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Entschließung A.891(21)
Empfehlungen zur Ausbildung von Personal auf beweglichen Offshore-Plattformen (MOUs)
Vom 7. Februar 2013
(VkBl. Nr. 4 vom 28.02.2013 S. 172; 27.11.2017 S. 1140aufgehoben)
Zur Nachfolgeregelung Entschließung A.1079(28)
(angenommen am 25. November 1999)
Siehe Fn. *
Die Vollversammlung,
unter Hinweis auf Artikel 15 Buchstabe j des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben der Vollversammlung in Bezug auf Vorschriften und Richtlinien betreffend die Schiffssicherheit sowie die Verhütung und Eindämmung der Meeresverschmutzung durch Schiffe,
in der Erwägung, dass von Personal auf beweglichen Offshore-Plattformen (MOUs) oft verlangt wird, unter potenziell gefährlichen Bedingungen zu arbeiten und dieses besser in der Lage sein wird, sich selbst und andere bei einem Notfall zu schützen, wenn es adäquat ausgebildet ist,
in der Erkenntnis der Notwendigkeit einer Ausbildung zur Schiffssicherheit und zur Notfallvorsorge für das gesamte auf MOUs arbeitende Personal,
nach Prüfung der vom Schiffssicherheitsausschuss auf seiner neunundsechzigsten Tagung ausgesprochenen Empfehlung,
Empfehlungen zur Ausbildung von Personal auf beweglichen Offshore-Plattformen (MOUs)
1 Umfang
1.1 Diese Empfehlungen bilden einen internationalen Standard für die Ausbildung des gesamten Personals auf beweglichen Offshore-Plattformen, der darauf abzielt, ergänzend zu den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) in der jeweils geltenden Fassung und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code), ein adäquates Niveau für die Sicherheit menschliches Lebens und von Sachwerten auf See sowie für den maritimen Umweltschutz sicherzustellen.
1.2 Die Bestimmungen dieser Empfehlungen präjudizieren in keiner Weise die Rechte von Küstenstaaten aus dem Völkerrecht, ihre eigenen zusätzlichen Anforderungen bezüglich der Ausbildung, Fähigkeiten und Zeugniserteilung von Personal aufzustellen, das an Bord von Plattformen bei der Erkundung oder Ausbeutung natürlicher Bodenschätze in denjenigen Teilen des Meeresbodens und dessen Untergrundes eingesetzt ist oder eingesetzt werden soll, über den diese Staaten Hoheitsrechte auszuüben berechtigt sind.
2 Ausdrücke und Begriffsbestimmungen
2.1 Im Sinne dieser Empfehlungen haben die verwendeten Ausdrücke folgende Bedeutung:
Fahrzeuge wie die folgenden gehören nicht zu den beweglichen Offshore- Plattformen:
3 Verantwortlichkeiten von Unternehmen und Personal
3.1 Jedes Unternehmen, das mit Pflichten auf beweglichen Offshore-Plattformen betrautes Personal, Leiter von Offshoreanlagen und Offshore-Personal beschäftigt, ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass den in diesen Empfehlungen niedergelegten Standards volle und umfassende Geltung verschafft wird. Zusätzlich müssen, je nach Notwendigkeit, weitere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Personal sachkundig und informiert zum sicheren Betrieb der Plattform beitragen kann.
3.2 Der Eigner der beweglichen Offshore-Plattform muss dem Leiter der Offshoreanlage schriftliche Anweisungen geben, die die zu befolgenden Verfahren festlegen, um:
3.3 Der OIM muss eine sachkundige Person benennen, die dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass jede neu mit Aufgaben betraute Person die Gelegenheit bekommt, wesentliche Informationen in einer für sie verständlichen Sprache zu erhalten.
4 Seemännische Besatzung auf beweglichen Offshore-Plattformen mit eigenem Antrieb und, sofern erforderlich, auf sonstigen Plattformen
4.1 Die gesamte Seemännische Besatzung auf beweglichen Offshore-Plattformen mit eigenem Antrieb und, sofern erforderlich, auf sonstigen Plattformen muss die Anforderungen des STCW-Übereinkommens in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
4.2 Zusätzlich zur Erfüllung der im obigen Absatz 4.1 genannten Anforderungen müssen alle Mitglieder der Seemännischen Besatzung eine bordseitige Ausbildung und Unterweisung zu den Arten von Notfällen erhalten, die sich auf dem besonderen Typ von beweglicher Offshore-Plattform ereignen könnten, auf dem sie Dienst tun.
5 Mindeststandards für die Einführung, die Unterweisung zur grundlegenden Sicherheitsausbildung und die Befähigungen des gesamten Personals
5.1 Kategorien von Offshore-Personal Offshore-Personal wird aus praktischen Gründen in vier Kategorien eingeteilt:
Kategorie A: Besucher und nicht regelmäßig beschäftigtes Spezialpersonal, die bzw. das für einen begrenzten Zeitraum an Bord sind bzw. ist, der üblicherweise drei Tage nicht überschreitet, und keine Aufgaben im Zusammenhang mit den normalen Einsätzen der Plattform haben bzw. hat.
Kategorie B: Anderes Spezialpersonal ohne zugewiesene Verantwortung für die Sicherheit und das Überleben Anderer.
Kategorie C: Regelmäßig beschäftigtes Spezialpersonal mit zugewiesener Verantwortung für die Sicherheit und das Überleben Anderer.
Kategorie D: Mitglieder der Seemännischen Besatzung.
5.2 Einführungsausbildung (für das gesamte Personal)
5.2.1 Bevor ihm Pflichten im Zusammenhang mit den üblichen Einsätzen der Plattform zugewiesen werden können, muss jedes Mitglied des Personals (Kategorien A, B, C und D) eine Offshore-Orien tierung, eine Einführungsausbildung oder ausreichende Information und Unterweisung zu persönlichen Überlebenstechniken und zur Arbeitsplatzsicherheit erhalten. Solch eine Einführungsausbildung, Information oder Unterweisung muss sicherstellen, dass die Mitglieder des Personals fähig sind:
5.2.2 Im Falle von Personen, die nicht über Nacht an Bord bleiben, dürfen die in den obigen Absätzen 5.2.1.4 bis 5.2.1.8 spezifizierten Bestimmungen zur Ausbildung, Information und Unterweisung im Umfang verringert werden oder entfallen, sofern solche Personen sachkundige Begleiter erhalten, während sie auf der Plattform sind.
5.2.3 Ein allgemeiner Lehrgang zur Offshore-Sicherheitsausbildung oder eine an Land erhaltene Unterweisung können dieser Anforderung genügen, sofern dieser bzw. diese durch die oben in 5.2.1.3 und 5.2.1.8 spezifizierte Ausbildung, Information oder Unterweisung ergänzt wird.
5.2.4 Eine Einführungsausbildung muss in Zeitabständen von nicht mehr als fünf Jahren erteilt werden.
5.2.5 Von jedem Einzelnen muss verlangt werden, dass er den Nachweis dafür erbringt, innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre eine Einführungsausbildung erhalten zu haben.
5.3 Ausbildung für das gesamte regelmäßig beschäftigte Personal und für anderes Spezialpersonal
5.3.1 Bevor ihm Pflichten im Zusammenhang mit den üblichen Einsätzen der Plattform zugewiesen werden können, muss jedes Mitglied des regelmäßig beschäftigten Personals und anderen Spezialpersonals ohne zugewiesene Verantwortung für die Sicherheit und das Überleben Anderer. (d. h. der Kategorien B, C und D) eine Ausbildung im persönlichen Überleben, in Brandverhütung und Brandbekämpfung, in elementarer erster Hilfe, in persönlicher Sicherheit und in sozialer Verantwortung erhalten, wie sie in den Tabellen 5.3.1 bis 5.3.5 niedergelegt ist. Es muss jede Anstrengung unternommen werden, diese Ausbildung vor Fahrtantritt ins Offshoregebiet zu erteilen.
5.3.2 Die folgende Ausbildung muss von qualifizierten und erfahrenen Personen, je nach Zweckmäßigkeit an Land und/oder auf der Plattform, erteilt werden:
5.3.3 Es muss ein regelmäßiges Programm von Übungen und Übungsappellen aufgestellt werden, um Ausbildung zu erteilen und/oder diese zu ergänzen sowie für Auswertung und Beurteilung zu sorgen. Im Anhang wird eine Anleitung bezüglich Übungen und Übungsappellen gegeben.
5.3.4 Von jedem Einzelnen muss verlangt werden, dass er durch einen Nachweis der Befähigung, durch Prüfung oder durch fortlaufende Beurteilung als Teil eines zugelassenen Ausbildungsprogramms den Nachweis dafür erbringt, innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre den geforderten Standard für die Befähigung erlangt zu haben, die in Spalte 1 der Tabellen 5.3.1 bis 5.3.5 aufgeführten Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten zu erfüllen. Im Anhang wird eine Anleitung bezüglich der Nutzung von Übungen für die Beurteilung von Befähigungen gegeben.
5.4 Spezielle Ausbildung
5.4.1 Personal der Kategorien C und D muss eine spezielle Ausbildung entsprechend den auf der Sicherheitsrolle zugewiesenen individuellen Pflichten erteilt werden.
5.4.2 In Abhängigkeit von den ihnen zugewiesenen Aufgaben müssen die Mitglieder des Personals in folgendem unterwiesen und ausgebildet werden:
5.4.3 Da die spezielle Ausbildung möglicherweise nicht auf der Plattform erteilt werden kann, muss Sorgfalt darauf verwendet werden, sicherzustellen, dass neu mit Aufgaben betrautes Personal mit zugewiesener Verantwortung für das Überleben Anderer ausreichend Erfahrung, Unterweisung, Information oder Ausbildung im Hinblick auf die von ihnen zu benutzende Ausrüstung besitzen.
Tabelle 5.3.1 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung zum persönlichen Überleben
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung | |
Notsignale | Das Personal muss eine erste Orientierung über die Arten und das Erkennen von Notsignalen erhalten
Das Personal muss mit den Aushängen der Sicherheitsrolle als Quelle zum Erkennen von Notsignalen vertraut gemacht werden Im Falle kombinierter Einsätze muss das Personal ergänzende Informationen über zusätzliche Alarme und Verfahren erhalten |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Bei Übungen und in Notfällen werden dem Notsignal gemäße Maßnahmen ergriffen | |
Antreten des Personals am Sammelplatz | Während der Orientierung an Bord werden dem gesamten Personal die hauptsächlichen sicheren Sammelbereiche gezeigt.
Das Personal muss mit der ausgehängten |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Bei Übungen und in Notfällen werden dem Notsignal gemäße Maßnahmen ergriffen | |
Gebrauch von Rettungswesten | Das Personal erhält eine Unterweisung zur Lage, zu den Arten, zur Überprüfung und zum Anlegen von Rettungswesten | Anlegen einer Rettungsweste | Die Rettungsweste wird korrekt angelegt | |
Gebrauch von Eintauchanzügen | Falls erforderlich erhält das Personal eine Unterweisung zur Lage, Art, Überprüfung und zum Anlegen von Eintauchanzügen, falls erforderlich | Anlegen eines Eintauchanzugs | Die Eintauchanzüge werden korrekt angelegt | |
Verfahren mit Rettungsbooten | Das Personal wird im ordentlichen Einsteigen in Rettungsboote und im Gebrauch von Sicherheitsgurten unterwiesen | Besetzen eines Rettungsbootes bei einer Übung und Angurten | Das Rettungsboot wird korrekt besetzt | |
Evakuierungsmethoden | Das Personal wird in der Wahl und dem Gebrauch verfügbarer Evakuierungsmethoden unterwiesen. Dies kann einschließen:
(nicht ratsam) |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Nachweis von korrekten Maßnahmen während Übungen und Übungsappellen | |
Besetzen von Rettungsflößen oder schwimmenden Rettungsgeräten | Das Personal wird in der Besetzung eines Rettungsfloßes oder schwimmenden Rettungsgerätes unterwiesen, sowohl auf Decksniveau als auch von See aus. | Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Nachweis von korrekten Maßnahmen während Übungen und Übungsappellen | |
Überlebenstechniken im Wasser | Das Personal wird, soweit zutreffend, in folgendem unterwiesen:
|
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Nachweis von korrekten Maßnahmen während Übungen und Übungsappellen | |
Einsatz von Rettungsringen und zugehöriger Ausrüstung | Das Personal wird in den Verfahren zum Einsatz von Rettungsringen und zugehöriger Ausrüstung unterwiesen
Das Personal wird in den Verfahren zum Auslösen eines Alarms unterwiesen |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Nachweis von korrekten Maßnahmen während Übungen und Übungsappellen |
Tabelle 5.3.2 Spezifikation des Mindeststandards für Brandverhütung und Brandbekämpfung
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Minimieren des Risikos von Bränden und Aufrechterhalten einer Einsatzbereitschaft zur Begegnung von Notfallsituationen, die mit Bränden verbunden sind | Das Personal muss eine Unterweisung erhalten, die das Folgende einschließt, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:
Das Personal muss eine erste Orientierung und Einführung erhalten, die das Folgende einschließt, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:
Das einzelne Mitglied des Personals muss eine Unterweisung in den Maßnahmen erhalten, die es entsprechend seinem Status an Bord zu ergreifen hat |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellengewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Die ersten Maßnahmen während Übungen oder bei der Reaktion auf Notfälle stimmen mit den festgelegten Verfahren überein |
Bekämpfen und Löschen von Bränden | Das Personal muss eine Einführung erhalten, die das Folgende einschließt:
|
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Die Maßnahmen während Übungen oder bei der Reaktion auf Notfälle stimmen mit den festgelegten Verfahren überein |
Tabelle 5.3.3 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung zu elementarer Erster Hilfe
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Ergreifen geeigneter Maßnahmen bei der Konfrontation mit einem Unfall oder sonstigem medizinischen Notfall | Beurteilung der Bedürfnisse von Verletzten und der Gefahren für die eigene Sicherheit
Berücksichtigung des Körperbaus und der Körperfunktionen Kenntnis von im Notfall zu ergreifenden Sofortmaßnahmen, einschließlich der Fähigkeit:
|
Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer genehmigten Unterweisung oder während der Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang gewonnen wurden | Die Art und Weise sowie der Zeitpunkt der Alarmauslösung ist den Umständen des Unfalls oder medizinischen Notfalls angemessen
Ergreifen unverzüglicher Maßnahmen zur Beurteilung der Natur und des Ausmaßes von Verletzungen und zur Setzung von Prioritäten bei der Behandlung. Anwenden angemessener Erste Hilfe Maßnahmen auf erkannte Verletzungen gemäß der erteilten Ausbildung Das Risiko weiterer Gesundheitsschäden beim Helfer und beim Verletzten wird zu jeder Zeit so gering wie möglich gehalten |
Tabelle 5.3.4 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung im Hinblick auf persönliche Sicherheit
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Einhalten von Notfallverfahren | Arten von Notfällen, die auftreten können, wie Kollision, Brand, Untergang
Allgemeine Kenntnis von Vorsorgeplänen zur Reaktion auf Notfälle und der darin geregelten individuellen Verantwortlichkeit Notsignale; Sicherheitsrolle; Sammelplätze und richtiger Gebrauch der persönlichen Sicherheitsausrüstung Bei der Entdeckung eines möglichen Notfalls, einschließlich Brand, Kollision, Untergang und Beim Hören eines Notfallalarmsignals zu ergreifende Maßnahmen Kenntnis von Fluchtwegen und interner Kommunikations- und Alarmsysteme |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Die Maßnahmen während Übungen oder bei der Reaktion auf Notfälle stimmen mit den festgelegten Verfahren überein |
Verhüten von Umweltverschmutzung | Das Personal wird in möglicherweise schädlichen Auswirkungen von Umweltverschmutzung sowie in Schritten zum Erkennen und Verhüten von Umweltverschmutzung unterwiesen | Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Übungen und Übungsappellen gewonnen wurden, mit zufriedenstellendem Ergebnis | Befolgen der festgelegten Verfahren zur Verhütung von Umweltverschmutzung |
Beachten von sicheren Arbeitspraktiken | Wichtigkeit der Einhaltung von sicheren Arbeitspraktiken zu jeder Zeit
Zum Schutz gegen mögliche Gefahren verfügbare Sicherheits- und Schutzvorrichtungen Vor dem Betreten geschlossener Räume zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen |
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die bei der Beteiligung an Sitzungen zu Sicherheitsfragen gewonnen wurden | Sichere Arbeitspraktiken werden beachtet und die angemessene Sicherheits- und Schutzausrüstung wird zu jeder Zeit korrekt genutzt |
Verstehen von Befehlen und Anweisungen sowie Verstanden Werden in Bezug auf die zugewiesenen Aufgaben | Fähigkeit Befehle und Anweisungen zu verstehen und sich mit Anderen in Bezug auf die zugewiesenen Aufgaben zu verständigen
Das Personal wird in der Befehlskette unterwiesen und in der Wichtigkeit, Befehlen und Anweisungen der Vorgesetzten Folge zu leisten |
Befolgen von Befehlen und Anweisungen | Befolgen gegebener Befehle und Anweisungen |
Tabelle 5.3.5 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung im Hinblick auf soziale Verantwortlichkeiten
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Beitragen zu förderlichen zwischenmenschlichen Beziehungen an Bord der MOU | Das Personal muss eine Einführung erhalten, die das Folgende einschließt, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:
|
Die Unterlagen aus den für das Personal abgehaltenen Orientierungsveranstaltungen müssen widerspiegeln, dass dieses Thema adäquat behandelt wurde Dies kann nachgewiesen werden durch Video, rechnergestützte Ausbildung, den Ausbildungsplan oder dadurch, dass das Personal diese Information mündlich durch Vorträge erhält
Prüfung oder Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einem oder mehreren der folgenden Punkte gewonnen wurden:
|
Nachweis von korrekten Kenntnissen |
6 Spezielle Ausbildung und Qualifikationen von Schlüsselpersonal
6.1 Allgemeines
Jede Plattform muss ausreichend Schlüsselpersonal an Bord haben, das die zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes der Plattform notwendigen Kenntnisse, Qualifikationen, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt. Es ist bekannt, dass die Eigenart von MOUs und ihrer Einsätze die Berücksichtigung speziell darauf ausgerichteter Ausbildung und Fähigkeiten erfordert. Die Verwaltung muss auf Basis der Bauart, des Typs, der Größe und der Einsatzparameter jeder MOU festlegen, welche Kenntnisse, Qualifikationen, Fertigkeiten und Erfahrungen für das mit der Verantwortung für wesentliche Funktionen für Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmutzung betraute Personal angemessen ist. Verwaltungen sind aufgefordert, die unten aufgeführten wesentlichen Funktionen bei der Bestimmung der für Schlüsselpersonal notwendigen Kenntnisse, Qualifikationen, Fertigkeiten und Erfahrungen zu berücksichtigen.
6.2 Leiter der Offshoreanlage (OIM)
6.2.1 Die wesentlichen Funktionen für Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmutzung, für die der OIM verantwortlich ist, und die dafür erforderlichen Kenntnisse, Befähigungen und Qualifikationen hängen vom Typ der Plattform und ihrer Betriebsweise ab.
6.2.2 Vorbehaltlich der in Tabelle 6.1 angegebenen näheren Anhaltspunkte, die sich auf die Anforderungen an die Ausbildung, Kenntnisse, Fertigkeiten, und Befähigung für besondere typen von MOUs beziehen, wird es als notwendig für die ordnungsgemäße Erfüllung der wesentlichen dem OIM übertragenen Funktionen für Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmutzung erachtet, dass der OIM in jedem der folgenden Sachgebiete Kenntnisse, Erfahrungen und Befähigungsnachweise besitzt:
1. Stabilität und Bauweise:
2. Halten der Position, Verankerung und dynamisches Positionieren:
3. Überführungseinsätze:
4. Notfallverfahren und Sicherheitsausrüstung/ -einrichtungen:
5. Transfer von Personen:
6. Umschlag und Stauung von Versorgungsgütern, einschließlich gefährlicher Güter;
7. Verhütung und Eindämmung von Umweltverschmutzung:
8. Wetterkunde:
9. Sichere Arbeitspraktiken:
10. Anforderungen der Aufsichtsbehörden und zur Zeugniserteilung, einschließlich einer Würdigung internationaler und nationaler Regeln und Empfehlungen, die Einsätze berühren; und
11. industrielle Einsätze in ihrem Zusammenhang mit der Schiffssicherheit, einschließlich der Würdigung der wechselweisen Beziehung zwischen dem Schifffahrtsbetrieb und speziellen industriellen Aktivitäten, einschließlich, soweit zutreffend, der folgenden:
6.2.3 Methoden zum Nachweis der Befähigung und Kriterien zur Bewertung der Befähigung von OIMs sind in Tabelle 6.2 dargelegt.
6.3 Seemännischer Leiter
6.3.1 Für die ordnungsgemäße Erfüllung der wesentlichen dem Seemännischen Leiter übertragenen Funktionen für Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmutzung werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in jedem der folgenden Sachgebiete als notwendig erachtet:
6.3.2 Methoden zum Nachweis der Befähigung und Kriterien zur Bewertung der Befähigung von Seemännischen Leitern sind in Tabelle 6.3 dargelegt.
6.4 Spezialist für die Ballastregelung
6.4.1 Für die ordnungsgemäße Erfüllung der wesentlichen dem Spezialisten für die Ballastregelung auf säulenstabilisierten Plattformen übertragenen Funktionen für Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmutzung werden Kenntnisse, Erfahrungen und Befähigung in jedem der folgenden Sachgebiete als notwendig erachtet:
6.4.2 Methoden zum Nachweis der Befähigung und Kriterien zur Bewertung der Befähigung von Spezialisten für die Ballastregelung sind in Tabelle 6.4 dargelegt.
6.5 Instandhaltungsleiter
6.5.1 Auf MOUs mit eigenem Antrieb muss die mit der Verantwortung für den Betrieb und die Instandhaltung der Hauptantriebsanlage und der Hilfsmaschinen betraute Person die entsprechenden Wissensanforderungen des Kapitels III des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. (Siehe Abschnitt 4.1 zu MOUs mit eigenem Antrieb).
6.5.2 Auf MOUs ohne eigenen Antrieb muss die mit der Verantwortung für den Betrieb und die Instandhaltung der Energieerzeugungsanlage und der Hilfsmaschinen betraute Person Kenntnis, Erfahrung und Befähigung in jedem der folgenden Themen besitzen:
6.5.3 Methoden zum Nachweis der Befähigung und Kriterien zur Bewertung der Befähigung von Instandhaltungsleitern auf MOUs ohne eigenen Antrieb sind in Tabelle 6.5 dargelegt.
Tabelle 6.1Anforderungen an Kenntnisse und Ausbildung für unterschiedliche typen von MOUs
In 6.2.2 aufgeführte Kenntnisse bzw. Erfahrungen | Typen von MOUs | ||||||
Bohrschiff | Mit eigenem Antrieb | Ohne eigenen Antrieb | Auf dem Meeresboden ruhend | ||||
Säulenstabilisierte Plattform | Sonstige | Säulenstabilisierte Plattform | Sonstige | Absenkbare Plattform |
Hubplattform | ||
1.1 | X | X | X | X | X | X | X |
1.2 | X | X | X | X | 3 | 2 | 2 |
1.3 | X | X | X | X | X | 2 | 2 |
1.4 | X | X | X | X | X | X | X |
1.5 | X | X | X | X | X | X | X |
1.6 | X1 | X1 | X1 | X | X | ||
1.7 | X | ||||||
2.1 | X | X | X | X | X | X | X |
2.2 | X1 | X1 | X1 | X | X | ||
2.3 | X1 | X1 | X1 | X | X | ||
2.4 | X | X | X | X | X | X | X |
2.5 | X | X | X | ||||
3.1 | X | X | X | X3 | 3 | 2, 3 | 2, 3 |
3.2 | X | X | X | X3 | 3 | 2, 3 | 2, 3 |
3.3 | X | X | X | X | X3 | 2 | 2 |
4 bis 11 | X | X | X | X | X | X | X |
Tabelle 6.2 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung des Leiters der Offshoreanlage
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Planen und Gewährleisten sicherer Operationen zur Ballastaufnahme und -abgabe sowie Berücksichtigen von Änderungen von Decksladungen | Kenntnis von relevanten internationalen und nationalen die Stabilität betreffenden Standards und die Fähigkeit, diese anzuwenden
Gebrauch von ladefallbezogenen Stabilitätsinformationen, die in Stabilitäts- und Trimmdiagrammen, im Betriebshandbuch und/oder in rechnergestützten Ladungs- und Stabilitätsprogrammen enthalten sein oder daraus abgeleitet werden können |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Ballastaufnahme und -abgabe werden gemäß festgelegter Verfahren geplant und durchgeführt
Änderungen von Decksladungen werden gemäß festgelegter Verfahren berücksichtigt |
Kontrolle von Trimm, Stabilität und Spannungen im Betrieb | Verständnis der grundlegenden Konstruktionsprinzipien von MOUs, einschließlich der Hauptverbände und erforderlicher regelmäßiger Überprüfungen
Grundkenntnisse der Auswirkungen von Schweißen und Auswirkungen von Korrosion auf die Struktur Verständnis der Trimm und Stabilität berührenden grundlegenden Prinzipien und Theorien und Faktoren sowie der zur Erhaltung von Trimm und Stabilität (im schwimmenden Zustand) notwendigen Maßnahmen Stabilitätskriterien für MOUs (statisch und dynamisch), Grenzwerte für Umgebungsbedingungen und Kriterien für Notfallbedingungen Verständnis des Krängungsversuches, Tragfähigkeitsnachweises und deren Gebrauch Gebrauch von täglichen Berechnungen zum Be- und Entladen Kenntnis der Auswirkung:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Struktur, Stabilität und Spannungszustände der MOU werden zu jeder Zeit innerhalb sicherer Grenzen gehalten |
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und der Sicherheit des Personals der MOU sowie des betriebsfähigen Zustands der Rettungsmittel, Brandbekämpfungssysteme und sonstigen Sicherheitssysteme | Kenntnis der Regeln zu Rettungsmitteln (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See), soweit sie auf MOUs anwendbar sind
Organisation von Brandabwehrübungen und Übungen zum Verlassen des Schiffes Aufrechterhaltung des betriebsfähigen Zustands von Rettungs-, Brandbekämpfungs- und sonstigen Sicherheitssystemen Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um alle Personen an Bord in Notfällen zu schützen und ihnen Sicherheit zu bieten, einschließlich Evakuierung Maßnahmen zur Schadensbegrenzung in der Folge eines Brandes, einer Explosion, einer Kollision oder einer Grundberührung Vorsichtsmaßnahmen, die vor dem Einsetzen schweren Wetters zu ergreifen sind |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Die Verfahren zur Überwachung der Brandmelde- und Sicherheitssysteme gewährleisten, dass alle Alarme unverzüglich bemerkt werden und darauf gemäß den Notfallverfahren reagiert wird
Rettungsmittel und Brandbekämpfungsausrüstung werden gemäß vorgeschriebener Standards instand gehalten |
Entwickeln von Notfall- und Lecksicherungsplänen und Beherrschung von Notfallsituationen | Ausarbeitung von Vorsorgeplänen zur Reaktion auf Notfälle
Schiffbau, einschließlich Lecksicherung Methoden und Hilfsmittel zur Brandverhütung, Brandmeldung und -löschung Funktion und Gebrauch von Rettungsmitteln Evakuierung von der MOU Vorsichtsmaßnahmen, die vor dem Einsetzen schweren Wetters zu ergreifen sind |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Die Notfallverfahren sind in Übereinstimmung mit den festgelegten Plänen für Notfallsituationen |
Reaktion auf Notfälle | Kenntnis von:
Effektive Vermittlung von stabilitätsbezogenen Informationen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Bei Übungen und Notfällen wird festgelegten Verfahren gefolgt
Die Verständigung ist klar und effektiv |
Halten der MOU in einem sicheren Zustand für das Überführen, das Halten der Position, das Verankern und das dynamische Positionieren | Kenntnis:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Einsätze zum Überführen, zum Halten der Position, zum Verankern und zum dynamischen Positionieren sind zu jeder Zeit innerhalb sicherer Grenzen
Die Verständigung ist effektiv und steht im Einklang mit festgelegten Verfahren |
Vorhersagen von Wetter- und ozeanografischen Verhältnissen | Kenntnis der:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Die voraussichtlichen Wetterverhältnisse für einen bestimmten Zeitraum sind auf alle verfügbaren Informationen gegründet
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Seefahrt und der Einsätze ergriffene Maßnahmen minimieren das Sicherheitsrisiko für dieMOU |
Planen und Gewährleisten des sicheren Transfers von Personen | Kenntnis:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Transfers von Personen werden sicher durchgeführt |
Planen und Gewährleisten des sicheren Ladens, Stauens, Zurrens und Handhabens von Versorgungsgütern, einschließlich gefährlicher Güter | Kenntnis der:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Die voraussichtlichen Wetterverhältnisse für einen bestimmten Zeitraum sind auf alle verfügbaren Informationen gegründet
Stauung und Zurrung von Ladungen und Versorgungsgütern gewährleisten, dass die Stabilitäts- und Spannungszustände innerhalb sicherer Grenzen bleiben und im Einklang mit festgelegten Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen sind Angaben über Gefahren, Risiken und besondere Anforderungen sind in einer zum leichten Auf -finden im Falle eines Vorfalls geeigneten Form aufgezeichnet |
Verhütung von Umweltverschmutzung | Methoden und Hilfsmittel zur Verhütung von Umweltverschmutzung
Kenntnis der:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Einsätze werden ohne Gefährdung der Umwelt durch Verschmutzung durch Öl oder gefährliche/risikoreiche Güter oder durch Müll durchgeführt |
Überwachen und Regeln von sicheren Arbeitspraktiken | Kenntnis sicherer Arbeitspraktiken, wie:
Kenntnis der Ausbildung des Personals, der Organisation und der Verständigung Verständnis für und Überprüfung von Sicherheitsausrüstung/-einrichtungen Erkennen, Bewerten, Beherrschen neuer Gefahren durch technische Steuerungen oder sichere Arbeitspraktiken |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Einsätze minimieren die Risiken für das Personal |
Überwachen und Regeln der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit menschlichen Lebens auf See und zum Schutz der Meeresumwelt | Kenntnis des in internationalen Vereinbarungen und Übereinkommen verankerten internationalen Seerechts
Den folgenden Themen muss Aufmerksamkeit gezollt werden:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Verfahren zur Überwachung von Einsätzen und von Instandhaltung stehen im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen
Mögliche Nichteinhaltung wird umgehend und vollständig erkannt Geplante Erneuerung und Verlängerung von Zeugnissen gewährleistet durchgängige Gültigkeit besichtigter Gegenstände und Ausrüstung |
Überwachen und Regeln industrieller Einsätze, die die Schiffssicherheit berühren | Kenntnis und Würdigung der wechselweisen
Beziehung zwischen dem Schifffahrtsbetrieb und speziellen industriellen Aktivitäten, einschließlich, soweit zutreffend, der folgenden:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Industrielle Einsätze werden sicher durchgeführt |
Tabelle 6.3 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung des Seemännischen Leiters
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Planen und Gewährleisten sicherer Operationen zur Ballastaufnahme und -abgabe sowie Berücksichtigung der Änderungen von Decksladungen | Kenntnis relevanter internationaler und nationaler die Stabilität betreffender Standards und die Fähigkeit, diese anzuwenden
Gebrauch von ladefallbezogenen Stabilitätsinformationen, wie sie in Stabilitäts- und Trimmdiagrammen, im Betriebshandbuch oder in rechnergestützten Ladungs- und Stabilitätsprogrammen enthalten sein oder daraus abgeleitet werden können |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Ballastaufnahme und -abgabe werden gemäß festgelegter Verfahren geplant und durchgeführt
Änderungen von Decksladungen werden gemäß festgelegter Verfahren berücksichtigt |
Kontrolle von Trimm, Stabilität und Spannungen im Betrieb | Verständnis der Grundprinzipien der Bauart von MOUs, einschließlich der Hauptverbände und geforderter regelmäßiger Überprüfungen, Wasserdichtigkeit und Lecksicherung
Grundkenntnisse der Auswirkungen von Schweißen und Auswirkungen von Korrosion auf die Struktur Verständnis der grundlegenden Prinzipien und der Trimm und Stabilität berührenden Theorien und Faktoren sowie der zur Erhaltung von Trimm und Stabilität notwendigen Maßnahmen Stabilitätskriterien für MOUs (statisch und dynamisch), Grenzwerte für Umgebungsbedingungen und Kriterien für Notfallbedingungen Verständnis des Krängungsversuches, Tragfähigkeitsnachweises und deren Gebrauch Gebrauch von täglichen Berechnungen zum Be- und Entladen Kenntnis der Auswirkung von Verankerungssystemen und des Ausfalls von Verankerungstrossen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Struktur, Stabilität und Spannungszustände der MOU werden zu jeder Zeit innerhalb sicherer Grenzen gehalten |
Reaktion auf Notfälle | Kenntnis von:
Effektive Vermittlung von stabilitätsbezogenen und Lecksicherungsinformationen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Bei Übungen und Notfällen wird festgelegten Verfahren gefolgt
Die Verständigung ist klar und effektiv |
Seemannschaft | Kenntnis:
Befähigung für folgendes:
Effektive Vermittlung von Informationen zur Navigation und zum Ladungsumschlag |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Einsätze zum Überführen, zum Halten der Position, zum Verankern und zum dynamischen Positionieren sind zu jeder Zeit innerhalb sicherer Grenzen
Die Verständigung ist effektiv und steht im Einklang mit festgelegten Verfahren |
Planen und Gewährleisten des sicheren Ladens, Stauens, Zurrens und Handhabens von Versorgungsgütern, einschließlich gefährlicher Güter | Kenntnis der:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Die voraussichtlichen Wetterverhältnisse für einen bestimmten Zeitraum sind auf alle verfügbaren Informationen gegründet
Stauung und Zurrung von Ladungen und Versorgungsgütern gewährleisten, dass die Stabilitäts- und Spannungszustände innerhalb sicherer Grenzen bleiben und im Einklang mit festgelegten Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen sind Angaben über Gefahren, Risiken und besondere Anforderungen sind in einer zum leichten Auf -finden im Falle eines Vorfalls geeigneten Form aufgezeichnet |
Überwachen und Regeln von sicheren Arbeitspraktiken | Kenntnis sicherer Arbeitspraktiken, wie:
Kenntnis der Ausbildung des Personals, der Organisation und der Verständigung Verständnis für und Überprüfung von Sicherheitsausrüstung/-einrichtungen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Einsätze minimieren die Risiken für das Personal |
Überwachen und Regeln der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit menschlichen Lebens auf See und zum Schutz der Meeresumwelt | Kenntnis des in internationalen Vereinbarungen und Übereinkommen verankerten internationalen Seerechts
Den folgenden Themen muss Aufmerksamkeit gezollt werden:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung | Verfahren zur Überwachung von Einsätzen und von Instandhaltung stehen im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen
Mögliche Nichteinhaltung wird umgehend und vollständig erkannt Geplante Erneuerung und Verlängerung von Zeugnissen gewährleistet durchgängige Gültigkeit besichtigter Gegenstände und Ausrüstung |
Leisten von Erster Hilfe für einen Verletzten vor dem Transport in eine medizinische Einrichtung | Siehe Tabelle AVI/41 des STCW Codes | Siehe Tabelle AVI/41 des STCW Codes | Siehe Tabelle AVI/41 des STCW Codes |
Tabelle 6.4 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung der Spezialisten für die Ballastregelung
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Planen und Gewährleisten sicherer Operationen zur Ballastaufnahme und -abgabe sowie Berücksichtigung von Änderungen von Decksladungen | Kenntnis von relevanten internationalen und nationalen die Stabilität betreffenden Standards und die Fähigkeit, diese anzuwenden
Gebrauch von ladefallbezogenen Stabilitätsinformationen, wie sie in Stabilitäts- und Trimmdiagrammen, in Betriebshandbüchern oder in rechnergestützten Ladungs- und Stabilitätsprogrammen enthalten sein oder daraus abgeleitet werden können |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Operationen zur Ballastaufnahme und -abgabe werden gemäß festgelegter Verfahren geplant und durchgeführt
Änderungen von Decksladungen werden gemäß festgelegter Verfahren berücksichtigt |
Trimm-, Stabilitäts- und Spannungskontrolle im Betrieb | Verständnis der grundlegenden Konstruktionsprinzipien von Schiffen und der Trimm und Stabilität berührenden Theorien und Faktoren sowie der zur Erhaltung von Trimm und Stabilität notwendigen Maßnahmen
Stabilitätskriterien für MOUs, Grenzwerte für Umgebungsbedingungen und Kriterien für Notfallbedingungen Verständnis des Krängungsversuchsprotokolls und seines Gebrauchs Gebrauch von täglichen Berechnungen zum Be- und Entladen Dynamische Stabilität Auswirkung von Verankerungssystemen und des Ausfalls von Verankerungstrossen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung Methoden zum Nachweis der Befähigung |
Stabilität und Spannungszustände werden zu jeder Zeit innerhalb sicherer Grenzen gehalten |
Reaktion auf Notfälle | Kenntnis von Notfallverfahren
Kenntnis der Auswirkung einer Flutung aufgrund einer Beschädigung, Brandbekämpfung, Auftriebsverlust oder sonstiger Gründe auf Trimm und Stabilität sowie zu ergreifende Gegenmaßnahmen Effektive Vermittlung von stabilitätsbezogenen Informationen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, unmittelbare Beobachtung bei Übungen und Übungsappellen, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Bei Übungen und Notfällen wird festgelegten Verfahren gefolgt
Die Verständigung ist klar und effektiv |
Verhüten von Umweltverschmutzung | Methoden und Hilfsmittel zur Verhütung von Verschmutzung der Umwelt
Kenntnis relevanter internationaler und nationaler Anforderungen, wobei besondere Aufmerksamkeit den:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden: Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung oder Prüfung | Befolgen von Verfahren zur Verhütung von Umweltverschmutzung, die durch internationale Übereinkommen, nationale Anforderungen und Firmenpolitik festgelegt wurden |
Tabelle 6.5 Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung des Instandhaltungsleiters auf Plattformen ohne eigenen Antrieb
Befähigung | Kenntnisse, Verständnis und Befähigung | Methoden zum Nachweis der Befähigung | Kriterien zur Bewertung der Befähigung |
Verwenden geeigneter Werkzeuge für typischerweise auf MOUs ausgeführte Anfertigungen und Reparaturarbeiten | Merkmale und Beschränkungen der beim Bau und bei Reparaturen verwendeten Werkstoffe
Merkmale und Beschränkungen der beim Bau und bei Reparaturen verwendeten Prozesse Bei der Anfertigung und Reparatur von Systemen und Bauteilen zugrunde gelegte Eigenschaften und Parameter Anwendung von sicheren Arbeitspraktiken in der Werkstattumgebung |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Ausbildung in Werkstattfertigkeiten, Betriebserfahrung oder Prüfung |
Die Ermittlung wichtiger Parameter für die Anfertigung von Bauteilen, die auf MOUs typisch sind, ist angemessen
Die Werkstoffauswahl ist angemessen Die Fertigung erfolgt mit den angegebenen Toleranzen Der Gebrauch von Einrichtungen und Werkzeugmaschinen ist angemessen und sicher |
Gebrauchen von Handwerkzeugen und Messgeräten zum Zerlegen, Instandhalten, Reparieren und Wiederzusammenbauen von Anlagen und Einrichtungen an Bord | Entwurfsmerkmale und Werkstoffauswahl beim Bau von Einrichtungen
Interpretation von Maschinenzeichnungen und Handwerkzeugen Betriebsverhalten von Einrichtungen und Systemen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden
Möglichkeiten gewonnen wurden: Ausbildung in Werkstattfertigkeiten, Betriebserfahrung oder Prüfung |
Die befolgten Sicherheitsverfahren sind angemessen
Die Auswahl von Werkzeugen und Ersatzteilen ist angemessen Das Zerlegen, Überprüfen, Reparieren und Wiederzusammenbauen von Einrichtungen erfolgt gemäß Handbüchern und fachgerechter Praxis Wiederinbetriebnahme und Leistungserprobung gemäß Handbüchern und fachgerechter Praxis |
Gebrauchen von Handwerkzeugen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfgeräten für Fehlersuche, Instandhaltung und Reparaturarbeiten | Sicherheitsanforderungen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
Konstruktions- und Betriebscharakteristiken der elektrischen Wechselstrom- und Gleichstromanlagen und -einrichtungen an Bord Aufbau und Betrieb elektrischer Prüf- und Messgeräte |
Prüfung und Beurteilung von Inhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Ausbildung in Werkstattfertigkeiten, Betriebserfahrung oder Prüfung |
Die Implementierung von Sicherheitsverfahren ist zufriedenstellend
Die Wahl und der Gebrauch von Prüfgeräten ist angemessen und die Interpretation von Messwerten ist genau Die Auswahl der Verfahren für die Durchführung von Reparaturen und Instandhaltung erfolgt gemäß Handbüchern und fachgerechter Praxis Die Inbetriebnahme und Leistungserprobung von Einrichtungen und Systemen, die nach einer Reparatur wieder in Betrieb genommen werden, erfolgt gemäß Handbüchern und fachgerechter Praxis |
Betreiben von Wechselstromgeneratoren, Gleichstromgeneratoren und Regelungssystemen | Generatorenanlage
Angemessene Grundkenntnisse und -fertigkeiten der Elektrik Vorbereiten, Anlassen, Einkuppeln und Lastübernehmen von Wechselstromgeneratoren oder Gleichstromgeneratoren Auffinden von gewöhnlichen Fehlern und Maßnahmen zur Schadensverhütung Regelungssysteme Auffinden von gewöhnlichen Fehlern und Maßnahmen zur Schadensverhütung |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, Ausbildung am Simulator, Ausbildung an Laboreinrichtungen oder Prüfung |
Einsätze werden gemäß festgelegter Vorschriften und Verfahren geplant und durchgeführt, um die Sicherheit der Einsätze zu gewährleisten |
Unterhalten von Maschinenanlagen, einschließlich Regelungssystemen | Angemessene Grundkenntnisse und -fertigkeiten der Mechanik
Sichere Isolierung von elektrischen und sonstigen typen von Anlagen und Einrichtungen, die erforderlich ist, bevor Personal gestattet wird, an solcher Anlage oder Einrichtung zu arbeiten Durchführung der Instandhaltung und Reparatur von Anlagen und Einrichtungen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, Ausbildung am Simulator, Ausbildung an Laboreinrichtungen oder Prüfung |
Die Isolierung, die Zerlegung und der Wiederzusammenbau von Anlagen und Einrichtungen erfolgt gemäß anerkannter Praktiken und Verfahren. Die vorgenommenen Maßnahmen führen zur Wiederherstellung der Anlage mittels der geeignetsten und den herrschenden Umständen und Bedingungen angemessensten Methode |
Betreiben, Überwachen und Beurteilen der Leistung und des Leistungsvermögens von Motoren und Maschinen | Betrieb und Instandhaltung von: Motoren
Hilfsmaschinen einschließlich Pumpen- und Leitungssystemen, zugehörigen Regelungssystemen und, sofern zutreffend, Hebesystemen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Maßnahme während Übungen oder bei der Reaktion auf Notfälle stimmt mit den festgelegten Verfahren überein |
Erkennen und Bestimmen der Ursache von Fehlfunktionen von Maschinenanlagen und Beheben von Fehlern | Erkennen von Fehlfunktionen von Maschinenanlagen und Auffinden von Fehlern und Maßnahmen zur Schadensverhütung oder -minimierung | Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Methoden zum Vergleichen tatsächlicher Betriebszustände sind im Einklang mit empfohlenen Praktiken und Verfahren
Maßnahmen und Entscheidungen sind im Einklang mit den empfohlenen Betriebsspezifikationen und -beschränkungen |
Organisieren sicherer Instandhaltungs- und Reparaturverfahren | Praxis der Schiffsbetriebstechnik
Organisation und Ausführung sicherer Instandhaltungs- und Reparaturverfahren |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Instandhaltungsaktivitäten werden richtig geplant und in Einklang mit technischen, gesetzlichen, Sicherheits- und prozeduralen Spezifikationen durchgeführt
Für Instandhaltung und Reparatur sind angemessene Pläne, Spezifikationen, Materialien und Einrichtungen verfügbar und werden genutzt Die ergriffenen Maßnahmen führen zur Wiederherstellung der Anlage mittels der geeignetsten Methode |
Betreiben und unterhalten von Überlebensfahrzeugen und Aussetzsystemen sowie Systemen zur Brandverhütung, Brandmeldung und -löschung | Aufrechterhaltung des betriebsfähigen Zustands von Überlebensfahrzeugen und Aussetzsystemen sowie Systemen zur Brandverhütung, Brandmeldung und -löschung
Zum Schutz der Plattform und ihres Personals sowie zur Schadensbegrenzung in der Folge von Brand, Explosion, Kollision oder Grundberührung ergriffene Maßnahmen |
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Die Verfahren zur Instandhaltung von Einrichtungen gewährleisten, dass die Einrichtungen betriebsfähig bleiben.
Maßnahmen, die in Reaktion auf Übungen oder Notfälle ergriffen wurden, folgen festgelegten Verfahren |
Verhüten von Umweltverschmutzung | Methoden und Hilfsmittel zur Verhütung von Verschmutzung der Umwelt
Kenntnis relevanter internationaler und nationaler Anforderungen, wobei besondere Aufmerksamkeit den:
|
Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Befolgen von Verfahren zur Verhütung von Umweltverschmutzung, die durch internationale Übereinkommen, nationale Anforderungen und Firmenpolitik festgelegt wurden |
Gewährleisten von sicheren Arbeitspraktiken | Sichere Arbeitspraktiken | Prüfung und Beurteilung von Anhaltspunkten, die aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten gewonnen wurden:
Betriebserfahrung, förmliche Unterweisung, Ausbildung am Simulator oder Prüfung |
Arbeitspraktiken sind im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen, Leitfäden, Umweltschutzerwägungen und der Firmenpolitik
Sichere Arbeitspraktiken werden beachtet und angemessene Sicherheits- und Schutzausrüstung wird zu jeder Zeit korrekt genutzt |
1) Ausgenommen Plattformen im Modus der dynamischen Positionierung
2) Auf dem Meeresboden absetzbare Plattformen, die sich im schwimmenden Zustand befinden.
3) Hängt ab vom Plattformtyp und den Umständen des Einsatzes (von der Verwaltung festzusetzen).
4) Entschließung MSC.38(63), Anlage 2.
Anleitung zu Übungen und Übungsappellen | Anhang |
1 Einleitung
1.1 Diese Anleitung wird als Hilfe für die Entwicklung eines effektiven Programms von Übungen und Übungsappellen zur Ausbildung und Beurteilung grundlegender Offshore-Notfallmaßnahmen. Übungen und Übungsappelle sind ein vorrangiges Mittel zur Erprobung und Aufrechterhaltung der Vorkehrungen einer beweglichen Offshore-Plattform (MOU) für Notfallmaßnahmen. Sie sind auch ein integraler Bestandteil des Systems zur Erteilung der grundlegenden Sicherheitsausbildung und sonstiger Ausbildung für Notfallmaßnahmen von Individuen und zur Bewertung individueller Fertigkeiten und Kenntnisse auf diesen Gebieten.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Der Ausdruck Übungsappell bezeichnet eine Erprobung der Vorkehrungen für Notfallmaßnahmen unter so realistischen Bedingungen wie auf der MOU möglich und an der das gesamte Personal der Plattform beteiligt ist.
1.2.2 Der Ausdruck Übung bezeichnet eine Form von Übungsappell, die Gelegenheit bietet, Elemente des Systems zu praktizieren. Übungen werden unter realistischen Bedingungen durchgeführt, erlauben aber Unterweisung und Ausbildung, wie z.B. Übungen mit dem Atemschutzgerät für den Feuertrupp, Versorgung von Verletzten für Trupps von Ersthelfern und Trägern, usw.
1.3 Programm für Übungen und Übungsappelle
1.3.1 Das Programm für Übungen und Übungsappelle muss ein integraler Bestandteil des Ausbildungsprogramms der Plattform sein. Die Aufstellung eines Programms für Übungen und Übungsappelle kann auf vier Ebenen erfolgen.
Übungsappelle in Verbindung mit der Landseite
1.3.2 Da viele MOUs bei der Reaktion auf größere Notfälle auf landseitige Unterstützung angewiesen sind, sollen diese Übungsappelle die Verständigung und Aufgabenverteilung zwischen der Plattform und landgestützten Gruppen von Notfallhelfern erproben und entwickeln. Für den größtmöglichen Nutzen solcher Übungsappelle ist möglicherweise ein beträchtlicher Koordinierungs- und Planungsaufwand erforderlich.
1.3.3 Es müssen unabhängige Beobachter hinzugezogen werden, d. h. Personen, die nicht am laufenden Übungsappell beteiligt sind, um sowohl die offshoreseitigen als auch die landseitigen Elemente des Übungsappells zu überwachen und eine objektive Beurteilung und Rückmeldung zu geben.
1.3.4 Übungsappelle in Verbindung mit der Landseite müssen in Zeitabständen abgehalten werden, die jedem OIM mindestens eine Teilnahme an einem solchen Übungsappell innerhalb von 3 Jahren erlauben, d. h., nominal muss ungefähr alle 18 Monate ein Übungsappell erfolgen.
Offshore-Übungsappelle
1.3.5 Diese Übungsappelle sollen die Verständigung und Aufgabenverteilung für diejenigen an Bord der Plattform und für die Gruppen von Notfallhelfern der Plattform erproben und entwickeln. Sie werden auch genutzt, um gemeinsame Vorkehrungen für Notfallmaßnahmen von Plattformen zu erproben und entwickeln, die sich in kombinierten Einsätzen befinden.
1.3.6 Wenn möglich müssen unabhängige Beobachter hinzugezogen werden, d. h. Personen, die nicht am laufenden Übungsappell beteiligt sind, um den Übungsappell zu überwachen und eine objektive Beurteilung und Rückmeldung zu geben.
Routineübungen
1.3.7 Für die Vermittlung systematischer praktischer Ausbildung und Erfahrung in den Elementen grundlegender Offshore-Notfallmaßnahmen wird ein Programm von Routineübungen aufgestellt. Das Programm muss sicherstellen, dass alle Elemente der von Einzelnen oder von Gruppen verlangten Befähigung im Hinblick auf die grundlegende Offshore-Notfallbereitschaftsausbildung regelmäßig getestet werden. Bei einer Übung können verschiedene Elemente getestet werden.
1.3.8 Es muss auch in Erwägung gezogen werden, vor ungewöhnlichen oder gefährlichen Einsätzen Übungen zur Vermittlung von Ausbildung und zur Schärfung der Wachsamkeit abzuhalten.
Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer
1.3.9 Es muss ein Programm von Übungen speziell zur Bewertung der Teilnehmer aufgestellt werden, um für einen regelmäßigen und systematischen Nachweis der individuellen Befähigung in den Elementen der grundlegenden Sicherheitsausbildung zu sorgen. Es dürfen auch weitere Elemente von Notfallmaßnahmen beurteilt werden, die als für die Plattform angemessen bestimmt werden können,
1.4 Bewertung und Beurteilung
1.4.1 Für jeden Übungsappell und jede Übung müssen Prüfer berufen werden. Wenn es durchführbar ist, dürfen Prüfer keine aktiven Teilnehmer an der Übung oder dem Übungsappell sein, sodass sie ihre Zeit und Aufmerksamkeit der Ausbildung und Beurteilung widmen können.
1.4.2 Alle Prüfer müssen:
1.4.3 Es müssen regelmäßig Vorkehrungen getroffen werden, die es dem OIM oder sonstigen Spartenleitern gestatten, von seinen bzw. ihren üblichen Funktionen bei Notfallmaßnahmen entbunden zu werden, um die Schlüsselaspekte der Übung auf der Plattform zu verfolgen.
1.4.4 Mitglieder des Personals mit Schlüsselfunktionen bei Notfallmaßnahmen müssen routinemäßig die Durchführung in ihren Bereichen verfolgen und sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen zur Lösung aller erkannten Probleme getroffen werden.
1.4.5 Übungen müssen so angelegt sein, dass sie auch zeigen, dass zugehörige Notfallvorrichtungen und -ausrüstungen vollständig, funktionsfähig und sofort einsatzbereit sind.
1.4.6 Nach Abhaltung jeder Übung muss zu Ausbildungszwecken und als Beitrag zur umfassenden Beurteilung und Auswertung eine Abschlussbesprechung abgehalten werden.
1.5 Protokolle und Nachverfolgung
1.5.1 Es müssen Protokolle, ähnlich den Mustern im Beiblatt 1, angefertigt und aufbewahrt werden, die den Umfang aller durchgeführten Übungen beschreiben. Für Übungsappelle können ausführlichere Berichte angemessen sein.
1.5.2 Die Protokolle müssen alle Empfehlungen für Verbesserungen oder Änderungen enthalten, die im Hinblick auf die Notfallverfahren, auf die Verfahren für Übungen oder Übungsappelle oder auf die Ausrüstung erkannt wurden.
1.5.3 Über alle Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer muss ein Protokoll, ähnlich dem in Beiblatt 2 gegebenen Muster, aufbewahrt werden. Wenn Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer abgeschlossen sind, müssen auch geeignete Vermerke in den Ausbildungsnachweisbüchern, Ausbildungspässen oder sonstigen geeigneten Aufzeichnungen der einzelnen Personen eingetragen werden.
1.5.4 Es muss ein System eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass alle Empfehlungen gebührend geprüft und angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
1.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen
1.6.1 Bei Plattformen, die an offenen Bohrlöchern arbeiten, muss dem Zustand des Bohrlochs und der Sicherheit von Einsätzen am Bohrloch besondere Beachtung geschenkt werden.
1.6.2 Bei Plattformen, die an kombinierten Einsätzen beteiligt sind, muss die Auswirkung der Übung oder des Übungsappells auf die andere Plattform in Betracht gezogen werden. Trotzdem wird die Entwicklung von Übungs- und Übungsappellszenarien für kombinierte Einsätze nachdrücklich empfohlen.
2 Offshore-Übungsappelle
2.1 Übungsappellszenarien
Offshore-Übungsappelle müssen vielfältig und fordernd sein. Die Details der Szenarien müssen einem realistischen Übungsappell angemessen sein, dürfen aber nicht so strikte Vorgaben machen, dass Variationen und Überraschungsmomente beim Übungsappell verhindert werden. Beiblatt 3 enthält ein Beispiel für ein Übungsappellszenario.
2.2 Planung von Übungsappellen
2.2.1 Übungsappelle müssen zu einem Zeitpunkt ausgeführt werden, der Unterbrechungen der Arbeiten auf ein Mindestmaß reduziert, ohne den Zielen des Übungsappells abträglich zu sein.
2.2.2 Der Zeitpunkt des Übungsappells muss eine Überraschung sein. Allerdings ist es nötig, dieses mit Sicherheits- und sonstigen betrieblichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
2.2.3 Sofern möglich müssen die Offshore-Übungsappelle abgehalten werden, wenn Führungspersonal von Land oder sonstiges einschlägig qualifiziertes Personal verfügbar ist, um bei der Überwachung des Übungsappells zu helfen sowie willkürlich und überraschend realistische Änderungen in die Szenarien einzubringen. Falls keine Personen mit den notwendigen Kenntnissen von oder Erfahrungen mit Notfall-Übungsappellen verfügbar sind, muss der OIM oder andere Spartenleiter diese Funktion übernehmen.
2.2.4 Offshore-Übungsappelle müssen in Zeitabständen von ungefähr 3 Monaten abgehalten werden.
3 Routineübungen
3.1 Übungsszenarien
3.1.1 Routineübungen sind ein Mittel zum Üben von Notfallmaßnahmen, zur Entwicklung der Zusammenarbeit in Gruppen sowie zur Vermittlung von Ausbildung in Sicherheitsgrundlagen und sonstigen Elementen von Notfallmaßnahmen
3.1.2 Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Routineübungen nicht eintönig werden. Übungen müssen so aus einer Auswahl der Elemente entwickelt werden, die für laufende oder geplante Einsätze relevant sind, dass sie für das Personal der Plattform Abwechslung bieten und eine Herausforderung darstellen.
3.1.3 Innerhalb jedes Dreimonatszeitraums müssen alle geforderten Elemente der grundlegenden Sicherheitsausbildung vom Übungsprogramm abgedeckt werden. Zusätzliche Elemente von Notfallmaßnahmen können hinzugefügt werden, um plattformspezifische Belange wie kombinierte Einsätze (Hilfeleistung für Andere), Brandbekämpfung auf dem Hubschrauberlandedeck usw. zu bedienen. Im Beiblatt 4 werden mögliche Elemente für die Entwicklung von Routineübungen angegeben.
3.1.4 Sofern eine Übung nicht darauf angelegt ist, einen speziellen Ausbildungszweck zu erfüllen, z.B. den Umgang mit Atemschutzgeräten für Mitglieder von Feuertrupps, muss jede Übung das Antreten des gesamten Personals sowohl am üblichen Sammelpunkt als auch an alternativen Sammelpunkten einschließen.
3.1.5 Für Plattformen, die in Gebieten eingesetzt werden, in denen mit Schwefelwasserstoffen (H2S) zu rechnen ist (oder die für einen solchen Einsatz vorgesehen sind), müssen die Verfahren der H2S-Musterungen einbezogen werden.
3.2 Häufigkeit
3.2.1 Jede Woche muss eine Übung zum Verlassen der Plattform und eine Brandabwehrübung abgehalten werden. Übungen müssen so angesetzt werden, dass das gesamte regelmäßig auf der Plattform beschäftigte Personal mindestens einmal im Monat an einer Übung zum Verlassen der Plattform und an einer Brandabwehrübung teilnimmt. Eine Übung muss innerhalb von 24 Stunden nach einem Personalwechsel stattfinden, falls mehr als 25 v. H. des Personals im vorangegangenen Monat nicht an einer Übung zum Verlassen der Plattform und einer Brandabwehrübung an Bord der betreffenden Plattform teilgenommen haben.
3.2.2 Sonstige Übungen müssen so oft abgehalten werden, wie es zur Erreichung des geforderten Leistungsstandes im Hinblick auf Sicherheitsgrundlagen und Bereitschaft für Notfallmaßnahmen erforderlich ist.
4 Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer
4.1 Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer sind für den speziellen Zweck bestimmt, einem oder einer Einzelnen die Möglichkeit zum Nachweis zu geben, dass er oder sie den geforderten Standard für die Befähigung im Hinblick auf Sicherheitsgrundlagen (d. h. persönliches Überleben, Brandbekämpfung, einfache erste Hilfe und persönliche Sicherheit) sowie auf weitere Elemente von Notfallmaßnahmen, die als für die Plattform angemessen bestimmt wurden, erreicht hat
4.2 Personal, dass nicht regelmäßig auf einer MOU Dienst tut, kann Schwierigkeiten beim Nachweis bekommen, dass der geforderte Standard für die Befähigung im Hinblick auf Sicherheitsgrundlagen unter realistischen Bedingungen erreicht wurde (d. h. es könnte nur eine Beurteilung bei der landseitigen Ausbildung erfolgt sein). Demzufolge müssen Führungskräfte der Anlage ermutigt werden, solches Personal an Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer zu beteiligen, wenn sie abgehalten werden.
4.3 Wegen der Bedeutung, die der Befähigung hinsichtlich Sicherheitsgrundlagen beigemessen wird, muss Personen, die den geforderten Grad der Befähigung nicht nachweisen, unverzüglich eine Förderausbildung erteilt werden.
4.4 Anleitung zu Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer liefert das Beiblatt 5.
Beiblatt 1
Muster eines Übungs-/Übungsappellprotokolls
Plattform:___________________________ | Datum: ___________________________ |
Kurzbeschreibung des Übungs-/Übungsappellszenarios: (z.B. Brand in der Pantry, Sammlung, usw.)
Geübte Elemente von Notfallmaßnahmen:
1 Lagezentrum
2 Antreten am Sammelplatz
3 Evakuierung/Flucht
4 Feuertrupps
5 Erste Hilfe
6 Kontrolle des Bohrlochs (falls zutreffend)
7 Hubschrauberdeck (falls vorhanden)
8 Kollision/Flutung
9 Mann über Bord
10 Schwerer Sturm
11 Schwefelwasserstoff
12 Taucheinsätze (falls zutreffend)
13 Hilfeleistung für Andere
Bemerkungen zur Durchführung:
Empfehlungen für Verbesserungen:
Unterschrift: _____________________________ | Dienststellung: _____________________________ |
Datum: ___________________________________ |
Beiblatt 2
Protokollblatt für Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer
(Für jede Übung muss ein eigenes Protokollblatt ausgefüllt werden)
Name der Plattform: | Position: |
Datum der Übung: | |
Übungsnummer: | Übungsbezeichnung: |
Beurteilte Teilnehmer |
Name: | Arbeitgeber | Nummer des Ausbildungspasses oder -nachweises: | Leistung: |
Prüfer: | Dienststellung: |
Name: |
Ich bestätige, dass ich die Leistung der oben aufgeführten Teilnehmer anhand der Übungsziele beurteilt und als zufriedenstellend befunden habe. Ich habe die Nachweise jedes Einzelnen mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Unterschrift: | Datum: |
OIM: |
Ich bestätige, dass die obige Übung und Beurteilung durchgeführt wurde.
Unterschrift: | Datum: |
Beiblatt 3
Musterszenario für einen Offshore-Übungsappell zu Notfallmassnahmen
Zielsetzung:
Nachweis, dass die Plattform in der Lage ist, einem schwerwiegenden Zwischenfall zu begegnen, der bis zu dem Punkt eskaliert, an dem eine Evakuierung angebracht ist.
Abriss des Szenarios:
Erwartete Maßnahmen:
Mögliche Varianten für das Szenario: (bei einem einzelnen Übungsappell werden nicht alle angewendet)
Beiblatt 4
Mögliche Elemente von Notfallmassnahmen für die Entwicklung von Routineübungen
1 Lagezentrum
2 Antreten am Sammelplatz
3 Evakuierung/Flucht
4 Feuertrupps
5 Erste Hilfe
6 Kontrolle des Bohrlochs (sofern zutreffend)
7 Hubschrauberdeck (falls vorhanden)
8 Kollision/Flutung
9 Mann über Bord
10 Schwerer Sturm
11 Schwefelwasserstoff
12 Taucheinsätze (falls zutreffend)
13 Hilfeleistung für Andere (insbesondere bei kombinierten Einsätzen)
Beiblatt 5
Standardübungen zur Beurteilung der Teilnehmer
Antreten am Sammelplatz
Übungsziele: Teilnehmer haben zur Zufriedenheit des Prüfers zu zeigen, dass sie beim Hören/Wahrnehmen von Alarmen:
Übungsbedingungen: Die Übung kann Teil des Routine-Übungsprogramms der Plattform sein, vorausgesetzt dass:
Zeitabstand zwischen den Beurteilungen: Das Personal muss bei der Durchführung dieser Übung in Zeitabständen von 21 bis 27 Monaten (nominal 24 Monaten) beurteilt werden.
Beurteilungsprozess: Vor Beginn der Übung müssen die zu beurteilenden Teilnehmer so kenntlich gemacht werden, dass sie für den Prüfer identifizierbar sind. Der Prüfer bewertet jeden Teilnehmer im Hinblick auf die Erreichung der Übungsziele. Falls die Leistung eines Teilnehmers den Prüfer nicht zufriedenstellt, muss der Vorgesetzte oder Arbeitgeber des Teilnehmers benachrichtigt werden.
Verfahren zum Besetzen von Überlebensfahrzeugen
Achtung - Während dieser Übung muss Vorsorge gegen die unbeabsichtigte Auslösung der Heisshaken des Überlebensfahrzeuges getroffen werden
Übungsziele: Teilnehmer weisen bis zum Ende der Übung zur Zufriedenheit des der Übung beiwohnenden Prüfers nach, dass sie in der Lage sind:
Übungsbedingungen: Die Übung kann Teil des Routine-Übungsprogramms der Plattform sein, vorausgesetzt, dass der Prüfer in der Lage ist, die Teilnehmer während der gesamten Übung zu beobachten.
Zeitabstand zwischen den Beurteilungen: Das Personal muss bei der Durchführung dieser Übung für jeden Typ der installierten Überlebensfahrzeuge in Zeitabständen von 21 bis 27 Monaten (nominal 24 Monaten) beurteilt werden.
Beurteilungsprozess: Vor Beginn der Übung müssen die zu beurteilenden Teilnehmer so kenntlich gemacht werden, dass sie für den Prüfer identifizierbar sind. Der Prüfer stellt sicher, dass jeder Teilnehmer die Übungsziele erreicht hat. Falls die Leistung eines Teilnehmers den Prüfer nicht zufriedenstellt, muss der Vorgesetzte oder Arbeitgeber des Teilnehmers benachrichtigt werden.
Verfahren zum Starten und Aussetzen von Überlebensfahrzeugen
Achtung - Während dieser Übung muss Vorsorge gegen die unbeabsichtigte Auslösung der Heisshaken des Überlebensfahrzeuges getroffen werden
Übungsziele: Teilnehmer weisen bis zum Ende der Übung zur Zufriedenheit des der Übung beiwohnenden Prüfers nach, dass sie:
Übungsbedingungen: Diese Übung ist üblicherweise kein Teil des Routine-Übungsprogramms der Plattform. Diese Übung muss am Ende einer Routineübung oder als eigenständige Veranstaltung durchgeführt werden. Die Zahl der Übungsteilnehmer muss beschränkt sein, nominell auf bis zu sechs.
Zeitabstand zwischen den Beurteilungen: Das Personal muss bei der Durchführung dieser Übung in Zeitabständen von 21 bis 27 Monaten (nominal 24 Monaten) beurteilt werden.
Beurteilungsprozess: Der Prüfer muss den Teilnehmer auffordern, das Überlebensfahrzeug im aussetzbereiten Zustand zu sichern und dann die Teilnehmer auffordern, die Verfahren für das Starten des Aussetzens und Steuerns durchzusprechen, um die Übungsziele zu erreichen. Falls die Leistung eines Teilnehmers den Prüfer nicht zufriedenstellt, muss der Vorgesetzte oder Arbeitgeber des Teilnehmers benachrichtigt werden.
Fluchtübung
Übungsziele: Teilnehmer weisen bis zum Ende der Übung zur Zufriedenheit des der Übung beiwohnenden Prüfers nach, dass sie:
Übungsbedingungen: Diese Übung ist üblicherweise kein Teil des Routine-Übungsprogramms der Plattform. Diese Übung muss am Ende einer Routineübung oder als eigenständige Veranstaltung durchgeführt werden. Wenn die Übung Beurteilungszwecken dient, muss die Zahl der Teilnehmer auf höchstens sechs beschränkt sein.
Zeitabstand zwischen den Beurteilungen: Das Personal muss bei der Durchführung dieser Übung in Zeitabständen von 21 bis 27 Monaten (nominal 24 Monaten) beurteilt werden.
Prüfer: Die Beurteilung wird von einer Aufsichtsperson durchgeführt, die die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
Beurteilungsprozess: Der Prüfer muss Teilnehmer auffordern, sich zum Ort der Fluchtsysteme zu begeben. Der Teilnehmer muss dann aufgefordert werden, die Verfahren für den Einsatz der Ausrüstung durchzusprechen, zu umreißen, wie die Ausrüstung zu nutzen ist und, sofern angebracht, ihren Gebrauch vorzuführen. Falls die Leistung eines Teilnehmers den Prüfer nicht zufriedenstellt, muss der Vorgesetzte oder Arbeitgeber des Teilnehmers benachrichtigt werden.
Erste Hilfe Übung
Übungsziele: Teilnehmer weisen bis zum Ende der Übung zur Zufriedenheit des der Übung beiwohnenden Prüfers nach, dass sie:
Übungsbedingungen: Diese Übung muss mit höchstens sechs Teilnehmern unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden. Wenn verfügbar, müssen geeignete Hilfsmittel genutzt werden, um Teilnehmer bei der Vorführung ihrer Fertigkeiten zur Zufriedenheit des Prüfers zu unterstützen.
Zeitabstand zwischen den Beurteilungen: Das Personal muss bei der Durchführung dieser Übung in Zeitabständen von 21 bis 27 Monaten (nominal 24 Monaten) beurteilt werden.
Beurteilungsprozess: Der Prüfer muss mit den Teilnehmern die grundlegenden Anforderungen der Ersten Hilfe durchgehen, der Gruppe Fragen stellen und sich die verschiedenen Techniken vorführen lassen. Für diese Vorführungen muss eine entsprechende Gliederpuppe verfügbar sein. Falls die Leistung eines Teilnehmers den Prüfer nicht zufriedenstellt, muss der Vorgesetzte oder Arbeitgeber des Teilnehmers benachrichtigt werden.
Brandabwehrübung
Übungsziele: Teilnehmer weisen bis zum Ende der Übung zur Zufriedenheit des der Übung beiwohnenden Prüfers nach, dass sie:
Übungsbedingungen: Diese Übung muss mit höchstens sechs Teilnehmern unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden. Die Ausrüstung sollte tatsächlich gebraucht werden, wenn dies ohne Sicherheitsrisiko geschehen kann.
Zeitabstand zwischen den Beurteilungen: Das Personal muss bei der Durchführung dieser Übung in Zeitabständen von 21 bis 27 Monaten (nominal 24 Monaten) beurteilt werden.
Beurteilungsprozess: Der Prüfer muss die Teilnehmer auf ihre Grundkenntnisse zur Theorie von Bränden, zur Organisation der Brandbekämpfung an Bord und auf ihre individuellen Verantwortlichkeiten prüfen. Teilnehmer müssen aufgefordert werden, individuell die Maßnahmen, die sie beim Bemerken von Rauch oder Feuer ergreifen würden, vorzuführen und durchzugehen.
_____
1) Einschließlich sowohl der Rettungswesten als auch der Eintauchanzüge, wenn solche Anzüge im Einsatzgebiet vorgehalten werden. Falls luftdicht verpackte Eintauchanzüge vorgehalten werden, können Einzelne das Anlegen mit Anzügen vorführen, die für Vorführungs- und Übungszwecke vorgehalten werden.
2) Zu Beurteilungszwecken darf dieser Teil der Übung am Ende der Routineübung stattfinden, wenn das andere Personal die Übung beendet hat.
3) Es muss Sorge dafür getragen werden, dass die unbeabsichtigte Aussendung von Notrufen beim Umgang mit Funkgeräten, EPIRBs usw. verhindert wird.
4) Es muss Sorge dafür getragen werden, dass die unbeabsichtigte Aussendung von Notrufen beim Umgang mit Funkgeräten, EPIRBs usw. verhindert wird.
Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses A.891(21)
"Empfehlungen zur Ausbildung von Personal auf beweglichen Offshore-Plattformen (MOUs)"
Vom 7. Februar 2013
(VkBl. Nr. 4 vom 28.02.2013 S. 172)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses A.891(21), "Empfehlungen zur Ausbildung von Personal auf beweglichen Offshore-Plattformen (MOUs)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.11.2018)
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