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Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren
- Bekanntmachung des Robert Koch-Institutes -
Vom 31. Oktober 2017
(BGesBl. Nr. 60/2017 S. 1274)
Nachstehend wird die Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren für Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG v. 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045-1071, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.07.2017, BGBl. S. 2615), veröffentlicht.
Die Liste gibt den derzeitigen Stand abschließend wieder; sie tritt an die Stelle der früheren, zuletzt im Bundesgesundheitsblatt 2013 veröffentlichten 16. Ausgabe der Liste [1].
Bei der Anwendung der nachstehend aufgeführten Mittel und Verfahren ist deren mikrobiologisches Wirkungsspektrum zu berücksichtigen. Die Wirkungsbereiche sind durch Buchstaben gekennzeichnet; sie bedeuten:
a zur Abtötung von vegetativen Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich Pilzsporen geeignet,B zur Inaktivierung von Viren geeignet, entspricht der Definition "viruzid"- wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren [2],weitere Wirkungsbereiche zur Virusinaktivierung:
"begrenzt viruzid" - wirksam gegen behüllte Viren,
"begrenzt viruzid PLUS" - wirksam gegen behüllte Viren sowie zusätzlich gegen Adeno-, Noro- und Rotaviren,C zur Abtötung von Sporen des Erregers des Milzbrandes geeignet,
D zur Abtötung von Sporen der Erreger von Gasödem und Wundstarrkrampf geeignet (zur Abtötung dieser Sporen müssen Sterilisationsverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen angewendet werden).
Bezüglich der Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen gegen den Erreger der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung einschließlich seiner neuen Variante wird auf die Verlautbarungen im Bundesgesundheitsblatt [3, 4, 5, 6, 7] verwiesen.
Angaben zu Art und Umfang von Desinfektionsmaßnahmen bei bestimmten Infektionskrankheiten sind in weiteren Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts enthalten [8].
Bei der Anwendung der Desinfektionsmittel und -verfahren ist auch ihre Verträglichkeit mit den zu desinfizierenden Objekten zu beachten.
1. Thermische Verfahren
1.1 Verbrennen
Wirkungsbereich: ABC
1.2 Kochen mit Wasser
Desinfektionstemperatur: 100 °C
Einwirkzeit: mind. 3 min,
Wirkungsbereich: AB mind. 15 min,
Wirkungsbereich: ABC zur Durchführung s. [9]
1.3 Dampfdesinfektionsverfahren
Die hier aufgeführten Dampfdesinfektionsverfahren dienen zur Desinfektion von kontaminierten Objekten, die bei Desinfektionstemperaturen bis 105 °C beständig sind. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Luft aus dem Gut verdrängt werden kann. Die Einwirkzeit rechnet von dem Zeitpunkt an, zu dem alle Teile des Gutes gesättigtem Wasserdampf ausgesetzt sind und die Desinfektionstemperatur angenommen haben. Die Desinfektion poröser Güter (z.B. Bettenausstattungen,
Matratzen) erfordert fraktionierte Vakuumverfahren. Die hier beschriebenen Verfahren sind für Abfälle, die gemäß IfSG desinfiziert werden müssen, nur unter Einhaltung der unter 3.4.2.1 bzw. 3.4.2.3.1 aufgeführten Anforderungen geeignet (Desinfektion von Abfällen, s. 3.4).
Das bei der Durchführung der Verfahren anfallende Abwasser und die Abluft sind so nachzubehandeln, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen können. Es sind die Anforderungen gemäß DIN 58.949, Teil 2 [10] zu beachten. Die Desinfektionsanlagen sind entsprechend der Bedienungsanweisung zu beladen und zu betreiben, sie sind regelmäßig zu warten und auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Auf DIN 58949, Teil 3 [11] wird diesbezüglich hingewiesen.
1.3.1 Dampf-Strömungsverfahren
Desinfektion in Apparaten mit gesättigtem Wasserdampf von mindestens 100 °C Einwirkzeit: mind. 5 min, Wirkungsbereich: AB mind. 15 min, Wirkungsbereich: ABC
1.3.2 Fraktionierte Vakuumverfahren (VDV-Verfahren)
Die Verfahren sind gekennzeichnet durch:
Zur Durchführung dieser Verfahren ist Dampf erforderlich, der weitgehend frei von Luft- bzw. Fremdgasen ist (vgl. DIN EN 285 [12]). Die Desinfektionskammer muss vakuumdicht sein. Die vorgeschriebenen absoluten Drücke sind während der Vakuumphasen mit einer maximalen Abweichung von +10 mbar und während der Zwischendampfstöße mit einer maximalen Abweichung von -10 mbar einzuhalten.
1.3.2.1 System Belimed
Betriebsdaten
(Stand: 06.07.2018)
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