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Bekanntmachung zur Anwendung des Forschungsberichtes 203 der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Verbindung mit der Ausnahme Nr. 47
(S) der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV), künftig Ausnahme 14 (S)
der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV 2002)
Vom 29. Juli 2002
(VkBl. Heft 16 vom 31.08.2002 Nr. 150 S. 522)
Entsprechend der Ausnahme 14 (S) GGAV 2002 können bestimmte Stoffe der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) befördert werden. Dazu ist auf der Grundlage des BAM-Forschungsberichtes 203 über "Sicherheitsniveaus von Transporttanks für Gefahrgut, überarbeitete Fassung vom Juli 1997, ein bestimmtes Sicherheitsniveau des Tanks zu ermitteln.
Für eine weitgehende Einheitlichkeit der Tankbewertung werden folgende Hinweise bei der Anwendung des Forschungsberichtes 203 bekannt gegeben:
1. Bemessung der Kenngröße f1 - Spezifisches Arbeitsaufnahmevermögen
Mit der Kenngröße für das spezifische Arbeitsaufnahmevermögen werden der Tankwerkstoff und die Wanddicke berücksichtigt, die für das Ertragen von lokalen Belastungen im Unfallgeschehen von Bedeutung sind.
1.1 Für die Normierung der Kenngröße W** auf den nach ADR definierten Vergleichstank aus Baustahl wird für Baustahl Rmξa = 10000 nach Absatz 6.8.2.1.12 ADR als Grundlage genommen; der Wert 10000 ist eine Vergleichsgröße. Alle Baustähle, die unter die Definition dieses Absatzes fallen, werden gleichartig bewertet.
1.2 Bei der Ermittlung der fiktiven Gesamtwanddicke eges werden nur verstärkte Teilflächen berücksichtigt, deren Größe als Ganzes 10 % der seitlichen Projektionsfläche des Tanks übersteigen. Die sicherheitssteigernde Wirkung kleinerer Teilflächen kann nicht eingeschätzt werden, da diese zu vermehrten Unstetigkeiten in der Tankschale führen und möglicherweise Nachteile entstehen.
1.3 Es werden nur Flächen berücksichtigt, die direkt dem Tank zuzuordnen sind (z.B. keine Schlauchkästen, kein seitlicher Anfahrschutz). Die Kenngröße f1 dient nur zur reinen Tankbewertung bezüglich des spezifischen Arbeitsaufnahmevermögens. Bauchbindenkonstruktionen werden bei der Bewertung berücksichtigt.
1.4 Doppelböden werden bezüglich der fiktiven Gesamtwanddicke eges bewertet, indem die realen Wanddicken addiert werden (Grenze von eges siehe 1.6).
1.5 Jeder unterschiedlich verstärkte Endboden (ein Doppelboden wird für die Rechnung quasi als ein Endboden gesehen) geht jeweils mit 25 % Anteil des geschützten Bereichs in die Berechnung von eges mit ein.
1.6 Der anrechenbare Wert für die fiktive Gesamtwanddicke eges bei wanddickenreduzierten Tanks darf bei lokalen Wanddickenerhöhungen (z.B. verstärkte Endböden) nicht die Mindestwanddicke nach Absatz 6.8.2.1.18 ADR für nicht wanddickenreduzierte Tanks überschreiten.
1.7 Wenn die Bauchbinde innenliegend ist, muss sie mit durchgehenden Schweißnähten gefügt sein.
2. Bemessung von f2 - Globales Arbeitsaufnahmevermögen
Globale Beanspruchungen treten durch Umkippen oder Auffahren auf weitgehend starre Hindernisse sowie durch linienförmige Lasteinleitung beim Aufprall auf kantenförmige Körper (z.B. Hauswandecken, Pfeiler usw.) auf. Die Kenngröße f2 berücksichtigt die Ertragbarkeit solcher globalen Beanspruchungen auf Tanks im Unfallgeschehen.
2.1 Grundlagen bei der Ermittlung des globalen Arbeitsaufnahmevermögens
Das globale Arbeitsaufnahmevermögen als Maßstab für den Schutz gegen großflächige Beanspruchungen von außen ist durch einen Versuch entsprechend des Forschungsberichtes 203 (Abschnitt 3.3 Globales Arbeitsaufnahmevermögen von Tankstrukturen) an einer repräsentativen 4m-Tankabschnittslänge zu ermitteln. Berechnungsverfahren (z.B. Finite Elemente Methode -FEM) können auch bei der Ermittlung des globalen Arbeitsaufnahmevermögens herangezogen werden.
Bild 1: Beispiele von Elementen zur Erhöhung des globalen Arbeitsaufnahmevermögen
2.2 Bewertung typischer Trenn- und Schwallwände bezüglich des Arbeitsaufnahmevermögens
Bei Baugleichheit transversaler Elemente kann die Übertragung von an Versuchstanks experimentell ermittelten Werten für das globale Arbeitsaufnahmevermögen auf vergleichbare Tankstrukturen erfolgen.
Im Sinne der Bewertung des globalen Arbeitsaufnahmevermögens können verschiedene Arten von Schwall- oder Trennwänden berücksichtigt werden. Dabei sind die nachfolgenden Werte durch Versuche als bestätigt anzusehen:
Zylindertanksegment: | Aluminiumlegierung mit 5,12 mm Mindestwanddicke*) Korbbogenböden bzw. Klöpperböden ~ 35 kNm |
Koffertanksegment: | Aluminiumlegierung mit 5,12 mm Mindestwanddicke*) Doppel-S-Boden ~ 25 kNm Normalboden ~ 20 kNm |
*) Die Werte für das globale Arbeitsaufnahmevermögen können auf die Al-Legierungen mit 5 mm Mindestwanddicke übertragen werden. |
2.3 Bewertung typischer Tankbauarten
(Stand: 10.11.2021)
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