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Regelwerk

Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF
- Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm - BEB
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB-D
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF-D

Vom 7. September 2021
(BAnz AT 05.10.2021 B4; Ber. 02.12.2021 B6; Ber. 18.05.2022 B3)



Archiv: 2018

siehe Fußnote *)

Die oben genannten Berechnungsverfahren werden im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gemacht (Anlagen 1 bis 5). Die Berechnungsverfahren sind ab dem 31. Dezember 2021 anzuwenden.

Die in diesen Bewertungsmethoden genannten DIN-Normen, DIN-EN-Normen, DIN-EN-ISO-Normen, DIN-CEN/TR-Normen und ISO-Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

Die Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 20. November 2018 (BAnz AT 28.12.2018 B7) werden zum 31. Dezember 2021 aufgehoben.

Anlagen:

Anlage 1: Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB

Anlage 2: Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF

Anlage 3: Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm - BEB

Anlage 4: Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB-D

Anlage 5: Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF-D

________
*) Amtliche Anmerkung: Diese Bekanntmachung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

ENDE

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(Stand: 20.05.2022)

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