Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
(InfOefLF)
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1. Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften, sonstige Informationen
1.1 Internationales Recht und EU-Recht1.2 Bundesrecht
1.3 Landesrecht
2. Information der Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Lebensmittel
2.1 Ermittlung der tatbestandlichen Voraussetzungen2.2 Gesundheitsschädliche Lebensmittel
2.2.1 Fremdkörperfälle2.2.2 Erkennbarkeit der Gesundheitsschädlichkeit für Verbraucher
2.3 Produkt kann den Verbraucher bereits erreicht haben
2.4 Noch bestehende Gefährdungslage beziehungsweise Abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
2.5 Information durch den Lebensmittelunternehmer
2.5.1 Genauigkeit2.5.2 Effektivität
2.5.3 Ausnahme: Andere ausreichende Maßnahmen
2.6 Aushang durch den Einzelhandel
2.7 Einstellung der Pressemitteilung auf www.lebensmittelwarnung.de
2.8 Information der Öffentlichkeit durch die Behörde
2.8.1 Subsidiarität2.8.2 Zuständigkeit für die behördliche Information der Öffentlichkeit
3. Information der Öffentlichkeit in anderen Fällen
3.1 Futtermittel3.1.1 Grundsatz3.1.2 Rücknahme und Rückruf
3.1.3 Mittel der Information der Öffentlichkeit
3.1.3.1 Futtermittel für Nutztiere3.1.3.2 Futtermittel für Heimtiere
3.1.4 Zuständigkeit
3.2 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel
3.3 Tabakerzeugnisse
3.4 Fälle des Art. 14 Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002
3.4.1 Pflichten des Lebensmittelunternehmers3.4.2 Pflichten der Behörden