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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1353/Rev.2 - Neufassung der Richtlinien für die Erstellung des Ladungssicherungshandbuchs (CSS-Code)

Vom 07. Dezember 2020
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2024 S. 403)



Archiv: 2010, 2014

1 Nach den Regeln VI/5 und VII/5 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 müssen Ladungseinheiten und Beförderungseinheiten nach Maßgabe des von der Verwaltung genehmigten Ladungssicherungshandbuchs geladen, gestaut und während einer gesamten Reise gesichert werden; diese Ladungssicherungshandbücher sind entsprechend einer Norm zu erstellen, die mindestens den einschlägigen von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien gleichwertig ist.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundachtzigsten Tagung (12. bis 21. Mai 2010) einen vom Unterausschuss "Gefährliche Güter, feste Ladungen und Container (DSC)" auf dessen vierzehnter Tagung (21. bis 25. September 2009) behandelten Vorschlag geprüft und MSC.1/Rundschreiben 1353/Rev.1Neufassung der Richtlinien für die Erstellung des Ladungssicherungshandbuchs genehmigt.

3 Grundlage für die überarbeiteten Richtlinien sind die in der Anlage zum Rundschreiben MSC/Circ.745 enthaltenen Bestimmungen. Diese sind jedoch erweitert worden und regeln nunmehr auch sichere Zugangsmöglichkeiten für das Laschen von Containern. Dabei sind auch dieRichtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen ("Code of Safe Practice for Cargo Stowage and Securing" - CSS-Code) berücksichtigt worden. Diese Richtlinien sind allgemein gehalten und sollen dazu dienen, Hinweise für die Erstellung der Ladungssicherungshandbücher zu geben, die auf allen Schiffstypen mitzuführen sind, die für die Beförderung anderer Ladungen als fester und flüssiger Massengüter eingesetzt sind.

4 Der Schiffssicherheitsausschuss kam bei seiner 102. Tagung (4. bis 11. November 2020) überein, die Neufassung der Richtlinien in Verbindung mit der Annahme der Änderungen der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (CSS Code) (MSC.1/ Rundschreiben 1623) zu ändern, und nahm die sich in der Anlage befindendeNeufassung der Richtlinien für die Erstellung des Ladungssicherungshandbuchs (CSS-Code) an.

5 Die Mitgliedsregierungen werden ersucht, die Aufmerksamkeit aller Beteiligten auf diese Richtlinien zu lenken, wobei das Ziel ist, die an Bord mitzuführenden Ladungssicherungshandbücher in zweckmäßiger sowie einheitlicher Art und Weise zu erstellen und dabei

  1. die Neufassung der Richtlinien in ihrer Gesamtheit auf Containerschiffe * anzuwenden, deren Kiel am oder nach dem 1. Januar 2015 gelegt wurde oder die sich zu jenem Zeitpunkt in einem vergleichbaren Bauzustand befanden; und
  2. die Kapitel 1 bis 4 der Neufassung der Richtlinien auf vorhandene Containerschiffe * anzuwenden, deren Kiel vor dem 1. Januar 2015 gelegt wurde oder die sich zu jenem Zeitpunkt in einem vergleichbaren Bauzustand befanden.

6 Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben MSC/Rundschreiben 1353/Rev.1.

***

Anlage

Überarbeitete Richtlinien für die Erstellung des Ladungssicherungshandbuchs (CSS-Code)

Präambel

1 Nach den Kapiteln VI und VII desInternationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) und denRichtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen ("Code of Safe Practice for Cargo Stowage and Securing - CSS Code") müssen Ladungseinheiten, einschließlich Container, nach Maßgabe eines von der Verwaltung genehmigten Ladungssicherungshandbuchs gestaut und während der gesamten Reise gesichert werden.

2 Ladungssicherungshandbücher sind auf allen Schiffstypen mitzuführen, die für die Beförderung anderer Ladungen als fester und flüssiger Massengüter eingesetzt sind.

3 Zweck dieser Richtlinien ist es, sicherzustellen, dass in den Ladungssicherungshandbüchern alle einschlägigen Aspekte der Stauung und Sicherung von Ladung behandelt werden und dass bei der Erstellung von Ladungssicherungshandbüchern, hinsichtlich deren Gliederung und Inhalt, einheitlich vorgegangen wird. Verwaltungen können weiterhin Ladungssicherungshandbücher akzeptieren, die nach Maßgabe des vom damaligen Unterausschuss "Container und Ladungen" (BC) herausgegebenen Rundschreibens MSC/Circ.385 mit dem TitelLadungssicherungshandbuch erstellt worden sind, sofern sie den Vorschriften der vorliegenden Richtlinien entsprechen.

4 Erforderlichenfalls sollen jene Handbücher überarbeitet werden, wenn vorgesehen ist, dass das Schiff, für das sie erstellt worden sind, Container in einem standardisierten System befördern soll.

5 Es ist wichtig, dass Ladungssicherungsvorrichtungen annehmbare Funktions- und Festigkeitskriterien erfüllen, wie sie für Schiff und Ladung angezeigt sind. Auch ist es wichtig, dass sich die an Bord diensttuenden Offiziere der Größenordnung und Wirkungsrichtung der auf die Ladung einwirkenden Kräfte bewusst sind und sich mit der richtigen Anwendung der Ladungssicherungsvorrichtungen und deren Beschränkungen auskennen. Die Besatzung und sonstige Personen, die zur Ladungssicherung eingesetzt sind, sollen in der richtigen Anwendung und im praktischen Gebrauch der Ladungssicherungsvorrichtungen an Bord unterwiesen werden.

Kapitel 1
Allgemeines

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