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MSC.1/Rundschreiben 1535/Rev.1 - Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966
4. Juli 2019
(VKBl. Nr. 20 vom 30.10.2021 S. 993)
Archiv: 2016
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat, um eine globale und einheitliche Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich Süll- und Kumminghöhen für Öffnungen auf der Oberseite von Deckshäusern und Niedergängen des Protokolls von 1988 zum Freibordübereinkommen von 1966 zu ermöglichen, auf seiner sechsundneunzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2016) Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 ( MSC.1/Rundschreiben 1535), die vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner dritten Tagung vorbereitet wurden, angenommen.
2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) Änderungen des MSC.1/Rundschreibens 1535 angenommen, um Wortlaut in die einheitlichen Interpretationen der Regel 27 Absatz 13 Buchstabe e des Protokolls von 1988 zum Internationalen Freibordübereinkommen von 1966 aufzunehmen, der vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner sechsten Tagung vorbereitet wurde. Der geänderte Wortlaut der Einheitlichen Interpretationen ist in der Anlage wiedergegeben.
3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten einheitlichen Interpretationen anzuwenden und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
4 Dieses Rundschreiben ersetzt MSC.1/Rundschreiben 1535.
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Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966
Regel 13 - Lage der Luken, Türöffnungen und Lüfter
1 Für die Zwecke dieser Regeln werden für Luken, Türöffnungen und Lüfter die folgenden beiden Bereiche festgelegt:
Bereich 1 - Auf Freiborddecks und erhöhten Quarterdecks oder anderen freiliegenden Decks 1), die weniger als eine Normalhöhe eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen, und auf freiliegenden Decks *), die sich vor einem Punkt befinden, der ein Viertel der Länge des Schiffes vom vorderen Lot entfernt liegt, und die weniger als zwei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen.
Bereich 2 - Auf freiliegenden Decks 1), die sich hinter einem Viertel der Länge des Schiffes vom vorderen Lot befinden, und die mindestens eine Normalhöhe eines Aufbaus über dem Freiborddeck und weniger als zwei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen.
Auf freiliegenden Decks 1), die sich vor einem Punkt befinden, der ein Viertel der Länge des Schiffes vom vorderen Lot entfernt liegt, und die mindestens zwei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck liegen und weniger als drei Normalhöhen eines Aufbaus über dem Freiborddeck.
Regel 20 - Luftrohre
2 Führen Luftrohre von Ballast- oder sonstigen Tanks über
hinaus, so müssen die freiliegenden Teile der Rohre kräftig gebaut sein, und die Höhe vom Deck bis zu dem Punkt, an dem Wasser nach unten eindringen kann, muss mindestens
betragen.
Hinweis: Verschraubte Glattdeckabdeckungen von Zugängen, die von kräftiger Bauart sind und mit Dichtungen und Bolzen mit geringem Abstand gesichert sind, um die Dichtheit gegen Wasser aufrechtzuerhalten, unterliegen nicht den Anforderungen an die Mindestsüllhöhe.
Regel 27 - Schiffstypen
Regel 27 Absatz 13 Buchstabe e
3 Ungeschützte Öffnungen beinhalten Lüfter (die Regel 19 Absatz 4 des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 erfüllen), die aus betrieblichen Gründen offen bleiben müssen, um für den effektiven Betrieb des Schiffes Luft in den Maschinenraum, Notdieselraum oder geschlossene Ro-Ro- und Fahrzeugräume zu liefern (falls diese in der Stabilitätsrechnung als Auftriebskörper berücksichtigt werden oder nach unten führende Öffnungen schützen). Wenn es technisch nicht machbar ist, einige Lüfter für geschlossene Ro-Ro- und Fahrzeugräume als ungeschützte Öffnungen zu behandeln, können Verwaltungen eine alternative Ausführung, die einen gleichwertigen Grad an Sicherheit bietet, gestatten.
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1535/Rev.1, "Einheitliche Interpretationen in Bezug auf das Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966", in deutscher Sprache
Vom 05. Oktober 2021 Az.: 11-3-0 |
(Stand: 03.11.2021)
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