Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt
Teil 1
Allgemeines
1 Zweck
2 Umfang
3 Inhalte
4 Übertragung von Befugnissen
5 Informationsaustausch
6 Verweise
Teil 2
Vorgaben für die Anerkennung und Ermächtigung von Organisationen
1 Begriffe und Begriffsbestimmungen
2 Allgemeine Vorgaben für anerkannte Organisationen
2.1 Allgemeines
2.2 Regeln und Vorschriften
2.3 Unabhängigkeit
2.4 Unparteilichkeit
2.5 Integrität
2.6 Fachkompetenz
2.7 Verantwortlichkeit
2.8 Transparenz
3 Unternehmensleitung und Organisation
3.1 Allgemeines
3.2 Qualität, Sicherheit und Verhütung von Umweltverschmutzung
3.3 Dokumentationserfordernisse
3.4 Qualitätshandbuch
3.5 Kontrolle der Dokumente
3.6 Kontrolle der Aufzeichnungen
3.7 Planung
3.8 Organisation3.9 Informationsaustausch
3.9.1 Interner Informationsaustausch
3.9.2 Informationsaustausch/ Zusammenarbeit mit dem Flaggenstaat
3.9.3 Zusammenarbeit von ROs3.10 Überprüfung durch die Leitung
3.10.1 Allgemeines
3.10.2 Eingabedaten für die Überprüfung
3.10.3 Ergebnisse der Überprüfung
4 Mittel
4.1 Allgemeines
4.2 Personal
4.3 Infrastruktur
4.4 Arbeitsumgebung
5 Verfahrensabläufe im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zertifizierungs- aufgaben und Dienste
5.1 Allgemeines
5.2 Konzeption und Entwicklung
5.3 Eingaben für Konzeption und Entwicklung
5.4 Ergebnisse von Konzeption und Entwicklung
5.5 Überprüfung von Konzeption und Entwicklung
5.6 Kontrolle von Änderungen bei Konzeption und Entwicklung
5.7 Kontrolle der Produktions- und Dienstfestlegungen
5.8 Eigentum von Kunden
5.9 Unterauftragsvergabe und Anbieter von Diensten
5.10 Kontrolle der Überwachungs- und Messgeräte
5.11 Beschwerden
5.12 Anfechtungen
6 Leistungsmessung, -analyse und -verbesserung
6.1 Allgemeines
6.2 Internes Audit
6.3 Vertikales Vertragsaudit
6.4 Überwachung und Messung von Abläufen
6.5 Kontrolle, Überwachung und Messung von Abweichungen, einschließlich gesetzlicher Mängel6.6 Verbesserung
6.6.1 Allgemeines
6.6.2 Datenanalyse
6.6.3 Informationsquellen
6.6.4 Abhilfemaßnahmen
6.6.5 Präventivmaßnahmen
7 Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
8 Ermächtigung anerkannter Organisationen
8.1 Allgemeines
8.2 Rechtsgrundlage der Aufgaben im Rahmen der Ermächtigung
8.3 Beschreibung der Ermächtigung
8.4 Mittel
8.5 Regelwerke
8.6 Anweisungen
8.7 Aufzeichnungen
Teil 3
Beaufsichtigung der anerkannten Organisationen
1 Zweck
2 Umfang
3 Verweise
4 Begriffe und Begriffsbestimmungen
5 Einrichtung eines Aufsichtsprogramms
5.1 Aufsicht
5.2 Überwachung der an die RO übertragenen Aufgaben durch den Flaggenstaat
5.3 Überprüfung und Überwachung
6 Auditgrundsätze
7 Durchführung eines Aufsichtsprogramms
7.1 Allgemeines7.2 Zielvorgaben und Umfang des Aufsichtsprogramms
7.2.1 Zielvorgaben eines Aufsichtsprogramms
7.2.2 Umfang eines Aufsichtsprogramms7.3 Verantwortlichkeiten, Mittel und Verfahren für das Aufsichtsprogramm
7.3.1 Verantwortlichkeiten für das Aufsichtsprogramm
7.3.2 Mittel für das Aufsichtsprogramm
7.3.3 Verfahrensabläufe des Aufsichtsprogramms
7.3.4 Durchführung des Aufsichtsprogramms
7.3.5 Aufzeichnungen im Rahmen des Aufsichtsprogramms7.4 Überwachung und Überprüfung des Aufsichtsprogramms
Anhang 1 Ausbildungs- und Qualifikationsanforderungen für die technischen Mitarbeiter der anerkannten Organisation
A1.1 Begriffsbestimmungen
A1.2 Voraussetzungen für die Aufnahme in das Ausbildungsprogramm
A1.3 Module
A1.4 Theoretische Ausbildung für Besichtiger und Planprüfer
A1.5 Praktische Ausbildung für Besichtiger und Planpüfer (vgl. Anhang 2 für spezi- fische Kriterien für jedes Zeugnis)
A1.5.1 Allgemeines
A1.5.2 Planprüfer
A1.5.3 Besichtiger
A1.5.4 Prüfungen und Tests für Besichtiger und PlanprüferA1.5.5 Auditoren
A1.5.5.1 Theoretische Ausbildung
A1.5.5.2 Prüfung
A1.5.5.3 Praktische Ausbildung
A1.6 Qualifikation
A1.7 Beurteilung der Wirksamkeit der Ausbildung
A1.8 Aufrechterhaltung der Qualifikation
A1.9 Überwachung der Tätigkeit
A1.9.1 Zweck
A1.9.2 Überwachung
A1.9.3 Methode
A1.9.4 Berichterstattung
A1.9.5 Bewertung
A1.9.6 Umsetzung
A1.10 Ausbildung des Hilfspersonals
A1.11 Unterlagen
Anhang 2 Spezifikation der Besichtigungs- und Zertifizierungsaufgaben der anerkannten Organisationen, die im Auftrag des Flaggenstaates tätig sind
A2.1 Umfang
A2.2 Schwerpunktbereiche
A2.2.1 Unternehmensleitung
Modul 1A: LeitungsaufgabenA2.2.2 Technische Begutachtung
Modul 2A: Schiffskörper
Modul 2B: Maschinenanlagen
Modul 2C: Unterteilung und Stabilität
Modul 2D: Freibord
Modul 2E: Schiffsvermessung
Modul 2F: Baulicher Brandschutz
Modul 2G: Sicherheitsausrüstung
Modul 2H: Verhütung der Ölverschmutzung
Modul 2I: Verhütung der Verschmutzung durch schädliche flüssige Stoffe
Modul 2J: Funk
Modul 2K: Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
Modul 2L: Beförderung von verflüssigten Gasen als MassengutA2.2.3 Besichtigungen
Modul 3A: BesichtigungsaufgabenA2.2.4 Qualifikation und Ausbildung
Modul 4A: Allgemeine Qualifikationen
Modul 4B: Qualifikationen für die Besichtigung von Funkanlagen
A2.3 Spezifikationen für die verschiedenen Zeugnisse
A2.3.1 Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe
A2.3.2 Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
A2.3.3 Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
A2.3.4 Funk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
A2.3.5 Zertifizierung nach dem Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs
A2.3.6 Internationales Freibordzeugnis
A2.3.7 Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung
A2.3.8 Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut
A2.3.9 Internationales Zeugnis über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
A2.3.10 Internationales Zeugnis über die Eignung zur Beförderung von verflüssigten Gasen als Massengut
A2.3.11 Internationaler Schiffsmessbrief (1969) Erstausstellung