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6 Berechnung des Mittelungspegels
Zur Berechnung des Mittelungspegels werden die Gleise bzw. Bereiche in Teilstücke k zerlegt. Die Teilstücklänge lk ist gemäß (8) zu wählen:
( 8) | 0,01 sk< lk< 0,5 sk |
Darin ist
sk der Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt der Teilstrecke k
Anmerkung: Es ist nicht erforderlich, lk kleiner als 0,01 · sk zu wählen, weil die Genauigkeit dadurch nicht mehr verbessert wird. Die Beiträge von Teilstücken mit sk > 5000 m können vernachlässigt werden.
Emissionsort ist der Mittelpunkt des jeweiligen Teilstücks. Für Lm, E, RS liegt der Emissionsort auf Schienenoberkante (SO), für Lm, E, Ae in Höhe von 4,5 m über SO.
Über die Länge der Teilstücke müssen Lm, E, RS, k , Lm, E, Ae, k und die einzelnen Einflussgrüßen nach Kap. 7 annähernd konstant sein.
Für die Ausarbeitung von Lärmkarten schreibt die Richtlinie 2002/49/EG /5/ eine Höhe des Ermittlungspunktes (Immissionsort) von 4,0 ± 0,2 m über dem Boden vor. Da die Lärmindizes aus den Mittelungspegeln nach ( 1) berechnet werden, gilt diese Höhenangabe für die Mittelungspegel ebenfalls.
Für jedes Teilstück k ist Leq, Rs, k und Leq, Ae, k zu berechnen:
( 9) | Leq, RS, k = Lm, E, RS, k + 19,2 +10 lg lk + DI, k + Ds, k + DL, k + DBM, k - Dmet + DKorr, k |
( 10) | Leq, Ae, k = Lm, E, Ae, k + 19,2 +10 lg lk + DI, k + Ds, k + DL, k + DBM, k - Dmet + DKorr, k |
Darin sind
Lm, E, Rs, k der Emissionspegel aufgrund des Rad-Schiene-Geräusches nach ( 2),
Lm, E, Ae, k der Emissionspegel aufgrund des aerodynamischen Geräusches nach ( 3),
lk die Teilstücklänge,
( 11) | Dl, k= 10 lg(0,22+1,27 sin2 δk |
die Pegeldifferenz durch Richtwirkung,
δk der Winkel am Emissionsort zwischen sk und der Gleisachse (s. Bild 1),
( 12) | Ds, k = 10 lg (1/2πs2k) |
die Pegeldifferenz durch Abstand,
sk der Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt des Teilstücks,
( 13) | DL, k = - (sk/200) |
die Pegeldifferenz durch Luftabsorption,
( 14) | DBM, k = (hm/sk) · [34 + (600/sk)] - 4,8< 0 |
die Pegeldifferenz durch Boden- und Meteorologiedämpfung,
hm die mittlere Höhe der Verbindungslinie Emissionsort-Immissionsort über Gelände und für jedes Teilstück zu verwenden,
( 15) | Dmet = 0 für dp< 10 (hs + H) |
( 16) | Dmet = C0 (1-10(hs + H)/dp) für dp > 10 (hs + H) |
die Pegeldifferenz durch den Einfluss der Witterungsbedingungen,
C0 = 2 für den Tag, C0 = 1 für den Abend, C0 = 0 für die Nacht,
hs = die Höhe des Emissionsortes über Gelände,
H = die Höhe des Immissionsortes (4 m über Gelände),
dp = der Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt des Teilstücks, projiziert auf die horizontale Bodenebene (s. Bild 1),
Dkorr, k die Summe der nach Kap. 7 "Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg" anzusetzenden Pegeldifferenzen.
Anmerkung 1: Die Formeln für Ausbreitung und Abschirmung sind an VDI 2714 /10/ und VDI 2720 /11/ angelehnt.
Anmerkung 2: Die ersten 3 Terme der Gl. ( 9) und ( 10) können als Schallleistungspegel der Teilstrecke k (Punktschallquelle) interpretiert werden.
Anmerkung 3: Die Schienenoberkante ist wegen des 0,5 m hohen Schotterbettes 0,6 m über Gelände anzunehmen.
Anmerkung 4: Die zweite Schallquellenhöhe von h = 4,5 m über SO für aerodynamische Geräusche ist bei Geschwindigkeiten v > 200 km/h anzusetzen. Die in den Bildern 1 bis 7 dargestellten geometrischen Parameter sind dann entsprechend auch für die 2. Quellhöhe anzuwenden.
Anmerkung 5: δ k ist als räumlicher Winkel zwischen Gleisachse und sk anzusetzen (s. Bild 1). Bei Kurven ist der Winkel δ auf die Tangente an die Gleisachse im Emissionsort zu beziehen. Im nahezu ebenen Gelände ist es ausreichend, hm als arithmetischen Mittelwert der Höhen des Emissionsortes und des Immissionsortes über Gelände zu bestimmen.
Bild 1: Zur Definition des Winkels δk
Der Gesamtmittelungspegel an einem Immissionsort ergibt sich aus den Mittelungspegeln Leq, RS, k und Leq, Ae, k aller Teilstücke und Bereiche k durch energetische Addition nach (17):
(Stand: 27.06.2018)
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