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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 5. Juli 2022
(GVOBl. Nr. 30 vom 30.06.2022 S. 409)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
PflBLAG M-V - Pflegeberufelandesausführungsgesetz
Landesausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst

§ 27 Absatz 8 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 747), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1036, 1038) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
In der Rechtsverordnung kann die Erteilung der Erlaubnis von einer Prüfung abhängig gemacht und die zugehörige Ausbildung näher geregelt werden. "In der Rechtsverordnung kann die Erteilung der Erlaubnis von einer Prüfung abhängig gemacht und die zugehörige Ausbildung näher geregelt werden, insbesondere die Zugangsvoraussetzungen, die Mindestanforderungen an die Ausbildung, die Zulassung zur Prüfung sowie die Voraussetzungen zur Anerkennung der Ausbildungsstätten."

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 221429

ENDE

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(Stand: 14.07.2022)

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