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MSC.1/Rundschreiben 1270
einschließlich MSC.1/Rundschreiben 1270/Corr.1 vom 4. Juni 2008 bzw. 29. August 2008
Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen, die fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen gleichwertig sind
Vom 12. Oktober 2011
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2011 S. 858)
Siehe Fn *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vier- undsiebzigsten Tagung (30. Mai bis 8. Juni 2001) die Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen, die fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird (MSC/Rundschreiben 1007), angenommen.
2 Der Unterausschuss "Feuerschutz" hat auf seiner zweiundfünfzigsten Tagung (14. bis 18. Januar 2008) die Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen, die fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird (MSC/Rundschreiben 1007), überarbeitet.
3 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vier- undachtzigsten Tagung (7. bis 16. Mai 2008) nach Prüfung des vorstehend genannten Vorschlags die in der Anlage wiedergegebenen Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen, die fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird, angenommen.
4 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die überarbeiteten Richtlinien bei der Zulassung von fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsysterrien für die Verwendung in Maschinenräumen, die fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird, am und nach dem 9. Mai 2008 anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
5 Dieses Rundschreiben ersetzt das MSC/Rundschreiben 1007.
Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen, die fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen gleichwertig sind
1 Bei fest eingebauten Aerosol-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen der Kategorie A, die denen nach Regel II-2/ 10.5 SOLAS vorgeschriebenen Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, muss nachgewiesen werden, dass sie die gleiche Zuverlässigkeit haben, die als bedeutsam für die Leistungsanforderungen bei den nach den Vorschriften des Kapitels 5 des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme ( FSS-Code) zugelassenen fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen festgestellt worden sind. Zusätzlich muss das System durch Prüfung entsprechend dem Anhang 1 dieser Richtlinien beweisen, dass es die Fähigkeit hat, eine Reihe von Bränden zu löschen, die in Maschinenräumen auftreten können.
2 Aerosol-Feuerlöschsystenne beruhen auf der Freisetzung eines chemischen Mittels zur Löschung eines Brandes durch Unterbrechung des Brandprozesses.
Es gibt zwei Verfahren, die für die Anwendung eines Aerosol-Löschmittels in einem geschützten Raum in Frage kommen:
3 Aerosol ist ein Feuerlöschmittel, das aus feinverteilten, festen Partikeln von Chemikalien besteht, das entweder als kondensiertes Aerosol oder als dispergiertes Aerosol in einem geschützten Raum freigesetzt wird.
4 Generator ist eine Einrichtung zur Erzeugung eines Feuerlöschmediums durch pyrotechnische Mittel.
5 Wirksamkeits-Faktor ist der Prozentanteil (%) einer aerosolbildenden Zusammensetzung, die von einem bestimmten Aerosol-Generator tatsächlich abgegeben wird. Er wird durch den Vergleich des N/lassenverlustes des Generators nach der Löschmittelabgabe mit seiner Anfangsmasse bestimmt.
6 Nenn-Anwendungsdichte (g/m3) ist die Masse etner aerosolbildenden Zusammensetzung pro Kubikmeter des umschlossenen Raumes, das zur Löschung eines bestimmten Brandtyps, einschließlich eines Sicherheitsfaktors von 1,3 der Prüfdichte, erforderlich ist.
7 Mittel - Medium im Sinne dieser Richtlinien sind austauschbare Wörter.
Grundsätzliche Anforderungen
8 Die Nenn-Anwendungsdichte ist durch Prüfung im Großversuch nach dem im Anhang 1 beschriebenen Prüfverfahren zu bestimmen und zu bestätigen.
9 Die gelieferte Dichte ist für jeden Generatortyp durch das im Anhang 2 angegebene Prüfverfahren zu bestimmen und zu bestätigen.
(Stand: 26.04.2021)
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