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MSC.1/Rundschreiben 1240
Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code)
Vom 07. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 245)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner dreiundachtzigsten Tagung (3. bis 12. Oktober 2007) die vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner einundfünfzigsten Tagung (5. bis 9. Februar 2007) erarbeiteten und in der Anlage wiedergegebenen einheitlichen Interpretationen zum FSS-Code im Hinblick auf eine genauere Auslegung bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Kapitels 5 des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme angenommen.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Kapitels 5 des FSS-Codes auf Schiffe, die am oder nach dem 5. Oktober 2007 gebaut worden sind, nach den in der Anlage enthaltenen einheitlichen Interpretationen zu richten, und diese einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für Brandsicherheitssysteme ( FSS-Code)
Absatz 2.1.3.3 - Aufbewahrung von Feuerlöschmitteln vor den Laderäumen
1 Feuerlöschmittel zum Schutz der Laderäume dürfen in einem Raum aufbewahrt werden, der sich vor den Laderäumen, aber hinter dem Kollisionsschott oder seiner imaginären senkrechten Linie befindet, vorausgesetzt, es sind sowohl eine manuelle Auslösevorrichtung vor Ort als auch eine Fernauslösung für die Abgabe des Löschmittels eingebaut, wobei die letztere von widerstandsfähiger Bauart oder so geschützt ist, dass sie im Falle eines Brandes in den geschützten Räumen funktionsfähig bleibt. Die Fernauslösung ist im Unterkunftsbereich anzuordnen, um ihre sofortige Zugänglichkeit durch die Besatzung zu ermöglichen. Die Fähigkeit, unterschiedliche Feuerlöschmittel-Mengen in verschiedene so geschützte Laderäume abzugeben, ist bei der Auslegung der Fernauslösung zu berücksichtigen.
Bekanntmachung des MSC.1/Rundschreibens 1240, Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code)
Vom 07. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 245)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1240, Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code), in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 12.04.2021)
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