Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC
MSC/Rundschreiben 1102
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Absatz 1.4.16 - Erläuterungen zu den Kontrollstationen
Absatz 1.4.53 - Einrichtungen (Geräte) in Wirtschaftsräumen ohne Kocheinrichtungen
Absatz 1.4.54 - Begriffsbestimmung der "signifikanten Wellenhöhe"
Absatz 1.8 - Aushängung der Zeugnisse
Absatz 1.9.1 - Überführungsfahrten
Absatz 2.1.3.1 (einschließlich 2.6.11.1 und 2.6.11.2) -Begriffsbestimmung der "Niederflutöffnung"
Absatz 2.2.3.2.2 - Vorläufige Richtlinien für Modellversuche mit Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen
Absatz 2.2.8.2.1 - Kriterien zur Sicherstellung einer ausreichenden Festigkeit von Maschinenraum-Öffnungen
Absatz 2.3.4 - Anwendung der Anlagen 7 und 8 auf Einrumpf- und Mehrrumpffahrzeuge
Absatz 2.6.5 - Mit Schaum gefüllte Leerräume
Absatz 2.6.7 - Angenommene Form der Beschädigung
Absatz 2.6.7 - Äußere Begrenzungsflächen des Fahrzeugs
Absatz 2.6.8.2.2 - Angenommene Form der Beschädigung
Absatz 2.6.9.1 - "Alle Teile" des Fahrzeugrumpfes oder der Fahrzeugrümpfe
Absatz 2.6.9.2 - Angenommene Form der Beschädigung
Absatz 2.6.11.1 und .2 - Niederflutöffnungen
Absatz 2.7.1 - Krängungsversuch "ist nicht durchführbar"
Absatz 2.10 - Berechnung des FahrgästeKrängungsmoments
Absatz 4.7.10 - Kennzeichnungen und Leitmarkierungen für Ausgänge und Fluchtwege
Absatz 4.7.12 - Zwei unverstellte Fluchtwege
Absatz 4.7.13 - Gänge, Türöffnungen und Treppen
Absatz 4.7.16 - Fluchtwege für Sonderräume
Absatz 4.7.16 - Fluchtwege für Maschinenräume
Absatz 4.8.1 - Dimensionierung der Fluchtwege
Absatz 4.8.2 - Evakuierungsverfahren
Absatz 6.1.3 - Erläuterung der zulässigen Belastungen
Absatz 7.3.1 - Teil-Trennschotte zwischen Räumen
Absatz 7.3.2 - Verhinderung der Wärmeübertragung; Einzelheiten der Isolierung
Absatz 7.4.1.3 - Anhänge, die nicht aus feuerhemmenden oder nichtbrennbaren Werkstoffen zu bestehen brauchen
Absatz 7.4.2.1 - Mit Seewasser in Berührung kommende Konstruktionsteile
Absatz 7.4.3.2 - Oberflächenschutz der Isolierung
Absatz 7.4.3.3 - Möbel und Einrichtungsgegenstände in Gesellschaftsräumen und Besatzungsunterkünften
Absatz 7.4.3.4 - Schwerentflammbare Oberflächen
Absatz 7.4.4.1 - Über zwei Ebenen reichende
Absatz 7.4.4.3 - Einbauorte von Luftzugsperren
Absatz 7.5.2 - Verwendung von Aluminium für
Absatz 7.6.1 - Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Anzeige der Lüftungs-Schließeinrichtungen
Absatz 7.6.3.2 - Bedeutung der Ausdrücke "am unteren Ende" und "am oberen Ende" des Kanals in Abluftkanälen von Küchenherden
Absatz 7.6.3.4 - Verschlussvorrichtung für Kanalsysteme mit mehreren Zweigleitungen in Abluftkanälen von Küchenherden
Absatz 7.6.3.5 - Anordnung von Luken zur Inspektion und Reinigung der Abluftkanäle von Küchenherden
Absatz 7.6.4 - Zugänglichkeit von Klappen
Absatz 7.6.6 - Schließeinrichtungen von Brand- und Rauchklappen
Absatz 7.7.1 - Normalerweise nicht besetzte Kontrollstationen
Absatz 7.7.1.1.4 - Definition des Ausdrucks
Absatz 7.7.1.1.9 - Erweiterung von Meldeabschnitten
Absatz 7.7.1.1.10 - Einschränkung für Meldeschleifen
Absatz 7.7.1.1.14 - Zulässige Betätigungseinrichtungen
Absatz 7.7.1.1.15 - Verlegung von Meldeschleifen und Definitionen
Absatz 7.7.1.2.3 - Anbringungsort von Feuermeldern
Absatz 7.7.3 - Fernbedienung des Systems
Absatz 7.7.3.2.3 - Bauart von durch Unterkünfte führenden Rohrleitungen
Absatz 7.7.3.2.5 - Anordnung von Verschlussvorrichtungen
Absatz 7.7.3.2.6 - Berücksichtigung des Volumens der in Luftflaschen komprimierten Luft bei der Berechnung der Menge an Feuerlöschmittel
Absatz 7.7.3.2.7 - Einrichtung zur Warnung vor der Abgabe von Feuerlöschmittel in Ro-Ro-Laderäume und in sonstige Räume, zu denen Personen Zutritt haben können
Absatz 7.7.3.2.10 - Trennung von Räumen
Absatz 7.7.3.2.12 - Vorrichtungen zur Prüfung der Menge des Löschmittels in den Behältern
Absatz 7.7.3.2.14 - Anordnung, Zugänglichkeit, Nutzung und Belüftung der CO2-Lagerräume
Absatz 7.7.4 - Tragbare Feuerlöscher
Absatz 7.7.4 - Masse und Füllmenge von tragbaren Feuerlöschern
Absatz 7.7.4 - Gleichwertigkeit von tragbaren Feuerlöschern
Absatz 7.7.4 - Überprüfung und Druckprüfung von tragbaren Feuerlöschern
Absatz 7.7.4 - Art und Anordnung von tragbaren Feuerlöschern
Absatz 7.7.5.1 - Unabhängig voneinander angetriebene Pumpen
Absatz 7.7.5.3 - Entwässern von Feuerlöschleitungen und Absperren von Abzweigungen von Feuerlöschleitungen
Absatz 7.7.5.4 - Anordnung von Anschlussstutzen
Absatz 7.7.5.5 - Länge der Feuerlöschschläuche
Absatz 7.7.5.5 - Zusätzliche Feuerlöschschläuche und Strahlrohre bei Beförderung gefährlicher Güter
Absatz 7.8.1.1 - Vollständig innerhalb eines Ro-Ro-Raumes liegende Fahrzeugdecks
Absatz 7.8.2 - Fest eingebaute Feuerlöschsysteme
Absatz 7.8.3.1 - Fest eingebaute Feuermeldesysteme in Sonderräumen, falls vorhanden
Absatz 7.8.4.1.1 - Bauart von Wassernebelrohren
Absatz 7.8.4.1.3 - Anordnung der tragbaren Feuerlöscher einschließlich Eignung und Löschmittelinhalt
Absatz 7.8.4.1.3 - Gewicht und Füllmenge von tragbaren Feuerlöschern
Absatz 7.8.5.1 - Lüftungssystem
Absatz 7.8.6 - Dimensionierung der Pump- und Lenzeinrichtungen
Absatz 7.8.7.1 - Schutzgrad von elektrischen Einrichtungen
Absatz 7.8.7.2 - Schutzgrad von elektrischen Einrichtungen in Abluftkanälen und von Ablüftern
Absatz 7.8.8.1 - Fahrzeugdecks ohne baulichen Brandschutz
Absatz 7.9.3.4 - Offene Bereiche
Absatz 7.10.1.2 - Bauart von Wassernebelrohren
Absatz 7.10.2 - Aufbewahrung der Brandschutzausrüstungen und Kennzeichnung der Aufbewahrungsorte
Absatz 7.10.3.1.1 - Schutzkleidung der Brandschutzausrüstung
Absatz 7.10.3.1.4 - Sicherheitslampe der Brandschutzausrüstung
Absatz 7.10.3.1.5 - Handaxt der Brandschutzausrüstung
Absatz 7.10.3.2.2 - Reservefüllungen und Wiederbefüllen der Luftflaschen für Atemschutzgeräte
Absatz 7.10.3.3 - Feuerfeste Rettungsleine für Atemschutzgeräte
Absatz 7.11.1.3 - Sichere Evakuierung aus dem Ausweichbereich
Absatz 7.13.1 - Fest eingebautes Berieselungssystem
Absatz 7.17.1 - Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
Absatz 7.17.2.2 - Bedeutung des Ausdrucks "eigens gebauter Containerladeraum"
Absatz 7.17.3.1 - Wasserversorgung für oben offene Container-Laderäume auf Schiffen
Absatz 7.17.3.1.2 - Vorgeschriebene verfügbare Wassermenge zum Feuerlöschen
Absatz 7.17.3.1.3 - Dimensionierung der Pump- und Lenzeinrichtungen
Absatz 7.17.3.1.4 - Zulässigkeit von LeichtschaumFeuerlöschsystemen bei gefährlichen Gütern
Absatz 7.17.3.2 - Zündquellen
Absatz 7.17.3.4 - Lüftungsvorschriften für einzelne Ladungen und oben offene Containerladeräume
Absatz 7.17.3.4 - Vorschriften für einzelne Ladungen
Absatz 7.17.3.4.2 - Schutzgrad von Ablüftern und Verwendung von Maschendraht-Schutzgitter
Absatz 7.17.3.5 - Anordnung der Bilgen-Lenzsysteme für Laderäume
Absatz 7.17.3.6.1 - Art und Eignung der Schutzkleidung
Absatz 7.17.3.6.2 - Reservefüllungen für Atemschutzgeräte
Absatz 7.17.3.8 - Fest eingebaute Feuerlöschsysteme
Absatz 7.17.4 - Eignungsbescheinigung
Absatz 8.4.2 - Sicherheitsrolle
Absatz 10.2.4.9 - Werkstoffe für die Armaturen von Brennstoffleitungen