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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
- Hessen -
Vom 17. November 2015
(GVBl. Nr. 26 26.11.2015 S. 398)
Aufgrund des
verordnet die Landesregierung,
verordnet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Die Zuständigkeitsverordnung Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung vom 8. November 2010 (GVBl. I S. 354) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 werden die Wörter "des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes" durch "des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung" und wird die Angabe "geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 661)" durch "zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2014 (GVBl. S. 237)" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 2 Tierseuchenrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Aufgrund des § 1 des Gesetzes zur Bestimmung von Zuständigkeiten verordnet die Landesregierung: Zuständige Behörde zum Vollzug von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, für die
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" § 2 Tierseuchenrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union; Tierische Nebenprodukte
(1) Zuständige Behörde für die
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(Stand: 01.10.2019)
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