Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Anerkennungsvoraussetzungen und Regelung des Anerkennungsverfahrens
§ 2 Berufsanerkennung
§ 3 Anerkennungsbedingungen für gleichgestellte Ausbildungsgänge
§ 4 Befreiung von Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage gemeinsamer Plattformen
§ 5 Unterlagen und Bescheinigungen
§ 6 Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen
Abschnitt 3
Erbringung von Dienstleistungen
§ 7 Dienstleistungsfreiheit
§ 8 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
Abschnitt 4
Fortbildungspflicht, Führung von Berufsbezeichnungen
§ 9 Fortbildung
§ 10 Erlaubniserteilung zum Führen der Berufsbezeichnung, Prüfung der Sprachkenntnisse
§ 11 Führen von Berufsbezeichnungen und akademischen Titeln
Abschnitt 5
Verwaltungszusammenarbeit, Berichtspflicht, Zuständige Behörde
§ 12 Verwaltungszusammenarbeit
§ 13 Berichte