umwelt - online: AzB - Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (2)
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7.3 Berechnung der Beiträge von Hilfsgasturbinen (APUs)
Flugzeuge sind im Allgemeinen mit einer Hilfsgasturbine (Auxiliary Power Unit, APU) ausgerüstet, die in der Regel im Heck des Flugzeuges untergebracht ist. Mit der APU des Luftfahrzeugs wird an der Abstellposition Strom für das Bordnetz sowie Druckluft für die Klimaanlage und zum Starten der Triebwerke erzeugt.
Durch den APU-Betrieb einer Luftfahrzeugklasse k ergibt sich an einem Immissionsort im Abstand s von der Abstellposition des Luftfahrzeugs ein A-bewerteter Schalldruckpegel LpA, der über die Zeitspanne des APU-Betriebs als konstant betrachtet wird. Der A-bewertete Schalldruckpegel LpA lässt sich nach folgender Gleichung berechnen:
(44) |
mit
Ln = LW,n+ Dl,n + Ds+ DL,n + DZ,n+ DΩ dB | (45) |
und
LW,n = On- Ds (sOn) - DL,n (sOn) - DΩ,0 dB | (46) |
wobei:
n | laufende Oktavbandnummer (Tabelle 5) |
An | Frequenzkorrektur für die A-Bewertung für das nte Oktavband |
LW,n | Schallleistungspegel der Hilfsgasturbine für das nte Oktavband |
On | Oktavschalldruckpegel der jeweiligen APU-Klasse für die Bezugsentfernung son (siehe Anhang) |
DΩ,0 | Raumwinkelmaß für Bezugsbedingungen (DΩ,0 = 3 dB) |
Dl,n | Richtwirkungsmaß für das n-te Oktavband |
Ds | Abstandsmaß |
DL,n | Luftabsorptionsmaß für das n-te Oktavband |
DZ,n | Bodendämpfungsmaß für das n-te Oktavband |
Der durch den APU-Betrieb an einem Immissionsort hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L*pAeq,APU,Tr, bezogen auf die Beurteilungszeit Tr, ergibt sich durch einen zweifachen Summationsprozess:
(47) |
mit:
LpAeq,APU,Tr | äquivalenter Dauerschallpegel durch Betrieb von Hilfsgasturbinen zur Beurteilungszeit Tr |
TE | Erhebungszeit (TE = 1,5552 × 107 s, d. h. 180 Tage) |
T0 | Bezugszeit (T0 = 1 s) |
gr | Gewichtsfaktor zur Umrechnung der Erhebungszeit auf die Beurteilungszeit (1,5 für tags und 3 für nachts) |
LpA,k(Sl) | der vom Betrieb einer Hilfsgasturbine der Klasse k auf der Abstellposition 1 am Immissionsort hervorgerufene A-bewertete Schalldruckpegel |
tAPU,k | Laufzeit der Hilfsgasturbine der Klasse k gemäß Datenblatt (siehe Anhang) oder Angabe im DES [s] |
nTr,k,l | Anzahl der Operationen von Hilfsgasturbinen der Luftfahrzeug klasse k auf der Abstellposition 1 während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE |
sl | Entfernung der Abstellposition 1 vom Immissionsort [m] |
k = 1, ..., NLk | laufender Index über die Luftfahrzeugklassen |
l = 1, ..., NAP | laufender Index über die Abstellpositionen |
7.4 Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels
Der äquivalente Dauerschallpegel LpAeq,Tr, bezogen auf die Beurteilungszeit Tr, an einem Immissionsort ergibt sich durch einen dreifachen Summationsprozess:
(48) |
mit:
L*pAeq,Tr | äquivalenter Dauerschallpegel zur Beurteilungszeit Tr |
TE | Erhebungszeit (TE = 1,5552 × 107 s, d. h. 180 Tage) |
T0 | Bezugszeit (T0 = 1 s) |
gr | Gewichtsfaktor zur Umrechnung der Erhebungszeit auf die Beurteilungszeit (1,5 für tags und 3 für nachts) |
LpAE,k,l,m | der von einer Bewegung der Luftfahrzeuggruppe k auf dem Teilstück m des Flugweges l am Immissionsort hervorgerufene Schallexpositionspegel |
L*pAeq,APU,Tr | der vom APU-Betrieb hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel zur Beurteilungszeit Tr |
nTr,k,l | Anzahl der Flugbewegungen der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE |
Sk,l,m | Entfernung des Luftfahrzeugs der Klasse k auf dem Teilstück m des Flugwegs l vom Immissionsort [m] |
k = 1, ..., NLk | laufender Index über die Luftfahrzeugklassen |
l = 1, ..., NFw | laufender Index über die Flugwege |
m = 1, ...., NTS | laufender Index der Teilstücke auf einem Flugweg |
(Stand: 09.09.2024)
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