VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2011 S. 276, Sonderheft B 8144 11)



(angenommen am 23. November 1995)

Die Versammlung,

gestützt auf Artikel 15(j) des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation hinsichtlich der Aufgaben der Versammlung in Beziehung zu den Vorschriften und Richtlinien betreffend die Sicherheit auf See,

im Hinblick auf die Bedeutung der Anforderungen und die Zuverlässigkeit von Berieselungssystemen, die entsprechend den Bestimmungen der Regel II-2/12 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) zugelassen sind,

anstrebend ein Schritthalten des Fortschritts der Sprinkler- und Wassernebeltechnologie und eine weitere Verbesserung des Brandschutzes an Bord von Schiffen,

nach Prüfung der vom Schiffssicherheitsausschuss auf seiner vierundsechzigsten Sitzung ausgesprochenen Empfehlung,

  1. beschließt die in der Anlage zu der vorliegenden Entschließung enthaltenen "Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung von Wassersprühsystemen, die Regel II-2/12 SOLAS gleichwertig sind",
  2. fordert die Regierungen auf, diese Richtlinien bei der Zulassung von gleichwertigen Wassersprühsystemen anzuwenden,
  3. ersucht den Schiffssicherheitsausschuss, die Richtlinien regelmäßig zu überprüfen und notwendige Änderungen gegebenenfalls vorzunehmen, und
  4. hebt die Entschließung A.755(18) auf.

Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von Sprinkler- und Wassersprühsystemen, die Regel II-2/12 SOLAS gleichwertig sind Vorbemerkungen

Die in den Richtlinien genannten Systeme können sowohl mit Sprinklern bzw. Sprinklerdüsen als auch mit Wassersprühdüsen bzw. Wassernebeldüsen bestückt sein. Aus Gründen der Vereinfachung und um Verwechslungen auszuschließen, wurden deshalb die Systeme selbst generell als "Wassersprühsysteme" und die verschiedenen Arten von Sprinklern bzw. Düsen generell als "Düsen" bezeichnet.

Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von Sprinkler- und Wassersprühsystemen, die Regel II-2/12 SOLAS gleichwertig sind

1 Allgemeines

Gleichwertige Wassersprühsysteme müssen die gleichen Merkmale aufweisen, wie sie hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die nach Regel II-2/12 1 SOLAS zugelassen selbsttätigen Berieselungssystemen als wesentlichen festgestellt worden sind.

1-1 Anwendung 11

1-1.1 Die vorliegenden Richtlinien gelten für gleichwertige Wassersprühsysteme, die am oder nach dem 9. Mai 2008 geprüft werden und auf die in Regel II-2/10.6 SOLAS und Kapitel 8 des FSS-Codes hingewiesen wird. Gleichwertige Wassersprühsysteme, die in Übereinstimmung mit der Entschließung A.800(19) einer Prüfung und Zulassung unterzogen werden, können von der Verwaltung bis zum 1. Juli 2009 zugelassen werden.

1-1.2 Alle Typzulassungsbescheinigungen, die zur Bestätigung der Übereinstimmung von gleichwertigen Wassersprühsystemen mit den durch Entschließung A.800(19) angenommenen überarbeiteten Richtlinien ausgestellt worden sind, bleiben gültig und können, um gültig zu bleiben, bis zum 1. Juli 2015 erneuert werden.

1-1.3 Vorhandene gleichwertige Wassersprühsysteme, die nach den Anforderungen der Entschließung A.800(19) zugelassen und eingebaut worden sind, dürfen in Betrieb bleiben, solange sie gebrauchsfähig sind.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Frostbeständiges System: Ein Nasssystem mit selbsttätigen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind; es enthält eine Frostschutzlösung und ist an eine Wasserversorgung angeschlossen. Die Frostschutzlösung wird unmittelbar nach Auslösen der Düsen durch die Wärmeeinwirkung eines Brandes versprüht, anschließend folgt Wasser.

2.2 Sprühflutsystem: Ein Wassersprühsystem mit offenen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das an die Wasserversorgung über eine Absperreinrichtung angeschlossen ist; die Absperreinrichtung öffnet bei Auslösung durch ein Feuermeldesystem, dessen Melder im selben Raum wie die Düsen installiert sind. Wenn die Absperreinrichtung öffnet, strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird aus allen angeschlossenen Düsen versprüht.

2.3 Trockenrohrsystem: Ein Wassersprühsystem mit selbsttätigen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das Luft oder Stickstoff unter Druck enthält; der Druckabfall (bewirkt durch Öffnen einer Düse) führt durch den Wasserdruck zum Öffnen einer Absperreinrichtung, sog. Trockenrohr-Absperreinrichtung. Danach strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird durch die geöffneten Düsen versprüht.

2.4 Vorgesteuertes System: Ein Wassersprühsystem mit selbsttätigen Düsen, die an ein luftgefülltes Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das drucklos oder unter Druck stehend sein kann, und einem ergänzenden Feuermeldesystem, dessen Melder im selben Raum wie die Düsen installiert sind. Bei Auslösung des Feuermeldesystems öffnet eine Absperreinrichtung, die dem Wasser ermöglicht, in das Rohrleitungssystem einzuströmen und aus jeder geöffneten Düse auszutreten.

2.5

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