Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
Maßnahmen bei Feststellung positiver Rückstandsbefunde von Arzneimitteln
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1 Allgemeines
2 Verfahren nach Mitteilung eines positiven Rückstandsbefundes
2.1 Ansprechpartner in der Behörde
2.2 Meldebogen positiver Rückstandsbefund
2.3 Maßnahmen bei Tierarzneimittelrückständen unterhalb der zulässigen Höchstmengen
2.4 Maßnahmen bei Rückstandsbefunden zugelassener Arzneimittel
2.5 Maßnahmen beim Nachweis verbotener und nicht zugelassener Arzneimittelwirkstoffe
2.6 Zeitlicher Rahmen für Ursachenermittlung
2.7 Zusätzliche Untersuchungen von Proben (Verfolgsproben)
3 Rückverfolgung mit negativem Ergebnis/Amtshilfe
4 Rechtskonformes Verwaltungshandeln
5 Änderung von Vorschriften
6 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Anhang I Meldebogen "Positiver Rückstandsbefund"
Anhang Il Nachweis von Stoffen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 2377/90 nicht angewendet werden dürfen
Anhang IlI Nachweis von Stoffen, die nach der Richtlinie 96/22/EG nicht angewendet werden dürfen