Bild 8:Berücksichtigung von Fremdgeräuschen
I ist die Registrierung des Gesamtgeräusches (Anlagegeräusch + Fremdgeräusch),
II die Registrierung des Fremdgeräusches allein.
Pegelklasse |
LA |
ΔL |
k |
Gesamtgeräusche |
Fremdgeräusche |
||
Zahl n der Takte | n · k | Zahl n der Takte | n · k | ||||
10 | 72,5 - 75 | +15 | 24 | 2 | 48 |
|
|
9 | 70 - 72,5 | +12,5 | 13 | 2 | 26 | ||
8 | 67,5 - 70 | +10 | 7,5 | 13 | 98 | ||
7 | 65 - 67,5 | +7,5 | 4,2 | 14 | 59 | 9 | 38 |
6 | 62,5 - 65 | +5 | 2,4 | 8 | 19 | 17 | 41 |
+2,5 | 39 | 250 | 26 | 79 |
250 : 39 = 6,4 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 8 dB(A)
79 : 26 = 3,0 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 5 dB(A)
Die ermittelten Wirkpegel unterscheiden sich um 3 dB(A); nach Nr. 2.422.4 ist demnach am Gesamtpegel eine Korrektur von - 3 dB(A) anzubringen. Korrigierter Wirkpegel: 60 + 8 - 3 = 65 dB(A).
Bemerkung:
Bei einiger Übung kann der Wirkpegel bei derartigem Verlauf leicht geschätzt werden (siehe Bild 1), so daß die hier gezeigte Auswertung wegfällt.
Bild 9:Ermittlung eines Beurteilungspegels für einen einschichtig arbeitenden Betrieb
Die dargestellte Geräusch-Immission wurde am nächstgelegenen Nachbarhaus ohne störende Fremdgeräusche gemessen. Direkt ablesbar: 69 dB(A).
Werktägliche Arbeitszeit: 8,5 Std.
Der Bewertungsfaktor für den ganzen Tag: 8,5 : 16 = 0,53 ergibt nach Tafel 2: ΔL = - 3 dB(A).
(Stand: 08.12.2018)
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