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MSC.1/Rundschreiben 1314 vom 10. Juni 2009
Anwendung der Regel II-2/10 SOLAS und Kapitels 12 des FSS-Codes bezüglich des Volumenstroms der Notfeuerlöschpumpe
Vom 28. März 2013
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2013 S. 413)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags hinsichtlich der Anwendung der Regel II-2/ 10 SOLAS und des Kapitels 12 des FSS-Codes in Bezug auf den Volumenstrom der Notfeuerlöschpumpe der folgenden Interpretation zugestimmt:
Interpretation zu Kapitel 12 des FSS-Codes
Die Notfeuerlöschpumpe muss mindestens die Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 erfüllen. Wird ein fest eingebautes Feuerlöschsystem mit einem Löschmittel auf Wasserbasis, das für den Schutz des Maschinenraums entsprechend Regel II2/10.4.1.1 SOLAS installiert ist, von der Notfeuerlöschpumpe versorgt, dann muss der Volumenstrom der Notfeuerlöschpumpe ausreichend sein, um das fest eingebaute Feuerlöschsystem bei dem vorgeschriebenen Druck zuzüglich zweier Wasserstrahlen zu versorgen. Der Volumenstrom der beiden Wasserstrahlen ist auf jeden Fall mit mindestens 25 m3/h zu bemessen.
Unter dem Mindestdruck nach Absatz 2.2.1.2 wird ein Druck von 0,27 N/mm2 verstanden.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei Anwendung der Regel II-2/ 10 SOLAS und des Kapitels 12 des FSS-Codes in Bezug auf den Volumenstrom der Notfeuerlöschpumpe nach der vorstehenden Interpretation zu richten und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1314 "Anwendung der Regel II-2/10 SOLAS und Kapitels 12 des FSS-Codes bezüglich des Volumenstroms der Notfeuerlöschpumpe"
Vom 28. März 2013
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2013 S. 413)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1314, "Anwendung der Regel II-2/10 SOLAS und Kapitels 12 des FSS-Codes bezüglich des Volumenstroms der Notfeuerlöschpumpe", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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